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Autor Rollo83
 - 31. Dezember 2013, 16:41:25
Das war aber eine kurze Ausbildung, von 2012 bis 2013.
Autor Ralf
 - 30. Dezember 2013, 21:26:49
Ja, interne Ausführungsbestimmungen. Warum brauchst du ne "Quelle"?

Stell deinen Antrag, also bewerbe dich und dann warte ab, was man dir sagt.
Versagt man es dir mit dem Hinweis, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, dann wäre die Frage nach einer "Quelle" gerechtfertigt und du bekommst einen Hinweis auf Rechtsmittel.
Ein privates Forum lebt von der Erfahrungen der Mitglieder, nicht von "Quellen", denn auf deren Benennung hast du Anspruch, wenn du Rechtsmittel einlegst, bzw. schon bei einer Bescheidung.
Versagt man es dir aufgrund deiner Eignung, kannst du eh nichts dagegen machen, denn ein Anspruch auf Einstellung besteht nicht.

Autor DaffyDuck
 - 30. Dezember 2013, 21:18:33
Danke Sehr gut, gibt es aber dazu irgendwie ne Quelle?
Autor Bregenz12
 - 30. Dezember 2013, 21:09:04
@ nexus: Sie können sogar nochmal 23 Monate FWD machen, weil Sie vor dem 1.7.12 einberufen wurden.
@ DaffyDuck: Wie Sie schon oben lesen konnten, wurde das geändert. Sie können sich erneut (vermutlich bei Ihnen für die Restzeit) bewerben, auch über den Karriereberater.
Autor DaffyDuck
 - 30. Dezember 2013, 21:03:42
Ich stecke in einem ähnlichen Dilemma, ich habe nach ca. 1 Monat gekündigt wegen persönlichen Problemen, Streit zwischen Mutter und Vater die sich beinahe geschieden hätten etc.
Ist das jetz so das ich die noch die Chance habe die restlichen 22 Monaten Wehrdienst zuleisten oder hab ich mich grad verlesen ?
Denn ich kenne nur die Regel geplatzer Fwd = SAZ Bewerbung möglich.
Autor nexus_92
 - 05. Dezember 2013, 16:51:01
Alles klar, vielen Dank ;)
Autor BulleMölders
 - 05. Dezember 2013, 16:49:04
Kreiswehrersatzamt und Wehrdienstberater gibt es nicht mehr, die heißen jetzt Karrierecenter und Karriereberater.
Alle Bewerbungen laufen seit geraumer Zeit über den Karriereberater um u. a. sicher zu stellen das die Bewerbungsunterlagen vollständig sind.
Und ja, Sie müssen zum Einstellungstest incl. Musterung.
Autor nexus_92
 - 05. Dezember 2013, 16:28:26
Eine Frage noch. Ich bin April 2012 entlassen worden bzw. hab gekündigt. Muss ich bei einer Wiedereinstellung noch einmal zur Musterung?
Desweiteren habe ich jetzt einen Termin beim Wehrdienstberater ausgemacht. Seit wann geht das über den? Bei meiner ersten Einstellung hab ich einfach einen Termin beim Kreiswehrersatzamt ausgemacht und wurde dann eingestellt. Erreiche den Wehrdienstberater leider nicht.
Autor nexus_92
 - 04. Dezember 2013, 14:18:47
Na gut, dann werde ich mein Glück noch einmal versuchen.  Danke für die Hilfe
Autor miT
 - 04. Dezember 2013, 14:14:54
Scio me nihil scire.... Oder so ähnlich, ich weiss es nicht !
Autor nexus_92
 - 04. Dezember 2013, 14:05:56
Wieso wurde das geändert? Gab es zu wenige Freiwillige? Darf ich fragen, wieso?
Autor miT
 - 04. Dezember 2013, 14:02:53
Ja das wurde geändert. Habe die Antwort auf diese Frage vor kurzem selbst erst ergründen müssen.
Autor nexus_92
 - 04. Dezember 2013, 14:01:38
Sehr cool, wurde das geändert?
Autor miT
 - 04. Dezember 2013, 14:00:26
Sie können sich erneut für den FWD bewerben, werden gut begründen müssen wieso Sie das erste mal abgebrochen haben doch rein Theoretisch dürfen sie die Restlichen Monate bis FWD23 noch Dienen bzw erneut eingestellt werden.
Autor nexus_92
 - 04. Dezember 2013, 13:57:44
Hallo,

ich habe schon einmal 4 Monate einen FWD gemacht, bin aber nach der AGA (nach knapp 4 Monaten) gegangen, weil mir eine Ausbildungsstelle angeboten wurde. Ich musste dafür ein Praktikum absolvieren. Gibt es nun eine Möglichkeit noch einmal den FWD zu absolvieren? Ich würde liebend gerne noch einmal Wehrdienst leisten, da es mir beim Bund eigentlich gut gefallen hat
Lg