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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 09. Dezember 2013, 11:15:20
Autor Hptm. d. R.
 - 09. Dezember 2013, 08:55:47
Unabhängig von den jeweiligen Vorschriften der Bundeswehr, solltest du dich dort anmelden, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Als Verheirateter, ist es dem Finanzamt einfacher glaubhaft zu machen, dass der Lebensmittelpunkt bei seiner Familie ist. Es ist aber durchaus möglich, dass man gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen kann, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Elternhaus ist. Familienheimfahrten sind dann als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird von der Finanzverwaltung  als Indiz herangezogen. Der Beweis eines anderen Lebensmittelpunktes ist damit aber nicht ausgeschlossen.
Autor KlausP
 - 09. Dezember 2013, 08:39:12
Zitat von: Ralf am 09. Dezember 2013, 07:35:51
Schon über 3 Jahre! Respekt.

Merkt man gar nicht.  ::)
Autor Ralf
 - 09. Dezember 2013, 07:35:51
Schon über 3 Jahre! Respekt.
Autor Fw1993
 - 09. Dezember 2013, 07:32:19
Auf jeden Fall zu Hause anmelden. Eben wegen dem Finanzamt.
Ich bin nun schon über 3 Jahre bei der Bw und war nie in der Kaserne angemeldet.
Viele Kommentare hier im Forum zum Thema "Wohnsitz" sind eh Bullshit..........
Habe alle - war auch viel auf Lehrgänge - Heimfahrten beim Finanzamt geltend gemacht und anerkannt bekommen.
Kfz auf Zweitwohnsitz anmelden geht heute auch nicht mehr.
Autor BulleMölders
 - 09. Dezember 2013, 07:11:21
Zitat von: bayern bazi am 09. Dezember 2013, 07:04:42
Zitat von: BulleMölders am 09. Dezember 2013, 07:00:25
da sie mir auch die Fahrten mit dem Dampfer als Dienstreisen anerkennen wollten.  ;D

geldwerter Vorteil - wegen kostenlosen Kreuzfahrten ????
Zum Glück sind sie auf den Trichter nicht gekommen.  :o
Autor bayern bazi
 - 09. Dezember 2013, 07:04:42
Zitat von: BulleMölders am 09. Dezember 2013, 07:00:25
da sie mir auch die Fahrten mit dem Dampfer als Dienstreisen anerkennen wollten.  ;D

geldwerter Vorteil - wegen kostenlosen Kreuzfahrten ????
Autor BulleMölders
 - 09. Dezember 2013, 07:00:25
Grundsätzlich sind Sie erst einmal nach Deutschen Meldegesetzen dazu verpflichtet sich Anzumelden, ansonsten gelten Sie als "ohne festen Wohnsitz", umgangssprachlich auch als Obdachlos bezeichnet.

Zu meiner Zeit war es so, dass SaZ sich bei einer Versetzung an einen Standort wo sie dann länger als 3 Monate waren mit Hauptwohnsitz anmelden mussten. Das hat grundsätzlich auch erstmal nichts mit der Bundeswehr sondern mit der jeweiligen Gemeinde und deren Meldegesetz in der der Standort liegt zu tun. Für die Gemeinden hängen da nämlich nicht unerhebliche Steuergelder von ab.
Einige Gemeinden haben sogar versucht diese drei Monatsregelung zu unterlaufen und wollten dass man sich auch bei weniger als drei Monaten dort mit Hauptwohnsitz meldet.

Mit der Steuer kann es Problematisch werden, besonders als Lediger. Ich war während meiner gesamten Bundeswehrzeit bei meinen Eltern mit Zweitwohnsitz gemeldet und an den jeweiligen Standorten mit Zweitwohnsitz. Den PKW konnte man zu der Zeit auch am Zweitwohnsitz anmelden, ob das Heute noch so ist, keine Ahnung.

Aber dem Finanzamt konnte ich die wöchentlichen Heimfahrten nicht plausibel als Fahrten Wohnung Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten verkaufen, so das da nix mit Werbungskosten war. Aber die waren sowieso kleinlich, da sie mir auch die Fahrten mit dem Dampfer als Dienstreisen anerkennen wollten.  ;D
Autor Brauweiler
 - 08. Dezember 2013, 23:59:02
Also ich könnte ja umziehen und alles, aber ich möchte eig. meine eigene Wohnung aus Kostengründen abgeben... und die einzige frage war halt ob ich gemeldet sein muss das wurde ja schon beantwortet und wenn ich mich in der Kaserne anmelde wird dies ja als Heimatort angesehen und deshalb werd ich die fahrten nach "Hause" ja nicht absetzten können.

Aber das es Pflicht ist sich bei der Kaserne zu melden wäre mir neu, also gäbe es ja garnicht die möglichkeit die fahrten abzusetzen geschweige denn man müsste seinen Heimwohnsitzt ja als Zweitwohnsitz anmelden wenn man sich bei der Kaserne anmelden muss.

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden.

Lg.
Autor AGSHP
 - 08. Dezember 2013, 21:17:57
seid wann muss ich mich als Saz ummelden wenn ich an meinem Heimatort eine anerkannte Wohnung hab und dort nicht wegziehen kann (zb  schulpflichtige Kinder usw)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 08. Dezember 2013, 20:37:40
Mag sein, dass der Heimat(wohn-)ort mit dem sozialen Umfeld und der Familie als Lebensmittelpunkt angesehen wird, aber bei SaZ ist dies eben der Ort der Stammeinheit, weil u.a. auch dann dann das dort zuständige Finanzamt zuständig ist und auch der PKW entsprechend dort zu melden ist. Ob es für SAZ nur ein zeitlich begrenzter Zustand ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Mancherorts ist dies auch klar in StO-Befehlen geregelt, mit welchen allen zuversetzten Soldaten direkt vertraut gemacht werden.
Autor funker07
 - 08. Dezember 2013, 18:25:46
Wenn du am Wochenende bei deiner Familie bist und dieser Ort dein Lebensmittelpunkt ist, dann melde dich doch bei deinen Eltern, bei denen du ja vermutlich auch am Wochenende schlafen wirst.
Autor Brauweiler
 - 08. Dezember 2013, 17:10:40
Also ich bin 20 Jahre jung und habe mich als SaZ für 4 Jahre verpflichtet erstmal.

Das Problem was ich seh wenn ich mich in der Kaserne Anmelde also zum Wohnort mache wenn das möglich ist, das ich dann die Zug fahrten nach Hause also zu meiner Familie nicht mehr von den Steuern absetzen kann da ja mein angegebener Wohnort die Kaserne ist. Wie sieht das aus ist das doch möglich oder hab ich dann einfach pech.

Lieben dank für die schnellen Antworten.
Lg.Brauweiler
Autor KlausP
 - 08. Dezember 2013, 14:56:57
ZitatIch würde nämlich gerne meine Wohnung kündigen damit ich Geld während der Dienstzeit sparen kann.

Als SaZ melden Sie die Kaserne als Ihren Hauptwohnsitz an.
Autor Lidius
 - 08. Dezember 2013, 14:16:50
Gemeldet sein musst du irgendwo. Dazu bist gem. des für dich gültigen Meldegesetzes verpflichtet.

Wie alt bist du und in welche Laufbahn wird es gehen?