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Zitat von: KlausP am 02. Dezember 2013, 18:15:17Zitat
Wenn wir beide das gleiche unter "vorhin" verstehen, ist das deutlich zu spät.
Danke für die schnelle Antwort!
Mit "vorhin" habe ich 40 Minuten vor Dienstbeginn gemeint. Verzeihung für die unklare Wortwahl.
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann habe ich bislang alles richtig gemacht und mir kann dafür auch Niemand eine reinwürgen?
Ich kann also ganz beruhigt meinen Termin wahrnehmen und mich dann wieder bei dem Truppenarzt in meiner Nähe vorstellen?
Danach würde ich dann wieder bei der Einheit anrufen und dort melden was mir beim San gesagt wurde. Sollte sich an meinem Status nichts ändern, dann wäre ich ja morgen noch KzH und müsste entgegen dem Befehl des Stuffz nicht zu meiner Einheit anreisen. Hoffe, ich habe das so richtig verstanden. Andernfalls bitte ich um Korrektur.
Zitatwas ich dann vorhin getan habe.
ZitatEr teilte mir mit, dass ich verpflichtet sei mich an meinem Standort beim Truppenarzt vorzustellen.