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Autor BSG1966
 - 14. Dezember 2013, 11:57:35
Zitat von: Tierpark am 09. Dezember 2013, 20:06:03
Das ist ja nicht nur bei der BW so. In allen anderen Berufen wird der Arbeitgeber genauso reagieren. Vor allem am Anfang der Karriere, die ist dann ganz schnell EDEKA!! >:(

Das ist aber nun auch grober Unfug. Es gibt im Zivilen genug Menschen, die das ganze etwas liberaler sehen und dementsprechend auch nichts dagegen haben, wenn der Angestellte sowas hin und wieder mal zu sich nimmt - solang der Untergebene nicht merklich in seiner Arbeit beeinträchtigt ist und nicht allzu offensiv damit umgeht. Ich weiß dagegen sogar mehrere Fälle, in denen Vorgesetzter und Untergebener zusammen THC-Missbrauch begingen.
Autor wolverine
 - 12. Dezember 2013, 20:49:30
Jedes (!) Dienstvergehen kann innerhalb der ersten vier Jahre zur Entlassung führen. Und ein laufbahnrelevanter Lehrgang, der nach der zweiten Wiederholung nicht gestanden wird, zeugt von Nichteignung. Auf das kann zur Entlassung führen.
Autor Ralf
 - 12. Dezember 2013, 20:31:54
Wenn ein relevanter Lehrgang dauerhaft nicht bestanden ist, wird i.d.R. der Soldat aufgrund Nichteignung entlassen.
Autor KlausP
 - 12. Dezember 2013, 19:43:38
Lesen Sie einfach mal den § 55 des Soldatengesetzes, das dürfte einige Ihrer Fragen beantworten. Das Soldatengesetz sollte sich übrigens jeder angehende Soldat vor seiner Einstellung wenigstens mal durchgelesen haben.
Autor Bulldozer
 - 12. Dezember 2013, 19:41:01
Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2013, 19:59:17
Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre wird regelmäßig eine fristlose Entlassung nach §55 (5) Soldatengesetz in Betracht gezogen.

Wie darf ich das verstehen?
Passiert das auch im Falle von schlechten Leistungen in einem Test oder aber gilt das nur für solch schwerwiegende Dinge wie Drogenkonsum, Gewaltverbechen etc. ?

..und nein ich habe nicht vor schlecht zu sein, frage rein aus Interesse ;-)
Autor schlammtreiber
 - 11. Dezember 2013, 10:28:42
Autor KlausP
 - 09. Dezember 2013, 21:09:56
ZitatWenn ich ein Kind vor einer heißen Herdplatte und den Konsequenzen des Berührens warne und es der Warnung dennoch zuwider handelt, was passiert dann? Richtig, es tut weh. Aber Schuld daran ist bestimmt nicht der, der die Warnung ausgesprochen hat....

Die Herdplatte?  :D

Autor Andre89
 - 09. Dezember 2013, 21:06:46
Wenn der "unbekannte" SaZ wie du sagst nur einmal gekifft hat bräuchte er sich ja keine Gedanken machen müssen da ein einmaliger Konsum selbst im Blut und Urin seeehr schnell abgebaut wird. Da du dir aber über den "unbekannten" solche sorgen machst nehm ich mal an raucht er öfters, und durch jedes mal wird der Abbauprozess gestört und steigt wieder an. So kann man die Abbauprodukte von THC in manchen fällen sogar noch nach 3 Monaten des letzten Konsums nachweisen.
Autor Spiritus
 - 09. Dezember 2013, 21:02:55
Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:38:34
Ihr seit Maschienen. :'(

JEDER Soldat wird bereits ganz am Anfang seiner Dienstzeit bezüglich der Konsequenzen eines Drogenmissbrauchs belehrt und diese Belehrung wird anschließend in den Akten festgehalten.  Warum? Ganz einfach damit jeder Soldat weiss, welche Folgen sein Handeln haben kann.

Wenn ich ein Kind vor einer heißen Herdplatte und den Konsequenzen des Berührens warne und es der Warnung dennoch zuwider handelt, was passiert dann? Richtig, es tut weh. Aber Schuld daran ist bestimmt nicht der, der die Warnung ausgesprochen hat....


Achja: Der Rechtsschutz des DBwV kommt bei Straf- und Disziplinarverfahren nicht zum Tragen, wenn Verfehlungen vorliegen für die keine eindeutigen und glaubhaften Entschuldigungsgründe vorliegen. Bei Drogenmissbrauch kann ich mir da keine denken.  ::)
Aus eigener Tasche kann man natürlich gerne einen Vertragsanwalt des Verbandes beauftragen. Dann weiss man wenigstens, dass sich der Anwalt mit Wehrrecht auskennt.
Autor Tommie
 - 09. Dezember 2013, 20:56:12
Zitat von: ulli76 am 09. Dezember 2013, 20:54:13Beeinträchtigt Kiffen eigentlich die Orthographie?

Das exzessive Rauchen von ... [Du weißt schon ;D !] ... auf jeden Fall :D !
Autor Tommie
 - 09. Dezember 2013, 20:55:11
Tja, wie sagte schon der Gunny in FMJ ;) ?

Zitat"And my orders are to weed out all non-hackers who do not pack the gear to serve in my beloved Corps. Do you maggots understand that? "

Und wenn man jetzt noch weiß, dass "weed" ein amerikanisches Slang-Wort für Haschisch ist, gewinnt dieser Satz eine ganz andere Bedeutung ;D !
Autor ulli76
 - 09. Dezember 2013, 20:54:13
Beeinträchtigt Kiffen eigentlich die Orthographie?

Übrigens einer meiner favorisierten Links:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39238.0
Autor wolverine
 - 09. Dezember 2013, 20:49:26
Wahrscheinlich die Kiffer-Schwaden, die hier durch den Faden ziehen. Das mindert die Konzentration.

Lassen wir den WDA seine Arbeit tun; wir können es eh nicht beeinflussen. Aber wer während seiner Dienstzeit seine Finger nicht vom illegalen Pot lassen kann, ist entweder süchtig oder so dumm, dass er nie hätte eingestellt werden dürfen. Mit beidem habe ich kein Mitleid.
Autor KlausP
 - 09. Dezember 2013, 20:48:13
Zitat von: Flexscan am 09. Dezember 2013, 20:44:19
Denk an deinen Blutdruck Klaus :D

Ich bin die Ruhe selbst. Im Gegensatz zu dir, wenn ich das lese:

Zitat von: Flexscan am 09. Dezember 2013, 20:40:32
nein im Gegensatz zu ich nehme mal an Deinem Sprößling verantwortungsbewusste Soldaten!

11111einself... ;D
Autor 86realist
 - 09. Dezember 2013, 20:47:42
Zitat von: Ralf am 09. Dezember 2013, 20:41:19
Was würdest du sagen, wenn dein Sohn von einem im Wachdienst oder im Einsatz erschossen werden würde, der vorher so nen Zeug konsumiert hat und die Bundeswehr das i.d.R. sehr lasch ahndet und somit einen Nachahmer gefunden hat?

Etnschuldiung, ich meinte diese Antwort mit den Birnen und Äpfeln :-[