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Autor ulli76
 - 12. Dezember 2013, 18:39:58
Da man als Zivilangstellter in der Regel nicht an die Truppenverpflegung gebunden ist, sollte das kein Problem darstellen.
Ausnahme wäre eine Stelle, die speziell auf Auslandseinsätze ausgelegt ist. Da kann es tatsächlich ein K.O.Kriterium sein.
Autor KlausP
 - 12. Dezember 2013, 18:33:29
Ich würde einfach bei der Stelle nachfragen, die mir die Unterlagen zugeschickt hat.   8)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 12. Dezember 2013, 18:28:54
Es wird ohnehin eine Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführt, die im wesentlichen einer Musterung entspricht und in der Regel von den Amtsärzten der KWEAs (bzw. deren Nachfolgedienststellen) vorgenommen wird.
Autor maik1988
 - 12. Dezember 2013, 17:54:57
Guten Abend,

ich habe eine Frage zur Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdientes in der Bundeswehrverwaltung.
Habe eine Einladung zum Eignungstest bekommen, mit enthalten waren Bewerbungsunterlagen.
Ein Punkt ist "Angaben zur Musterung"
Dort möchten Sie wissen, ob ich schon gemustert wurde.
JA, wurde ich erst im März dieses Jahres, jedoch ist der Test negativ ausgefallen, T5 aufgrund einer Nahrungsmittelallergie.
Ist der Musterungsbescheid relevant für die zivlie Karriere, bzw kann ich gleich den Termin absagen?

Danke für Ihre Antworten