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Autor Büdi
 - 11. Dezember 2013, 10:26:54
Schlammtreiber - Der Architekt
Autor schlammtreiber
 - 11. Dezember 2013, 10:05:55
Zitat von: KlausP am 10. Dezember 2013, 18:07:31
Irgendwie find eich das Thema gerade ... ausgelutscht. Alles schon x mal diskutiert, immer mit dem gleichen Ergebnis.

Autor miT
 - 11. Dezember 2013, 08:57:44
okay, eines besseren belehrt worden :D
Autor F_K
 - 11. Dezember 2013, 08:53:09
ZitatIch glaube wir sind uns in sofern einig, dass ich die LHD und beispielsweise Ran*** Shop nicht vergleichen möchte was Akzeptanz und Beschaffungsmoral  angeht.

Nein, sind wir nicht.

Andi hat den Sachverhalt richtig dargestellt.

... und zum Vergleich: LHD und Rangershop verkaufen beide Dinge, die als Soldat tragbar sind - allerdings auch Dinge, die nicht  tragbar sind.

Es ist also immer eine Einzelfallprüfung durchzuführen.
Autor miT
 - 11. Dezember 2013, 00:20:01
Da hast du sicher völlig Recht. Im Großen und ganzen gehe ich davon aus / bin ich davon ausgegangen das die dort angebotenen Sachen abgesegnet sind, da ja "fast" offiziell vom
Einkleider der Bundeswehr beschafft.

Ich möchte der Tatsache als Privates Unternehmen und der nicht ohne Ausnahme genehmigten Gegenstände nicht widerspreche .   Ich glaube wir sind uns in sofern einig, dass ich die LHD und beispielsweise Ran*** Shop nicht vergleichen möchte was Akzeptanz und Beschaffungsmoral  angeht.
Ich hoffe ich habe das sinnvoll ausgedrückt.
Autor Andi
 - 11. Dezember 2013, 00:13:53
Zitat von: miT am 10. Dezember 2013, 12:27:45
Wenn ich als Selbsteinkleider, bei der LHD mir Sachen kaufe, unterliegen die alle der Einhaltung der ZDv.

Nö, die LHD ist ein privates auf Profit ausgelegtes Unternehmen, dass Geld verdienen will. Zu prüfen, ob das, was es da so zu kaufen gibt auch der Vorschrift entspricht ist Sache jedes einzelnen Soldaten. Die "Tuchjacke" der "neuen Uniformqualität" beispielsweise ist komplett vorschriftswidrig, da sie nicht der TL entspricht. Zum einen ist sie keine "Tuchjacke", sondern ein Jackett und zum anderen sieht die TL unzweideutig vor, wie die Schulterklappen mit Dienstgradabzeichen zu befestigen sind.
Die alten nicht mehr hergestellten "hellen" Jacken haben noch nie der TL und Vorschrift entsprochen, man muss allerdings konstatieren, dass der Inspekteur Heer sie wohl irgendwie als "zulässig" angesehen haben muss, denn anders kann ich mir den Befehl, dass jeder Heeresuniformträger mindestens eine Tuchjacke nach TL besitzen muss und dass diese bei Antreten und Veranstaltungen im Dienstanzug zwingend zu tragen sind nicht erklären.

Und beispielsweise die Ganzjahresjacke und den scharzen Pulli zum Dienstanzug hat die LHD munter verkauft ohne dass sie getragen werden hätten dürfen. Irgendwann wurden beide Kleidungsstücke dann nachträglich in die ZDv 37/10 eingeführt.

Autor miT
 - 10. Dezember 2013, 18:35:24
Zitat von: tyer am 10. Dezember 2013, 18:03:33
Ein Lacher nach dem anderen
Ich gebe zu, dass ich zumindest und da werden mir einige zustimmen, über Ihre wirklich sinnlosen Posts nicht lachen kann.
Autor KlausP
 - 10. Dezember 2013, 18:07:31
Irgendwie find eich das Thema gerade ... ausgelutscht. Alles schon x mal diskutiert, immer mit dem gleichen Ergebnis. Könnte also ohne Schaden für die weitere Wissensentwicklung eigentlich auch geschlossen werden.
Autor tyer
 - 10. Dezember 2013, 18:03:33
Ein Lacher nach dem anderen
Autor miT
 - 10. Dezember 2013, 12:28:19
Btw meinte ich mit "Goldi" auch die Farbe des Dienstgradabzeichens ;)
Autor miT
 - 10. Dezember 2013, 12:27:45
Wenn ich als Selbsteinkleider, bei der LHD mir Sachen kaufe, unterliegen die alle der Einhaltung der ZDv. Sonst würde Selbsteinkleider ja auch bedeuten, das mir die Rot gefärbte Heeresuniform auch genüge tut.

Niemand sagt das Sie deshalb ein schlechter Ausbilder sind aber auch als solches handeln sie erstmal nur nach Vorschrift. Wenn nicht anders befohlen und sie dies tolerieren, genehmigen sie Ihren Soldaten das Trage selbstbeschaffener Sachen und alles ist wieder gut.

So und nicht anders wurde es dem TE ja auch empfohlen, nachfragen und dann tragen. Wir erpichten ja nur darauf, nicht selbstständig diese Entscheidung zu treffen, mit der Begründung " Machen alle ".
Autor MiderSpan
 - 10. Dezember 2013, 11:59:58
Ich entschuldige mich. Die Hälfte der die Barett tragen.
Wenn sie es überhaupt tragen da Kopfbedeckungsbefreiung, es nicht vom Regenschirm überdeckt wird, die Sonne nicht in einen Winkel steht das bestimmte Phänomene auftreten oder fiese Reservisten die Statistik fälschen ...

Autor Ralf
 - 10. Dezember 2013, 11:49:10
Das würde ja bedingen, dass die Hälfte der Mitarbeiter im BMVG HUTs wären, außer die Beamten tragen das heimlich im Büro.
Autor MiderSpan
 - 10. Dezember 2013, 11:33:09
Am interessantesten finde ich jedoch, das hier nur aufgrund das man ein Kommandobarett tolleriert, gleich als schlechter Ausbilder, mieser Vorgesetzter etc. denonziert wird.
Eurer Meinung nach müsste ja dann das halbe BMVg nur aus Inkompetenz bestehen.

PS: Ich habe keine Quelle das die hälfte ein Kommandobarett trägt sondern nur gesunde Augen.
Autor MiderSpan
 - 10. Dezember 2013, 11:22:06
Zitatwenn unsere Goldis meinen das machen zu müssen, ihr Chef ihnen befielt das Dienstlich gelieferte zu tragen

Mit Gold war eher die Farbe ihres Dienstgrades gemeint.

Also darf ich eurer Meinung nach meinen Dienstanzug nicht mehr zur Schneiderei bringen da die ja die Form des dienstlich gelieferten verändern ...
Und Selbsteinkleider dürfen dann auch ihre Dienstanzugsjacken nicht mehr tragen da diese in der Regel etwas heller sind ?
Wenn man "Form und Farbe gleich" so auslegt wie ihr wäre dieser Passus einfach nur Nonsens ...