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Autor Andi
 - 05. Dezember 2013, 20:05:23
Zitat von: Ullamann93 am 05. Dezember 2013, 18:53:44
Da die Kündigungen bei der Firma nach meiner Lehre und beim zweiten Anlauf meiner Firma wo ich gelernt habe jeweils vom Arbeitgeber kamen, habe ich auch kein Arbeitszeugnis bekommen.

Verstehe ich nicht. Hat doch mit einem Arbeitszeugnis nichts zu tun. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, aber du musst es auch verlangen.
Autor KlausP
 - 05. Dezember 2013, 19:59:54
Ach sooo! Das ist gemeint. War ich ja auf'm völlig falschen Dampfer.
Autor Lidius
 - 05. Dezember 2013, 19:55:47
Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2013, 18:57:27
Staht da wörtlich "Arbeitszeugnis"? Das wäre mir dann allerdings neu.

Im Erläuterungsblatt steht, das Beschäftigungszeiten entweder durch Arbeitsbescheinigung oder Zeugnis des Arbeitgebers zu belegen sind.
Autor KlausP
 - 05. Dezember 2013, 18:57:27
Staht da wörtlich "Arbeitszeugnis"? Das wäre mir dann allerdings neu.
Autor Ullamann93
 - 05. Dezember 2013, 18:53:44
Hallo zusammen.

Habe Heute die Bewerbungsunterlagen bekommen. Da drauf steht das man auch die Arbeitszeugnisse mitschicken will. Ich war bislang bei 2 Firmen aktiv.(Erst habe ich die Lehre zum Fleischereifachverkäufer erfolgreich absolviert dann war ich bei einer anderen Firma im gleichen Beruf und dann wieder bei der Firma wo ich gelernt habe)

Ich habe allerdings insgesamt nur 1 Ausbildungszeugnis nach meiner Lehre erhalten. Da die Kündigungen bei der Firma nach meiner Lehre und beim zweiten Anlauf meiner Firma wo ich gelernt habe jeweils vom Arbeitgeber kamen, habe ich auch kein Arbeitszeugnis bekommen.

Jetzt meine Frage: Muss ich die 2 fehlenden Arbeitszeugnisse beantragen? Oder reicht wenn sie mir einen Arbeitsnachweis schicken? Oder reicht es sogar wenn die Firmen nur in meinem Lebenslauf erwähnt werden und ich nur mein Ausbildungszeugnis mitschicke?

Bitte um schnelle Antwort

Vielen Dank schon einmal im Vorraus :)