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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 20. November 2013, 20:34:43
Noch nicht mal ein Beschwerdegrund vorliegen und schon danach fragen, ja ne is kla!
Zum einen wissen wir nicht, wer deine Personal bearbeitende Stelle ist. Das muss nicht das BAPersBw sein, kann auch deine Regimentsebene sein. Bei SaZ Msch ist das je nach TSK und TrG  unterschiedlich. Soll dich aber erst einmal nicht kümmern.
Du gibst den ab und schaust dann mal, was du an Eingangsbestätigung von deiner PersBearbSt bekommst. Diese sollte innerhalb von 4 Wochen kommen. Deine Einheit hat deinen Antrag in angemessener Zeit zu bearbeiten.
Einen Anspruch auf einen Bescheid innerhalb einer bestimmten Zeit hast du dann nicht, da das abgeprüft werden muss. Es kann dann sogar ein weiterer Zwischenbescheid kommen. Da das aber situationsabhängig ist, gibt es keine "Musterlösung", wann du was davon hörst.
Macht ja auch keinen Sinn, einen Bescheid zu einem bestimmten Datum rauszuhauen, wenn noch nicht alle Möglichkeiten geprüft wurden. Das ist nicht im Sinne des Antragsteller.
Gerade eine Versetzung über die Teilstreitkräfte hinweg dauert seine Zeit.
Autor ulli76
 - 20. November 2013, 20:28:42
Du musst innerhalb von 4 Wochen zumindest einen Zwischenbescheid bekommen.
Autor Pelikan
 - 20. November 2013, 20:20:54
Ok habe ich so verstanden. Ich werde also den Versetzungsantrag schreiben und als Begründung auf meinen 90/5 verweisen. Anschließend eine Kopie ziehen und diese mit Eingangsstempel versehen lassen.

Mit was für einer Wartezeit muss man rechnen bzw. welche Fristen muss die Einheit mit der Bearbeitung einhalten? Wann sollte man spätestens eine Beschwerde schreiben?
Autor ulli76
 - 20. November 2013, 18:15:27
Was bei Problemen mit der Einheit helfen kann: Eine Kopie mit Eingangsstempel behalten.
Autor apollo98
 - 20. November 2013, 18:11:32
Achte auch unbedingt darauf, dass du eine Abgabenachricht deines Versetzungsantrages bekommst. Nicht, dass der Antrag noch irgendwie rein zufällig verloren geht.
Autor ulli76
 - 20. November 2013, 17:47:03
Könnt ihr euren Zickenkrieg bitte per PN weiterführen?

@TE:
Was die ganze Versetzung angeht, schau mal in diesen Thread:  http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45746.0
Ob das Problem mit der Fahrstrecke zum Dienstort eine Versetzung rechtfertigt, wird der Personalführer entscheiden. Evtl. spielen ja auch noch Aspekte eine Rolle, die wir nicht kennen.
Auf jeden Fall kannst du einen Antrag auf Versetzung stellen und dieser muss bearbeitet werden. (Das wurde ja auch schon geschrieben).
Wenn dieser nicht ordentlich bearbeitet wird, dann kommt eine Beschwerde in Frage.

Wenn dein Versetzungsantrag abgelehnt wird, wirst du wohl damit klar kommen müssen. Evtl finden sich dann auch Lösungen, dass du die größte Strecke mit dem Dienstort mit dem Zug fährst und du das Auto am Bahnhof stehen hast, um in die Kaserne zu kommen. Oder es finden sich Kameraden, die dich mitnehmen etc.
Autor miguhamburg1
 - 20. November 2013, 16:16:39
Wir sind hier allerdings nicht in direktem Kontakt und die Netiquette sollte uns es wert sein, in ganzen Sätzen und Fragen zu formulieren und nicht mit "Obrigkeitsgehabe" zu diskutieren.

Und mit Verlaub: Härtefallprüfungen im Fall von Personalmaßnahmen habe ich in meiner Dienstzeit ganz sicher mehr durchgeführt als Sie. Und da spielen Ihre "Fragen" allenfalls eine nachrangige Rolle. Wenn aus welchen Gründen auch immer ein DU-Verfahren nicht in Betracht kommt, wird unabhängig von Dienstgrad und Laufbahn bei Krankheit immer versucht, den Soldaten heimatnah oder räumlich nah an seine Behandlungseinrichtung zu versetzen, so dass er dort Dienst leisten kann. Das nennt man dann Fürsorge des Dienstherrn.
Autor F_K
 - 20. November 2013, 14:51:58
Lieber Miguhamburg:

Unter Soldaten versteht man "Frage ..." schon, auch wenn Sie ggf. dazu nicht in der Lage sind.
Formulare der Bundeswehr sind da noch kürzer als meine Fragen.

ZitatDie Frage nach Laufbahn und Verwendung mag für Sie relevant sein, ist im geschilderten Fall allerdings irrelevant.

Für die Beurteilung eines Härtefalles / DUs sind meine Fragen schon  berechtigt, dass zeigen alle unsere Threads hier.
Autor miguhamburg1
 - 20. November 2013, 14:32:31
F_K, Sie stellten keine Fragen, sondern haben ein paar Einzelbegriffe mit Fragezeichen versehen. Freundlich und kommunikativ kommt das nicht herüber.

Die Frage nach Laufbahn und Verwendung mag für Sie relevant sein, ist im geschilderten Fall allerdings irrelevant. Fest steht hingegen, dass der Fragensteller bisher keinen Versetzungsantrag geschrieben und deshalb auch nichts Verbindliches in der Hand hat, gegen das er Rechtsmittel einlegen könnte.

Mit Ihren Mutmaßungen helfen Sie nicht weiter. KlausP hat die einzig zielführenden Informationen gegeben. Das sollte der Fragensteller jetzt auch tun. Der von ihm ins Spiel gebrachte Wehrbeauftragte ist jedenfalls - zunächst - kein guter Weg.
Autor wolverine
 - 20. November 2013, 14:31:21
Bleibt die Frage, was Ihre Einheit mit Ihnen vorhat.

Zur Fahrt: Die An-und Abreise von und zum Dienst ist grundsätzlich in der persönlichen Sphäre (also ganz platt gesagt nicht Sache der Bundeswehr). Wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - diese nicht selbst fahren können, müssten Sie wohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder eine Fahrgemeinschaft bilden.
Gleiches wäre ja etwa bei einen Fahrverbot oder einen Entzug der Fahrerlaubnis. Dafür wird man auch nicht kommandiert.

Ich sehe Sie also nicht als Härtefall und Ihren Versetzungsantrag lediglich in ganz normaler Bearbeitung. Für Sie würde unter diesen Voraussetzungen auch kein DpäK geschaffen. Daran würde auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages nichts ändern. Wobei Ihnen natürlich unbenommen ist, ihn mit Ihrem Fall zu befassen.
Autor F_K
 - 20. November 2013, 14:30:02
Es bleibt der Ratschlag - Versetzungsantrag.

Für einen Mannschafter mit kurzer Restverpflichtungszeit sollte sich ein Dienstposten finden lassen - viel Erfolg.

(wobei der TrArzt die Benutzung von Privat KFZ nicht "verbieten" kann - dass würden, wenn überhaupt, Fahrerlaubnisbehörden machen).
Autor Pelikan
 - 20. November 2013, 14:23:58
Nochmals vielen dank für die Tipps und möglichen Vorgehensweisen!

Ich bin SaZ 04 und bin auf dem Dienstposten Kraftfahrer B/CE.

Da ich durch den 90/5 generell und bis zum regulären Ende meiner Dienstzeit keine Bw-KFZ mehr führen darf und über einen längeren Zeitraum auch privat nicht nutzen durfte, ist es also nicht möglich dem Dienstposten gerecht zu werden. Da ich auch durch die weite Anreise zu meiner Stammeinheit nicht ohne große umstände bringen konnte, wurde ich heimatnah kommandiert!

Mitlerweile darf ich wieder wohlgemerkt PRIVAT-KFZ führen, jedoch auf Empfehlung des Arztes (was auch im 90/5 steht) mit einer Maximalen Fahrzeit pro Tag. Und diese wird mit der An- und Abreise zu meiner Stammeinheit deutlich überschritten!


Autor F_K
 - 20. November 2013, 14:06:39
@ wolve und Alle:

Deshalb habe ich ja meine Fragen gestellt.

Wie wir in einem anderen Thread ja herausgearbeitet haben, kann der DV nicht "einfach so" an einen anderen Standort abkommandieren, dies geschieht eigentlich im Vorgriff und mit Absprache BAPersBw.

Wenn nun aber z. B. von diesem Amt entschieden worden sein sollte, dass eine heimatnahe Versetzung eben in dieser Situation nicht angebracht ist, dann wird die Kommandierung "enden" und man wird weiter in der Einheit Dienst leisten.

Da der TE aber kaum Informationen liefert, kann der Sachverhalt nicht wirklich beurteilt werden.
Autor FoxtrotUniform
 - 20. November 2013, 13:48:23
Einen handfesten Tipp zum weiteren Vorgehen hast du ja jetzt. Ich fände es klasse, wenn du hier ein Feedback posten könntest, wie der Fall letztendlich abgelaufen bzw. ausgegangen ist. Sowas würde bestimmt einigen Mut machen und offene Fragen klären.
Autor StOPfr
 - 20. November 2013, 13:46:48
@ KlausP
Für den Betroffenen oder die Betroffene auf jeden Fall. Nicht jedes persönliche Schicksal ist eine Lapalie, die man durch Aussitzen aus der Welt schaffen kann.