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Autor schlammtreiber
 - 02. Dezember 2013, 09:54:41
Zitat von: Johnesen am 29. November 2013, 20:31:01
Leider war das unter 4 Augen im Büro bei verschlossener Tür.
Ich fühle mich in der persönlichen Ehre gekrängt.

Wenn kein Mensch es mitkriegt wie beschrieben, dann ist da auch nicht viel mit "Ehrverletzung".
Autor wolverine
 - 29. November 2013, 22:55:30
Sehe ich auch so; zunächst einmal: beweisbare Tatsache oder Werturteil?
Autor ulli76
 - 29. November 2013, 20:58:22
Und was soll dabei raus kommen?
Entweder bestreitet der Chef oder er begründet, warum er das so gesagt hat.
Autor funker07
 - 29. November 2013, 20:40:33
Du schreibst keine Dienstliche Erklärung, sondern eine Beschwerde.
Unterstellt hat er dir das wohl, weil er stark davon ausgeht/sich sicher ist, dass du gelogen hast.
Ob du am Ende als Volldepp darstehst oder er im Extremfall n Diszi(eher unwahrscheinlich) kriegt, hängt vor allem davon ab, warum er das unterstellt hat.
Autor Johnesen
 - 29. November 2013, 20:31:01
Guten Abend Gemeinde,

ich habe ne kurze Frage,
darf ein Offizier dir unterstellen das du gelogen hast?
Leider war das unter 4 Augen im Büro bei verschlossener Tür.
Ich fühle mich in der persönlichen Ehre gekrängt. Würde es sich lohnen eine dienstliche Erklärung zu schreiben ohne mich als voll depp dastehen zu lassen?