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Autor ulli76
 - 19. November 2013, 18:11:39
Eigentlich müsste es gehen. Das Problem wird eher daran liegen, jedes mal zu verklickern, dass man noch eine Zusatzversicherung hat.
Und es müssen überhaupt geeignete Zimmer (z.B. Einzelzimmer) frei sein.
Je nach Krankheitsbild bekommt man evtl eh ein Einzelzimmer.

Meiner Meinung nach macht es für Soldaten keinen Sinn.
Autor günther321
 - 19. November 2013, 16:35:47
Im zivilen Krankenhaus kannst du ganz bestimmt die Wahlleistung in Anspruch nehmen, wenn du die Zusatzversicherung hast. ich kann es nicht unter Garantie sagen, aber normalerweise müsstest du auch im Bundeswehrkrankenhaus diese Wahlmöglichkeiten haben.Vorausgesetzt natürlich, es gibt überhaupt Einzelzimmer, die frei sind.
Bitte keine Werbelinks!

Du könntest auch einfach im Bundeswehrkrankenhaus fragen, die müssten das auch wissen
Autor Gustav12321
 - 27. Mai 2013, 23:23:07
Meinen Frage ist nicht, ob eine Zusatzversicherung grundsätzlich sinnvoll ist, das wäre dann auch wohl eine Grundsatzdiskussion. Ich möchte wissen, ob eine solche Versicherung genau so funktioniert wie bei einem gesetzlich Versicherten.

Deshalb die konkreten Fragen: Bekomme ich von der Bundeswehr nur allg. Krankenhausleistungen? Bekomme ich mit der Versicherung Wahlleistungen? (Beide Fragen beziehen sich auf eine Behandlung im Bundeswehrkrankenhaus und im zivilen Krankenhaus)
Autor Snake_tde
 - 27. Mai 2013, 22:55:58
Das abschließen einer Zusatzversicherung ist jedem selbst überlassen.
Die Frag ist eher wie oft willst du die so in Anspruch nehmen?

Wenn ich mal hochrechne wie oft ich ins KH musste, würde sich das bei mir nicht lohnen.
Hinzu kommt das mir genesung wichtiger ist als Einzelzimmer mit Blick ins Grüne ;-) 
Und Chefarzt Behandlung muss auch nicht immer vorteilhaft sein, da könnte man auch als Studentisches anschauungsmaterial herhalten müssen :D

Autor Gustav12321
 - 27. Mai 2013, 22:47:02
Meine Frage ist, ob eine private Zusatzversicherung für stationäre Behandlung (Wahlleistungen, Einzelzimmer) als Soldat Sinn macht? Ich habe mal gelesen, dass man bei Überweisung in ein ziviles Krankenhaus bis einschl. OFw nur allgemeine Krankenhausleistungen bekommt, ab HFw Wahlleistungen und Doppelzimmer. Wie ist das dann im Bundeswehrkrankenhaus? Wird da auch zwischen verschiedenen Dienstgraden unterschieden? Theoretisch kann ein Bundeswehrkrankenhaus doch auch mit einer privaten Zusatzversicherung abrechnen? Werde ich also besser behandelt und bekomme auch ein Einzelzimmer, wenn ich eine Zusatzversicherung habe? Oder macht die für Soldaten keinen Sinn? Gibts vielleicht sogar spezielle Tarife für Soldaten?

Bevor meine Frage falsch verstanden wird: Ich meine nicht die Situation eines Beihilfeberechtigten sondern eines aktiven Soldaten.