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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 25. November 2013, 19:24:40
In dem Fall, in dem ich damit zu tun hatte, dass die Nachbehandlung eines Patienten über dessen DZE hinausging, habe ich die Empfehlung bzw Bitte, einen solchen Antrag zu stellen, direkt so in den an den Truppenarzt gerichteten Arztbrief verfasst.....
Autor ulli76
 - 25. November 2013, 19:05:58
Und da geht es um STATIONÄRE Behandlung.

Und nochmal: Wende dich an den Sozialdienst deines Standortes- der hat öfter mit der Frage zu tun.

Ich versteh sowieso nicht, warum weder die Heilfürsorge noch der Sozialdienst im BWK Ahnung davon hat.

Ob für dich eine Weitergewährung der UTV in Frage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus ab.
Eine Verlängerung der Wehrdienstzeit kommt überhaupt nur bei laufender stationärer Behandlung in Betracht (und in Fällen des EinsWVG- aber das klammern wir hier mal aus, weil nicht zutreffend).
Du wirst ggf. arbeitsunfähig entlassen.
Autor mailman
 - 25. November 2013, 18:57:35
Hast du den Wehrdienst aufgrund der Wehrpflicht geleistet?

Ich denke nicht das der neue FWD da drunter fehlt.
Autor Carinthianer
 - 25. November 2013, 18:55:00
Nabend Kameraden und Interessierte.

Nach dem vom Sozialdienst im Bwk keine Personen war die bescheid gewusst hat habe ich mir die Infos selbst besorgt.
Ich gebe zu den Quellen keine Bemerkungen ab, sondern verweise auf die Qualität des DBWV!
Dieser hat mir Die grundlegenden Hinweise zu der ZDv Geliefert .

Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ZDv 60/7 (utV)

§ 29a Verlängerung des Wehrdienstes bei stationärer truppenärztlicher Behandlung

Befindet sich ein Soldat, der nach Maßgabe dieses Gesetzes Wehrdienst leistet, im Entlassungszeitpunkt in stationärer truppenärztlicher Behandlung, so endet der Wehrdienst, zu dem er einberufen wurde,

1. wenn die stationäre truppenärztliche Behandlung beendet ist, spätestens jedoch drei Monate nach dem Entlassungszeitpunkt, oder

2. wenn er innerhalb der drei Monate schriftlich erklärt, dass er mit der Fortsetzung des Wehrdienstverhältnisses nicht einverstanden ist, mit dem Tage der Abgabe dieser Erklärung.



Autor F_K
 - 25. November 2013, 11:27:29
@ Carinthianer:

Wende Dich in jedem Fall an den Sozialdienst und die Heilfürsorge.

Ich gehe von folgender Situation aus:
Zitat
Wird die Behandlung ins Zivile, und somit der Krankenkasse übergeben?

Ja.

ZitatWird der Wehrsold über die Dauer der Behandlung weiter bezahlt?
Nein (sondern Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG bzw. Krankengeld von der GKV (nach 6 Wochen))

ZitatWird die Wehrdienstzeit erhöht bis die 100%'ige Genesung wieder Hergestellt ist?

Nein, dafür gibt es keine Grundlage (afaik).

"Melde" die Situation bitte umgehend Deinem AG und der neuen Krankenkasse.

Autor Carinthianer
 - 25. November 2013, 11:21:47
Zitat von: F_K am 25. November 2013, 11:13:30
@ Carinthianer:

.. dann ein paar Fragen zur Eingrenzung der Problemstellung:

- Wie ist Dein Status (FWDLer oder SaZ)?
- Bist / Wirst Du Angestellter ab dem 1. 12. 13?
- Bist Du dann gesetzlich versichert? (oder privat)?
- Wirst Du tatsächlich "krank / nicht arbeitsfähig" sein?
- oder geht es nur um "Nachbehandlung" im Sinne von "Verbände wechseln" und so etwas?

- FWDL 23. Ohne Aufallerscheinung :D
- Werde Angestellter
- Ja Gesetzl. Kv
- Ja weder Dienstfähig noch Arbeitsfähig werde ich sein

L.G.
Autor F_K
 - 25. November 2013, 11:13:30
@ Carinthianer:

.. dann ein paar Fragen zur Eingrenzung der Problemstellung:

- Wie ist Dein Status (FWDLer oder SaZ)?
- Bist / Wirst Du Angestellter ab dem 1. 12. 13?
- Bist Du dann gesetzlich versichert? (oder privat)?
- Wirst Du tatsächlich "krank / nicht arbeitsfähig" sein?
- oder geht es nur um "Nachbehandlung" im Sinne von "Verbände wechseln" und so etwas?
Autor Carinthianer
 - 25. November 2013, 11:08:27
Zitat von: F_K am 25. November 2013, 10:58:00
.. nur als Nachfrage: Wenn es eine "normale" Erkrankung ist (keine WDB oder Dienstunfall) und er dann die Versicherung wechselt, dann ist es (wegen Vorversicherung) doch alles Sache der neuen Versicherung, oder nicht?

Wo ist dann das Problem?

Momentan liegt das Problem an Unwissenheit und Zeitmangel.
Autor F_K
 - 25. November 2013, 10:58:00
.. nur als Nachfrage: Wenn es eine "normale" Erkrankung ist (keine WDB oder Dienstunfall) und er dann die Versicherung wechselt, dann ist es (wegen Vorversicherung) doch alles Sache der neuen Versicherung, oder nicht?

Wo ist dann das Problem?
Autor ulli76
 - 25. November 2013, 10:28:24
1.ist es merkwürdig,dass die Heilfürsorge keine Ahnung davon hat. Die sind nämlich auch für de Antrag auf Weitergewährung der UTV zuständig.
2. Ist bei sowas der Sozialdienst immer zu kontaktieren(das hätte die Heilfürsorge auch wissen müssen)
Autor Fitsch
 - 25. November 2013, 10:27:40
**** WICHTIG  **** ist relativ und sehr subjektiv.

Ich bitte deshalb in Zukunft den Betreff so knapp und konkret wie möglich zu halten und überflüssige Füllwörtern zu sparen.

Deinen Betreff habe ich deshalb angepasst.

Horrido
Fitsch
Autor Carinthianer
 - 25. November 2013, 10:21:45
Guten Morgen Ulli.

Der SanBereich, Bzw. die Heilführsorge wurde telefonisch von mir Informiert. Leider hatten sie diesen Fall bisher noch nicht. Ich habe mich dann an die Rechtsabteilung des DBWV gewendet. Mal sehen was seitens des DBWV noch an mich per Mail geht.
Ich werde aber Berichten.

Um eine WDB geht es in meinem Fall zum Glück nicht.
Autor ulli76
 - 25. November 2013, 10:14:42
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:u.a. davon,wie du vorher versichert warst,wie du jetzt versichert sein wirst,ob es sich um eine WDB handelt etc.
Nimm so schnell wie möglich Verbindung mit der Heilfürsorge im SanBereich und dem Sozialdienst auf.
Autor Carinthianer
 - 25. November 2013, 10:11:23
Guten Morgen Kameraden.

Ich habe eine sehr wichtige Frage und zähle auf eure Erfahrung. Wurde vergangenen Samstag Operiert und mein Dienstzeitende ist der 29.11.2013.
Ich Habe bereits eine Arbeitsstelle ab Dez.2013. Momentan bin ich ja noch Soldat, allerdings wie ist die Vorgehensweise wenn die Heilungs und Nachbehandlungsphase durch die Operation ca. 6 Wochen beträgt.
Meine Frage nun:

Wird die Behandlung ins Zivile, und somit der Krankenkasse übergeben?
Wird der Wehrsold über die Dauer der Behandlung weiter bezahlt?
Wird die Wehrdienstzeit erhöht bis die 100%'ige Genesung wieder Hergestellt ist?

Vielen Dank im Vorraus, Carinthianer.