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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 29. Oktober 2013, 12:29:40
Nochmal:

Fw TrD ist keine Mangelverwendung - es sind genügend (gesunde) Bewerber vorhanden.

Wahrscheinlich wirst Du nicht mal erneut gemustert - der Einplaner schaut auf die Truppenwerbung und Deine Tauglichkeit / Ausschlüsse und "Ende Gelände ...".
Autor RvM_92
 - 29. Oktober 2013, 12:04:47
Leg ich doch einfach mal die Karten auf den Tisch :-D

Vor ca. 1,5 Jahren wurde mir aufgrund der Untersuchung eine Untauglichkeit für das Wachbataillon ausgesprochen.
Nun 1,5 Jahre später habe ich mich direkt an den S1 des Wachbataillons gewendet, der mir dann diese Stelle zum 1.4. blockierte.
Wohlwissend dass ich damals aufgrund von "Platt-Spreiz-Senkfüßen" T2 und damit fürs wachbataillon untauglich gesprochen wurde.

Zitat des S1 und des Hpt.manns: "Wir haben einige t2er mit diesem Problem, das sollte aus kein Hinderniss sein. Wenn Sie ein negatives Ergebniss bei der Untersuchung erzielen, rufen Sie mich sofort an !"

Um meine Frage also zu Präzisieren: In wie weit seht Ihr (weil ihr vieleicht von solch einem Fall gehört habt) die Chance dass bei erneuter Untauglichkeit "Schützenhilfe" von seiten des Wachbtl. kommt ?

Und ja IHR habt recht: ich will in gewisser Weise beruhigt werden ... menschlich oder ? ;-)
Autor F_K
 - 29. Oktober 2013, 10:13:46
.. halten wir emotionlos fest: Rein theoretisch / hypothetisch kann eine Dienststelle eine Ausnahmegenehmigung stellen, um eine Verwendung trotz ausschließender Gesundheitsziffer zu ermöglichen.
Dies wird z. B. genutzt, wenn ein schon jahrelang ausgebildeter Soldat, der die Eignung mal hatte, nun eine neue Gesundheitsziffer bekommt und man glaubt, der Soldat könnte dies durch Erfahrung ausgleichen.


Dies wird aber bei NEUbewerbern (und hohem Bewerberaufkommen) grundsätzlich nicht gemacht - und hier meine ich das grundsätzlich im Sinne von "ohne Ausnahme".

Suche Dir also eine Stelle, die Du mit Deinen Ausschlüssen ausüben kannst - viel Erfolg.
Autor wolverine
 - 29. Oktober 2013, 09:55:41
Bei positiver Testung ist die Eignung drei Jahre lang gültig. Aber wenn man für irgendetwas nicht tauglich ist wird kein vernünftiger Mensch da irgendetwas daran drehen oder ändern.
Autor KlausP
 - 29. Oktober 2013, 09:54:05
ZitatFrage 2: In wie fern kann eine Dienststelle, die diese Truppenwerbung für mich ausgestellt hat "Schützenhilfe" leisten, was meine Taugklichkeit für diesen Dienstposten angeht leisten ? ;-)

Gegenfrfage: Ist der Dienststelle Ihre fehlende gesundheitliche Eignung für die geplante Verwendung bekannt gewesen, als sie Ihnen die Truppenwerbung ausgestellt hat?
Autor Aurignacien
 - 29. Oktober 2013, 09:40:44
Auch eine Truppenwerbung kann an einer Untauglichkeit für einen Dienstposten nichts ändern, da das gesundheitliche Hindernis, das zur Untauglichkeit führt, dadurch nicht ausgelöscht wird.
Nur als Beispiel: Wenn man 1,50 m groß ist und dadurch für den Sanitätsdienst schlichtweg nicht tauglich, wächst man auch durch eine Truppenwerbung nicht auf die geforderte Mindestgröße heran.
Autor RvM_92
 - 29. Oktober 2013, 09:35:50
Hallo alle miteinander.

Mein Anliegen ist Folgendes:
Ich habe vor ein bischen mehr als 1 Jahr meine Eignung für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst am Znwg in Berlin bekommen.
Wurde daraufhin eingeplant und musste diese Einplanung aber meinerseits aus privaten Gründen einige Monate später zurückziehen.
Nun, also ca. 1,5 Jahre nach meiner Eignung, bewerbe ich mich wieder, nur diesmal auf einen anderen Dienstposten für den ich vom Arzt damals die Tauglichkeit nicht bekommen habe, allerdings mit einer Truppenwerbung (1.4.2014/Feldwebellaufbahn/Truppendienst) im Gepäck. ;-)

Frage 1: Wie lange ist eine Feldwebeleignung in meinem Fall gültig ?
Frage 2: In wie fern kann eine Dienststelle, die diese Truppenwerbung für mich ausgestellt hat "Schützenhilfe" leisten, was meine Taugklichkeit für diesen Dienstposten angeht leisten ? ;-)

PS: Ihr merkt vieleicht dass bei Frage 2 "Insider" gefragt sind die sich mit gewissen Kontakten zwischen den jeweiligen Dienstellen (Karriere-Center und Dienstelle) auskennen.

Vielen Dank im voraus.