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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: dunstig am 04. Dezember 2013, 23:24:22
Es war wohl eher gemeint, dass Sie erstmal als U.o.P. anfangen dann innerhalb der 8 Jahre die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Laufbahnwechsel zu stellen. Denn nach 8 Jahren werden die Chancen auf einen Wiedereinstieg in einer höheren Laufbahn Richtung 0% gehen. Aber auch ein Laufbahnwechsel während der Dienstzeit ist eher unwahrscheinlich, weswegen Sie sich mit dem Gedanken abfinden müssen, dass Sie sehr wahrscheinlich 8 Jahre in der Laufbahn der U.o.P. bleiben und danach aus der Bundeswehr ausscheiden.
Zitat von: littlejoe128 am 04. Dezember 2013, 23:07:47
Also ich habe auch mal 40 sozialstunden machen müssen weil ich fahrlässig mal was kaputt gemacht habe, Naja kleine Jugendsünden
Bei der Musterung wurde mir dann gesagt dass ich aufgrund dessen erstmal "nur" unteroffizier machen darf und den Feldwebel nach den 8 Jahren Dranhängen kann, wenn ich mich gut anstelle. Also reinzukommen wird deswegen denke ich mal kein Problem, nur feldwebel und höher können sie dir aufgrund dessen VORERST verweigern...
Marine!
Zitat von: Nikitah am 03. Dezember 2013, 16:13:06
Zur Info ich würde dann erst mal mein Wehrdienst ableisten wollen
Zitat von: KlausP am 03. Dezember 2013, 17:06:42
Ja ... nee ... ist klar. Dann wurden Sie also unschuldig verurteilt