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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 01. November 2013, 16:04:05
Z.B. können ja fehlerhaft eingeheftete Seiten richtigerweise wieder rausgenommen werden.
Pfändungen müssten auch wieder rauskommen. Aber die sind ja in einem anderen Teil.
Autor MMG
 - 01. November 2013, 15:40:15
Können denn auch andere Sachen in der Akte erlöschen, die nicht auf ein Dizi zurück zu führen sind?

Autor Rollo83
 - 01. November 2013, 15:38:24
Lol?
Nein aber wenn das Diszi erlöscht wird die Seite entfernt und so kann es passieren das immer mal irgendwo eine Seite fehlt.
Autor MMG
 - 01. November 2013, 15:36:41
Ich kenne mich da nicht aus, ist denn die Seitenzahl 39 immer für Dizi angegeben?
Autor wolverine
 - 01. November 2013, 15:34:28
Seitenzahlen oben rechts; ist immer lustig wenn nach der 38 die 40 kommt. :D
Autor MMG
 - 01. November 2013, 15:31:46
Was ist Durchfolierung?
Autor wolverine
 - 01. November 2013, 15:03:57
Schön ist auch wenn man das getilgte Disziplin an der Durchfolierung der Seitenzahlen erkennt. ;D
Autor Ralf
 - 01. November 2013, 15:01:44
Komm, das hattest du bestimmt trotzdem verdient  :P
Autor apollo98
 - 01. November 2013, 14:58:54
Jaaaaa, außer wenn eine forsche Bearbeiterin den Namen vertauscht, und einem irrtümlich ein Diszi in die Akte und bei SAP einpflegt.
Autor Ralf
 - 01. November 2013, 14:39:10
Ja, dazu einen Antrag an die Personalbearbeitende Stelle stellen.
Die Nebenakte in der Einheit enthält auch nur einen Bruchteil von der Grundakte.
Allerdings sollte man auch alles kennen, was in der Grundakte enthalten ist. Eine Überraschung dürfte da nicht drin sein. Alles was da drin ist, hat man auch mal eröffnet bekommen.
Autor AGSHP
 - 01. November 2013, 14:08:53
kann man auch selber einsehen in die eigene Akte?
Autor HabAcht
 - 01. November 2013, 14:00:37
@InstUffz: mit Innendienst habe ich sehr wenig am Hut, aber man muss ja auch mal über den Tellerrand hinaus schauen ;)
Ansonsten: vielen Dank für die schnellen Antworten. Sollte nichts dagegensprechen, kann man hier auch wieder zumachen.

MkG,
HabAcht
Autor KlausP
 - 01. November 2013, 13:32:38
ZitatDarf/dürfen der/die Disziplinarvorgesetzte(n) Einsicht in meine PersAkte nehmen?

Ja. Der Disziplinarvorgesetzte (Kp/Bttr/Stff/InChef) darf das und zusätlich alle in der Einheit mit der Führung der PersAkten Beauftragten (Kp/Bttr/Stff/InFw, PersFw/PersUffz).
Autor InstUffzSEAKlima
 - 01. November 2013, 13:29:32
Wie soll die KpFü die PersAkten führen, wenn diese dort nicht reinschauen dürften? Daher bedarf es auch besonderer Vorkehrungen zum Schutz dieser Daten, damit nicht jeder die dort enthaltenen Dinge an unberechtigte Stellen zuträgt.
Autor HabAcht
 - 01. November 2013, 13:18:42
Einen wunderschönen Feiertag, Kameraden!

Um es kurz und knackig zu machen: wer darf alles in meine PersAkte schauen? Darf/dürfen der/die Disziplinarvorgesetzte(n) Einsicht in meine PersAkte nehmen?
Anlass der Frage sind die Scheißhausparolen, die hier mal wieder die Runde machen, ihr kennt das ja... da kann die geballte Kompetenz hier sicher Abhilfe schaffen! Suchfunktion hat übrigens (komischerweise) nichts ergeben.

MkG,
HabAcht