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Zusammenfassung

Autor Cally
 - 21. November 2013, 15:28:33
Danke schön ^^ Ich habe auch mal bei der Landespolizei Niedersachsen und Hamburg nachgefragt. Diese haben mir gesagt, dass die Personalakte in der Regel angefordert wird, wenn man sich durch die Bewerbung kein genaues Personenbild vom Bewerber machen kann. Sollte dies der Fall sein, wird aber noch einmal eine Einwilligung vom Bewerber gefordert.

Laut dem Paragraph aus dem Soldatengesetz müssten das jeweilige Ministerium dieses zwar nicht, aber anscheinend machen sie es trotzdem. Nur mal so für andere, die vielleicht mal über den Thread stolpern.
Autor StOPfr
 - 21. November 2013, 15:26:30
Zitat von: Firli am 21. November 2013, 13:27:45
Als Baby sah ich auch aus wie eine Bulette und keinen kümmert das heute  ;D

Das schränken wir mal ein: Es belastet die Erinnerungen deiner Mutter  ;)! Sie wird andererseits deine heutige Karriere besonders wohlwollend verfolgen. 
Autor StOPfr
 - 21. November 2013, 15:15:04
Ich habe den Betreff erweitert und hoffe dass der TE und Ralf zufrieden sind  ;).

Bitte also hier per Antwortfunktion weiterschreiben.
Autor Cally
 - 21. November 2013, 13:57:25
Richtig. Ich denke allmählich auch, dass es eigentlich egal ist. Wenn ich es verweigere erweckt dies den Eindruck, dass ich etwas zu verbergen habe. Wenn ich es zulasse, sieht man so oder so alles.

Nach Abs. 3 sollte es der Polizei-Personalgewinnung des Landes Hamburg jedoch generell möglich sein, meine Personalakte anzufordern ohne mich davon in Kenntnis zu setzen oder um meine Erlaubnis zu bitten, da diese eine Stelle des Innen- und Justizministeriums ist. Andersherum finde ich dann die Aussagen interessant, dass der MAD sich ja anscheinend doch eine Erlaubnis holen muss.
Autor ulli76
 - 21. November 2013, 13:46:43
Wenn du die Zustimmung verweigerst kann es allerdings passieren,dass sich die Bewerbung damit auch erledigt hat.
Autor Cally
 - 21. November 2013, 13:44:55
Nein, bei der Landespolizei.
Autor KlausP
 - 21. November 2013, 13:39:25
Da steht:

Zitat2.    an Stellen in Geschäftsbereichen anderer Bundesministerien ...

Oder haben Sie sich bei der Bundespolizei beworben?
Autor Cally
 - 21. November 2013, 13:37:27
/edit Hab den Satz darunter nicht gelesen. Sie dürfen Einsicht nehmen, müssen mich aber vorher Fragen. Die Polizei gehört ja nicht dem BMVg an
Autor Cally
 - 21. November 2013, 13:35:20
Naja ich möchte jetzt auch nicht ganz so ins Detail gehen, es geht schließlich nur um eine Bewerbung, bei der das alles vielleicht gar nicht erst zum tragen kommt weil ich vorher abgelehnt werde ^^

http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__29.html

Hier habe ich gerade etwas interessantes gefunden. Laut Abs. ist es anderen Ministerien erlaubt Einsicht in meine Personalakte zu nehmen und diese anzufordern, ohne vorher um meine Erlaubnis zu bitten. Das beantwortet dann auch wohl meine Frage.
Autor KlausP
 - 21. November 2013, 13:31:29
ZitatZudem war ich beim Eintritt in die Bundeswehr fast 15 Kg schwerer als jetzt, was sicherlich auch keinen guten Eindruck macht.
#

Das steht aber nicht in Ihrer Personalakte sondern maximal in Ihrer G-Akte.
Autor Firli
 - 21. November 2013, 13:27:45
Sie waren 15kg schwerer...WAREN. Wenn Sie das Gewicht welches Sie aktuell haben auch halten ist irrelevant wie Ihr Gewicht mal WAR.

Als Baby sah ich auch aus wie eine Bulette und keinen kümmert das heute  ;D
Autor Cally
 - 21. November 2013, 13:24:11
Ok, das hilft mir alles schon mal sehr weiter. Andere Länder wollen teils meine genaue Einheit gar nicht wissen. Ich möchte mir dadurch eben auch nicht selbst Steine in den Weg legen. Als ich mich bei der Bundeswehr beworben habe und auch bei Eintritt in die Stammeinheit habe ich mich mit meinem Halbjahresberufsschulzeugnis beworben, welches nicht sehr berauschend war. Das Abschlusszeugnis war hingegen gut und mit diesem bewerbe ich mich dann auch weiter. Wenn aber nun die Polizei meine Bundeswehr Personalakte bekommt, sehen diese auch das alte Zeugnis, was nicht gerade fördernd wäre. Zudem war ich beim Eintritt in die Bundeswehr fast 15 Kg schwerer als jetzt, was sicherlich auch keinen guten Eindruck macht. Wenn es also an mir liegt ob jemand meine Akte sieht, verneine ich das eher...

Das ist jetzt vielleicht alles ein bisschen Haarspalterei, aber ich bin ein relativ misstrauischer Mensch.

In meinem Lebenslauf steht natürlich alles drin, aber da der Punkt Bundeswehr noch einmal gesondert ausgeschrieben ist, wird er wohl auch eine dementsprechend besondere Bedeutung haben.
Autor BulleMölders
 - 21. November 2013, 12:43:15
Zumal die Personalakte ja sowieso nicht mehr in der Dienststelle liegen dürfte.
Autor miguhamburg1
 - 21. November 2013, 12:34:22
Lieber Fragensteller, im Rahmen einer Bewerbung - im öffentlichen Dienst - wird doch immer ein lückenloser Lebenslauf gefordert. Und zu dem gehört natürlich auch, in welchem Truppentel Sie eine Zeitlang gedient/gearbeitet haben.

Die Bundeswehr unterliegt wie jede andere Behörde oder ziviler Arbeitgeber auch den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die werden auch penibel eingehalten. In den Personalakten der Bundeswehr findet sich nichts, von dessen Existenz Sie keine Kenntnis bekommen hätten. Sie werden nicht ohne Ihr schriftliches Einverständnis an Dritte ausgehändigt.
Autor KlausP
 - 21. November 2013, 12:23:39
Außerdem steht da nichts drin, was Ihnen nicht eröffnet und/oder in einer Ausfertigung ausgehändigt wurde. Bei Ihrer ehemaligen Einheit anzufragen dürfte ziemlich nutzlos sein, weil die nach Ihrer Entlassung keine Unterlagen mehr von Ihnen haben dürfte. Genauso würde ich als Spieß auch das Antwortschreiben an die Polizei verfassen, falls von denen eine entsprechend Anfrage bei mir einginge.