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Zusammenfassung

Autor alter Geist
 - 13. Dezember 2013, 12:38:14
Zitat von: alter Geist am 28. August 2013, 12:29:13
Welche Erfahrungen habt ihr mit euren Arbeitgebern gemacht wenn ihr eine Wehrübung (neudeutsch Reservisten Dienstleistung) machen möchtet und in was für Firmen seid ihr beschäftigt. Vielleicht kann man das ja kurz und knapp mit folgenden Punkten beschreiben.

- öffentlicher / nichtöffentlicher Dienst / Industrie / Handwerk
- ca. Mitarbeiterzahl in der Firma / in der Abteilung
- WÜ gern gesehen
- WÜ akzeptiert
- WÜ klar zeitlich beschränkt im Jahr / Jahren
- WÜ geht überhaupt nicht

Und bitte nur so dass die Antwort auf diese Punkte passt, Diskussionen wie "ihr müsst das mal aus ... Sicht sehen oder ähnliches können wir bitte in einem neuen Thema ausdiskutieren  ;).

So nun möchte ich mich hier auch mal outen. Ich habe ein wenig gewartet weil bei meinen Vorgesetzten ein Umdenken stattgefunden hat und nun deutlich mehr entgegenkommen da ist wie zu der Zeit als ich das Thema hier auf gegriffen habe.  :)

Ich bin in einer Firma beschäftigt die dem öffentlichen Dienst sehr nah steht. Es sind ca. 650 Mitarbeiterbeschäftigt, davon 11 in meiner Abteilung. Eine Wü wird jetzt akzeptiert, ist zeitlich auf 2 Wochen im Jahr beschränkt nach Absprache und Begründung geht auch mal mehr (aktuell 6 Wochen).

Aber es ist eigentlich immer wie auf einem Basar und keine Selbstverständlichkeit. Obwohl es vom Arbeitsaufkommen und dem Verständnis der direkten Kollegen die ggf. die Arbeit mit erledigen die nicht liegen bleiben kann kein Problem ist, fehlt meinen jüngeren oder auch weiblichen Vorgesetzten das Verständnis gegenüber dem Reserve Dienst und der Bundeswehr.   ::)
Hier ist eigentlich mal der so hoch gelobte Reservistenverband oder die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Bw gefragt. Keine selbstbeweiräucherungs Podiumsdiskussionen mit Politikern und Vertretern der Wirtschaft sondern mal direkt beim Arbeitgeber des Kameraden vor Ort.  >:(   
Autor Zorro67
 - 10. Dezember 2013, 17:44:35
öffentlicher / nichtöffentlicher Dienst / Industrie / Handwerk
öffentlicher Dienst
- ca. Mitarbeiterzahl in der Firma / in der Abteilung
ca. 230
- WÜ gern gesehen
Na ja
- WÜ akzeptiert
Geduldet
- WÜ klar zeitlich beschränkt im Jahr / Jahren
Nein, allerdings keine RDL in den Schulferien
- WÜ geht überhaupt nicht
Autor Schamane
 - 06. Dezember 2013, 16:47:37
Lieber Miguhamburg1 der erste Beitrag nennt explizit
Zitatöffentlicher / nichtöffentlicher Dienst / Industrie / Handwerk
und somit gehe ich auf den Ursprungsbeitrag ein, wehrend sich im weiteren Verlauf eine Fokusierung auf den öffentlichen Dienst ergeben hat, was aber nicht als Intention des ersten Beitrags gesehen werden kann.
Autor miguhamburg1
 - 06. Dezember 2013, 12:21:18
Manchmal, lieber Schamane, ist es sinnvoll, den Ursprungsbeitrag einer Zuschrift zu lesen. Unser fragensteller hier ist Beschäftigter im öffentlichen Dienst und da gelten andere Regelungen als in der zivilen Wirtschaft.

Generell haben Sie mit Ihrer Schlussfolgerung recht. Aber das ist auch nichts Neues, sondern altbekannte, gängige Praxis, dass zivile Abeitgeber (welcher Unternehmensgrößenordnung auch immer) ihre Reservisten nicht gerne üben lassen.
Autor Schamane
 - 06. Dezember 2013, 12:09:03
Der Masse der kleinen und mittleren Firmen ist jede ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb des Dienstverhältnisses ein Dorn im Auge. Bei multinationalen Konzernen sieht dies etwas anders aus, weil man sich wenn die Mitarbeiter ehrenamtlich tätig sind dies in den Benchmark als soziale Leistungen des Unternehmens einschreiben kann und dies bei internationalen Ausschreibungen auch abgefragt wird.
Somit ist es für ein Unternehmen der Gesundheitsbranche ganz nett den Augenarzt für 2 Wochen für OP's in Afrika freizustellen, weil man dies werbewirksam vermarkten kann. Die Zeit bei der Armee ist hingegen weniger werbewirksam außer halt wieder im Bereich der humanitären Hilfe, aber der Arzt der in AFG auf dem BAT sitzt hat nicht den Impactfaktor wie der Kinderarzt nach dem Tsunamie.
Von daher wird es in der Zukunft für die Bundeswehr problematisch werden Reservisten zu gewinnen, da es keine Verpflichtung gibt und somit der Arbeitgeber jede militärische Aktivität des Arbeitnehmers untersagen kann mit dem Verweis auf die geschuldete Arbeitsleistung.
Autor miguhamburg1
 - 06. Dezember 2013, 10:30:45
Ich habe ja überhaupt nicht behauptet, dass irgend eines Ihrer Ehrenämter oder eine der freiwillig übernommenen Aufgaben illegitim wäre. Ich kann nur Ihre Vorgesetzte und Ihre Dienststelle verstehen, die die fehlende Arbeitsleistung ihres Bediensteten ja durch entsprechend höhere Belastung anderer Personen kompensieren müssen. Jede "Nebentätigkeit" für sich wird das von Ihnen aufgeführte "gewisse Maß" wohl eher selten überschreiten. Aber alle drei Ämter/Aufgaben zusammen können eben einen zeitlichenAusfall erzeugen, der dieses Maß überschreitet und zu Ärger führt.

Das müssten Sie egentlich auch nachvollziehen können - und deshalb richtete ich meine Frage ja auch an Sie. Denn Sie fragten ja uns nach unserer Einschätzung, wenn ich daran erinnern darf. Da können schon Antworten gegeben werden, die einem nicht passen. Aber damit müssen Sie dann eben auch leben.
Autor HCRenegade
 - 05. Dezember 2013, 18:37:09
Stellt sich dann nur die Frage, wann du arbeiten willst, wenn du noch drei weitere Baustellen hast - kann da jeden Chef verstehen, der eine solche Konstellation nicht gutheißt.

Aber wenns dein AG mitmacht ...
Autor Hptm. d. R.
 - 05. Dezember 2013, 18:02:58
Ich halte es für meine Pflicht mein politisches Ehrenamt auszuüben. Dafür haben mich die Wähler gewählt. Weiterhin ist es das Recht eines jeden Staatsbürgers, sich für die Sicherheit seiner Mitmenschen in der freiwilligen Feuerwehr einzusetzen. Der Gesetzgeber sieht  für alle diese Tätigkeiten in gewissem Maße Dienstbefreiungen vor. Von daher sollte man sich mal fragen, welche Ratschläge hier erteilt werden. 
Autor miguhamburg1
 - 03. Dezember 2013, 06:52:13
Die Auffassung Ihrer Vorgesetzten in allen Ehren: Sie ist von Unkenntnis getrübt. Dass sie es nicht gerne sieht, dass einer ihrer Untergebenen als Mandatsträger und Feuerwehrmann zusätzlich zu Wehrübungen der Arbeit auf der Dienststelle fernbleibt, ist doch irgendwie nachvollziehbar, oder?

Eventuell sollten Sie sich mal fragen, welche dieser ehrenamtlichen Abwesenheiten vom Dienst Sie reduzieren sollten?
Autor Hptm. d. R.
 - 02. Dezember 2013, 19:27:48
Ich bin im öffentlichen Dienst, meine Chefin vertrat zunächst die Auffassung keine Wehrpflicht-keine Reservedienstleistung. Inzwischen erhalte ich aber die entsprechenden Freistellungen. Wird aber m. E. nicht gern gesehen. Könnte natürlich daran liegen, dass ich als politischer Mandatsträger auch schon Freistellungen habe und als Feuerwehrmann in diesem Jahr schon zwei Wochen zum Hochwassereinsatz war.
Autor Muegge75
 - 02. Dezember 2013, 13:46:59
- öffentlicher / nichtöffentlicher Dienst / Industrie / Handwerk
chemische Industrie, Vertrieb Europa (Sales)

- ca. Mitarbeiterzahl in der Firma / in der Abteilung
weltweit ca. 3200 MA / in der Abteilung ca. 20

- WÜ akzeptiert
WÜ mit entsprechender Vorankündigung und Vorwarnzeit akzeptiert, selbst eine besondere Auslandsverwendung wäre kein Problem

insgesamt ein sehr fairer und "gesunder" Umgang mit Reservisten, schnelles und klares OK für eine Beorderung und die daraus folgenden WÜ's und Lehrgänge.

Autor Erbsenzähler
 - 08. September 2013, 10:47:13
- öffentlicher / nichtöffentlicher Dienst / Industrie / Handwerk
   Nichtöffentlicher Dienst / Steuerberatung
- ca. Mitarbeiterzahl in der Firma / in der Abteilung
   ca. 25
- WÜ gern gesehen
   Na ja....
- WÜ akzeptiert
   JA
- WÜ klar zeitlich beschränkt im Jahr / Jahren
   Nein.


Ich habe im Vorfeld meiner Einstellun dort (1996) offen darüber gesprochen, daß ich viel übender Reservist bin.
Meine Chefs vergleichen dies (zum Glück) mit ihrer eigenen Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr.
Einschränkungen gibt es nicht, aber es kommt im Vor- und Nachlauf einer Übung schon mal zu Überstunden, da man nicht alle Aufgeban auf die Kolleginnen und Kollegen abwälzen kann.

Horrido!

Autor schwarzbunt
 - 29. August 2013, 09:44:57
- Industrie, F&E + Vertrieb Elektrotechnik

- Firma: ca. 80 MA / Abteilung: 7

- WÜ gern gesehen: Neutral bis weniger gern

- WÜ akzeptiert: Ja

- WÜ klar zeitlich beschränkt im Jahr: Eigentlich nicht, aber man sollte den Bogen nicht überspannen: 2 Wochen/Jahr geht immer, 4 meist auch, 6 wird schon schwieriger, und möglichst nicht mehr als 2 Wochen am Stück

- WÜ geht überhaupt nicht
Bei hoher Auslastung oder Beeinträchtigung des Tagesgeschäftes - das bedeutet, man muss sich vor allem mit den Kollegen arrangieren.
Autor LoggiSU
 - 28. August 2013, 19:10:28
Industrie - ca. 250 MA - WÜ nicht gerne gesehen, muß jedes Jahr neu aushandeln/drum betteln - 2 Wochen im Jahr - keine Kollegen dürfen im Urlaub sein
Autor Terek
 - 28. August 2013, 17:13:54
- öffentlicher / nichtöffentlicher Dienst / Industrie / Handwerk
öffentlicher Dienst

- ca. Mitarbeiterzahl in der Firma / in der Abteilung
weiß ich gar nicht / kommt drauf an, 15 oder drei - je nach Aufgabe

- WÜ akzeptiert
werden grundsätzlich bedenkenlos akzeptiert und ich freigestellt

- WÜ klar zeitlich beschränkt im Jahr
Die längste war bisher 100 Tage in einem Jahr. Dieses Jahr, klang durch, daß sechs Wochen wohl zu viel wären. Werden wohl auch nur drei bis fünf.  8)