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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 31. Oktober 2013, 18:35:46
Zitat von: Tommie am 31. Oktober 2013, 18:30:58
Und das kann ich aus den Zeiten der Wehrpflicht noch bestätigen ;) ! Widerspruchsfrist 2 Wochen, Rechtsgrundlagen waren "damals(TM)" die §§ 8a, 24 Abs. 1, 6 und 7 WPflG!

... nur, dass sich "damals(TM)" Einige beschwert haben, weil die tauglich gemustert wurden.  ;D
Autor Tommie
 - 31. Oktober 2013, 18:30:58
Und das kann ich aus den Zeiten der Wehrpflicht noch bestätigen ;) ! Widerspruchsfrist 2 Wochen, Rechtsgrundlagen waren "damals(TM)" die §§ 8a, 24 Abs. 1, 6 und 7 WPflG!
Autor Hptm. d. R.
 - 31. Oktober 2013, 18:19:07
Ich habe gerade in meinen Unterlagen nachgesehen: Nach der Tauglichkeitsuntersuchung erteilt  das Karrierecenter einen Bescheid über die Dienst- und Verwendungsfähigkeit. Dieser Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Demnach ist ein Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids möglich. Das kann ich jedenfalls aus eigener Erfahrung schildern.
Autor StOPfr
 - 31. Oktober 2013, 17:08:25
Zitat von: ulli76 am 31. Oktober 2013, 14:41:45
...Also z.B. wenn der Musterungsarzt einträgt, dass einem ein Bein fehlt, obwohl beide dran sind...

Die Rechenschwäche eines Mediziners wird als Grund für einen Widerspruch akzeptiert? Sehr beruhigend  :D
Autor wolverine
 - 31. Oktober 2013, 14:50:26
Das ist sowieso so: Gerügt werden können nur formale Mängel; materielle Entscheidungen sind typisches ärztliches Ermessen. Aber soweit wollte ich gar nicht gehen.
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2013, 14:41:45
Ich hab mir die Bescheide schon lange nicht mehr genauer angeschaut- ich meine, da wäre eine Belehrung mit bei.

Aber wie gesagt, das bezieht sich nur auf Missachtung der Vorschrift und objektivierbare Befunde:
Also z.B. wenn der Musterungsarzt einträgt, dass einem ein Bein fehlt, obwohl beide dran sind oder man wird wegen einer Körpergröße von 1,75m T5 geschrieben.
Autor wolverine
 - 31. Oktober 2013, 14:33:41
Ich halte das mit dem Widerspruch gegen das Musterungsergebnis für ein Gerücht. Wenn, dann steht die Rechtsbehelfsbelehrung ja unten drunter. Dann erübrigt sich auch die Frage nach dem "Was kann ich tun?"
Entweder folgt man der Rechtsmittelbelehrung oder man lässt es und sucht sich etwas anderes.
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2013, 14:30:49
Siehste- das sind doch schonmal Punkte, die dem Psychologen nicht wirklich überzeugt haben werden:
Wieso ziehst du mitten in der Ausbildung um, so dass du die deswegen aufgeben musst? Hast du einen neuen Ausbildungsplatz oder dich evtl. drum gekümmert, dass die bisherigen Ausbildungsleistungen anerkannt werden?
Stabiles Leben: So wie man sich das eben vorstellt: Gleiche Wohnung über längeren Zeitraum, Berufsausbildung, Arbeitsstelle über längeren Zeitraum, Beziehungen über einen längeren Zeitraum, soziale Einbindung z.B. Sportvereine, Kirche etc(also nicht, dass Wohnungswechsel oder Wechsel der Arbeitsstelle unbedingt schlecht sein müssen, aber bei der Vergangenheit des TE wird der Psychologe sowas mitbewerten)

Das werden auch Punkte sein, die der Facharzt im Rahmen der medizinischen Bewertung wohl auch stellen wird.
Autor KlausP
 - 31. Oktober 2013, 14:20:49
ZitatEvtl. Ein unabhängiges psychologisches Gutachten , und anhand dieses Ergebnis ein Widerspruch einlegen.

Das Geld können Sie sich sparen. Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wehrdienstfähigkeit. Selbst dann, wenn man eine Eignung für eine bestimmte Laufbahn und eine bestimmte Verwendung bekommen hat, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Einstellung.
Autor Firli
 - 31. Oktober 2013, 14:19:09
Das Ergebnis eines anderen Psychologen interessiert die Bundeswehr aber nicht.
Den Widerspruch können Sie nicht gegen die Entscheidung selbst einlegen weil Ihnen diese nicht zusagt sondern nur
Zitatwenn man denkt, dass die Bestimmungen der Vorschrift nicht eingehalten wurden.

Wo ist das hier der Fall?

Autor Simon.M
 - 31. Oktober 2013, 14:15:39
@KlausP Laufbahn der Mannschaften

Und das mit dem Widerspruch habe ich mal gelesen.

@ulli76
Berufsausbildung keine hatte ein Jahrespraktikum, hab zwar mal eine Ausbildung angefangen aber durch den Umzug habe ich diese nicht vollendet.
In wie fern ein stabiles leben?

Und Beziehungen ? Meinst du damit die Partnerschaft ? Wenn ja wurde ich nur gefragt ob ich eine Freundin habe nicht wielange usw.

@F_K ich hatte Probleme in der Schule allerdings haben meine schulischen Leistungen nie darunter gelitten.
Außerdem ist meine Schulzeit schon 3 Jahre her und die "Krankheit" bzw das SSV schon viel länger her

Aber okay :)
Danke für die Antworten, werde schauen was ich machen kann.
Evtl. Ein unabhängiges psychologisches Gutachten , und anhand dieses Ergebnis ein Widerspruch einlegen.


MfG
Simon

Autor F_K
 - 31. Oktober 2013, 13:52:42
ZitatDenke mal deine "Diagnose" ist ledeglich eine Vermutung?

Keine Vermutung - eine auf Fakten basierte Lageeinschätzung meinerseits (diese erreicht natürlich nicht den Erkenntniswert eines (Straf-)urteiles - und mag im Einzelfall auch mal daneben liegen - aber ICH muss auf der Basis ja keine Entscheidungen treffen).

Die wesentlichen Fakten sind:

- derzeit keine (medizinische) Tauglichkeit
- der Musterungsarzt sieht / vermutet eine Untauglichkeit, hat zur Abklärung ein Fachgutachten veranlast
- der zuständige Psychologe (den ich nicht kenne, dessem Fachurteil ich aber vertraue) sieht keine Eignung - nicht mal für FWDL - wo die Ansprüche gering sind.
- in aller Regel führt eine solche Erkrankung (5 Jahre!) zu Problemen in der Schule, zu schlechten Schulleistungen, usw.
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2013, 13:43:03
Neben der medizinischen Tauglichkeit ist ja auch die Frage, wie der bisherige Werdegang aussah: Berufsausbildung, stabile Beziehungen, stabiles Leben?

Das Widerspruchsrecht bezieht sich nur darauf, dass man Widerspruch einlegen kann, wenn man denkt, dass die Bestimmungen der Vorschrift nicht eingehalten wurden.
Autor KlausP
 - 31. Oktober 2013, 13:41:21
ZitatHabe die Musterung für SaZ erhalten.

Für welche Laufbahn hatten Sie sich beworben?

ZitatMan hat doch auch wiederspruchsrecht innerhalb von 2 Wochen gegen die ärztliche Untersuchung

Wo steht das?
Autor Simon.M
 - 31. Oktober 2013, 13:35:12
F_K vielen Dank :)

Damit kann ich endlich was anfangen :)
Natürlich werde ich Plan B nebenbei verfolgen, aber hoffen tuh ich immer noch auf die Bundeswehr.

Denke mal deine "Diagnose" ist ledeglich eine Vermutung? Aber ein Ansatz :).

Grüße