Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Heuert13
 - 14. November 2013, 20:28:20
Ja, das ist alles richtig! Werde morgen mein Berater anrufen......Danke an alle!
Autor BulleMölders
 - 14. November 2013, 16:17:38
Die Bundeswehr ist eine Behörde und was prüfen die Behörden als erstes, richtig die Zuständigkeit. Und da die Bundeswehr im Moment nicht für Sie zuständig ist, da Sie noch kein Soldat sind, wird sie auch keine Gehaltsbescheinigung ausstellen.
Autor Heuert13
 - 14. November 2013, 15:56:51
 ;Dalso anders überleg ich mir das nicht.....und ich denke mal posetiv und hoffe auf gute Gesundheit bis zum 02.01.14!
Autor wolverine
 - 14. November 2013, 15:55:33
Es soll Leute gegeben haben, die selbst einer Einberufung nicht gefolgt sind. Und jetzt ist es ja nur noch eine Aufforderung, oder?
Autor dunstig
 - 14. November 2013, 15:54:25
Es ist sicher, aber was machen Sie, wenn Sie sich das Bein brechen und den Dienst nicht antreten können? Oder e sich anders überlegen oder...
Autor Heuert13
 - 14. November 2013, 15:53:09
Ist das mit der Einberufung noch nicht sicher? :o
Autor BulleMölders
 - 14. November 2013, 15:49:52
Nur wird Ihnen das jetzt noch niemand Bescheinigen, wer sagt denn das Sie den Dienst überhaupt antreten?
Autor ulli76
 - 14. November 2013, 15:49:10
Dann ruf bei der Nummer an, die auf den Schreiben von der Bundeswehr im Briefkopf angegeben sind, ob die dir weiterhelfen können.
(An sich kannst aber auch den Wehrsold von FWDL googeln, das ausdrucken und hinschicken  ;) )
Autor Heuert13
 - 14. November 2013, 15:47:19
Er ist ne Sie! und mit dem Einberufungsbescheid können die nix anfangen! Die brauchen genaue Angaben was ich später verdiene!
Autor ulli76
 - 14. November 2013, 15:40:47
Hast du schon die Aufforderung zum Dienstantritt- dann schick denen ne Kopie davon.
@Wolve: Ich denke mal, er will eine von der Bundeswehr für ab dem 1.1.
Autor wolverine
 - 14. November 2013, 15:38:55
Von Ihrem Arbeitgeber?! ???
Autor Heuert13
 - 14. November 2013, 15:34:50
Ich benötige für die Unterhaltssicherungsbehörde, Familienkasse und für das Landeserziehungsgeld eine Verdienstbescheinigung! Ich beginne im Jan. meinen FWD!
Wo bekomme ich diese her?