ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Tommie am 31. Oktober 2013, 18:30:58
Und das kann ich aus den Zeiten der Wehrpflicht noch bestätigen! Widerspruchsfrist 2 Wochen, Rechtsgrundlagen waren "damals(TM)" die §§ 8a, 24 Abs. 1, 6 und 7 WPflG!
Zitat von: ulli76 am 31. Oktober 2013, 14:41:45
...Also z.B. wenn der Musterungsarzt einträgt, dass einem ein Bein fehlt, obwohl beide dran sind...
ZitatEvtl. Ein unabhängiges psychologisches Gutachten , und anhand dieses Ergebnis ein Widerspruch einlegen.
Zitatwenn man denkt, dass die Bestimmungen der Vorschrift nicht eingehalten wurden.
ZitatDenke mal deine "Diagnose" ist ledeglich eine Vermutung?
ZitatHabe die Musterung für SaZ erhalten.
ZitatMan hat doch auch wiederspruchsrecht innerhalb von 2 Wochen gegen die ärztliche Untersuchung