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Autor Independent1987
 - 26. November 2013, 21:45:04
nichts für ungut xD
urlaub ist urlaub xD
Autor KlausP
 - 26. November 2013, 14:32:44
?? ?? ?? Sie sehen mich ratlos ...
Autor Independent1987
 - 26. November 2013, 13:40:34
also das betrifft auch die freistellung für den freiwilligen wehrdienst mit dem urlaub? =)
Autor Abt.Fw
 - 26. November 2013, 11:34:26
Arbeitsverträge sind zwar an keine besonderen gesetzlichen Formen gebunden, müssen aber zwingend spätestens 4 Woche nach Beginn in schriftlicher Form fixiert werden.
Versäumt der AG das, dann ist er bei Streitigkeiten in der Beweispflicht und dir können keine Nachteile aus dem Fehlen der Schriftform entstehen. Außerdem heißt das auch, das dass Arbeitsverhältnis autom. unbefristet ist (siehe Tommie). Urlaub steht dir logischerweise anteilsmäßig (hier 12/12) zu und muss gewährt werden oder bei Nichtgewährung in finanzieller Form abgegolten werden.
Autor sam84
 - 26. November 2013, 11:14:55
Zitat von: Independent1987 am 26. November 2013, 08:09:06
also wenn mein AG nicht nur nachteile will, hätte er einen schriftlichen Vertrag ausstellen sollen richtig? xD


Und wenn er dir deinen Urlaub nicht gewähren will muss er die Tage die dir noch zustehen mit der letzten Gehaltsrechnung auszahlen.
Autor Independent1987
 - 26. November 2013, 08:09:06
also wenn mein AG nicht nur nachteile will, hätte er einen schriftlichen Vertrag ausstellen sollen richtig? xD
Autor Tommie
 - 25. November 2013, 21:25:40
Die Art von Vertrag ist ein unbefristeter Vertrag nach BGB und den würde ich schon mal gar nicht kündigen ;) ! Der AG muss Sie dann nämlich sogar zurück nehmen!
Autor Independent1987
 - 25. November 2013, 21:17:50
Der war gut ;)
Ich hab keinen schriftlichen Vertrag.
Ich wurde nach der Lehre sofort ohne Vertrag übernommen.
Autor Carinthianer
 - 25. November 2013, 19:08:56
Zitatder Vertrag ist unbefristet. ...
problem mit der beantragung wegen resturlaub eigentlich nur aufgrund dessen, dass ich in einer kleinen Firma von 13 Leuten arbeite.

Dann würde ich mir nohmals den Arbeitsvertrag anschauen. Es kommt häufig vor dass Betriebe eine tolle Klausel einfügen, z.B. Wenn die Betriebliche Situation wie z.B. Saisonarbeit, hohes aufkommen von Aufträgen dir den Urlaub verwähren. Schau ihn dir genau an, und du kennst dein Recht in bezug auf Urlaub.
Autor Nakamoto
 - 25. November 2013, 18:29:26
Dann ist es so, wie die Herren oben geschrieben haben. Beim unbefristeten Vertrag genießt du den Kündigungsschutz, weil es kann ja unglücklich laufen mit der BW und dann kannst du dort wieder arbeiten. ;-)


Sent from my GameBoy
Autor Independent1987
 - 25. November 2013, 18:22:12
der Vertrag ist unbefristet. ...
problem mit der beantragung wegen resturlaub eigentlich nur aufgrund dessen, dass ich in einer kleinen Firma von 13 Leuten arbeite.
Wenn ich mich nicht auf Gesetzestexte berufe, dann meinen die, die könnten alles behaupten. So eine richtige SCH... Firma xD sry aber muss ich leider so sagen. Permanent wird versucht mir ans Bein zu pinkeln, zwar nicht direkt aber man merkt es halt.
Mal sehen wie ich meinen Urlaub beantrage. Aufjedenfall muss ich vor Dienstantritt 2 Wochen frei haben. Hab ja auch so noch viel zu erledigen vor dem 1.1.14 dann xD
Autor sam84
 - 25. November 2013, 14:56:22
Zitat von: Nakamoto am 25. November 2013, 14:18:04
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?


Sent from my GameBoy

Er arbeitet 2 Jahre für den Betrieb daher sollte die Antwort klar sein oder sein Vertrag läuft jetzt aus wovon ich aber nicht ausgehe weil er dann ja nicht hätte kündigen sollen.
Autor Nakamoto
 - 25. November 2013, 14:18:04
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?


Sent from my GameBoy
Autor KlausP
 - 25. November 2013, 13:34:37
Wieso? Wenn Ihnen noch Urlaub für 2013 zusteht, warum soll es da Probleme geben?
Autor Independent1987
 - 25. November 2013, 13:25:59
ok... =) danke.
das kann ja heiter werden xD