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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: BSG1966 am 16. Oktober 2013, 21:07:29
FWD mit Hochschulabschluss??? Ernsthaft???
Zitat von: BSG1966 am 16. Oktober 2013, 21:07:29
FWD mit Hochschulabschluss??? Ernsthaft???
Zitat...
Interessentinnen und Interessenten am FWD, die in der Vergangenheit gem. den Regelungen des § 61 Abs. 2 WPflG auf eigenen Wunsch den Dienst in der Probezeit beendet haben oder von ihrem Truppenteil entlassen wurden, können ab sofort eine erneute Bewerbung zum FWD einreichen und sind gem. den Vorgaben in das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) FWD einzusteuern. Eine diesbezügliche Ablehnung ohne Prüfung ist nicht mehr zulässig.
Die erste Strichaufzählung im Handbuch für den Freiwilligen Wehrdienst Version 1.0 (Stand 16. Juli 2012) S. 19 ist ersatzlos zu streichen. Sämtliche Erlasse und Verfahrensanweisungen (z.B. BAWV, WR 1 / WR 4, Az 24-09-01 / 62-32-20 vom 26.08.2011) mit diesbezüglichem Ausschlusstenor sind hiermit in diesen Passagen nichtig.