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Zusammenfassung

Autor Nakamoto
 - 13. Dezember 2013, 09:54:05
Ja ich wollte jetzt nicht alles posten. Mit der Bezahlung klappt das nur wenn man...


Habt ihr ja alles gepostet, wollte halt nicht mehr schreiben aber es geht hier nicht um Zivil oder wer recht hat sonder um einen Soldaten/Soldatin, dessen Kinde/er krank sind.


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Autor Muegge75
 - 13. Dezember 2013, 09:38:33
@F_K:

Ja, da stimme ich zu. Man wird quasi stellvertretend für das Kind krankgeschrieben bzw. die Krankheit bestätigt. Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Zu der Informationspflicht: absolut d' accord, da kommt man eh nie drum herum (ein Anruf genügt aber wohl). Da verhält es sich wie bei einer eigenen Krankmeldung, die, soweit nicht betrieblich anders geregelt, ab dem ersten Tag der Krankheit gültig sein und innerhalb von drei Arbeitstagen vorliegen muss.
Autor F_K
 - 13. Dezember 2013, 09:28:39
@ muegge75:

Nicht nur  langatmig

ZitatDas heißt man wird krankgeschrieben und muss keinen (Sonder-)Urlaub einreichen.

.. sondern auch teilweise falsch.

.. man wird NICHT krankgeschrieben, der Arzt bescheinigt lediglich die Krankheit des Kindes und die Beteuungsnotwendig - der AG ist dann zur Freistellung verpflichtet - und selbstverständlich MUSS man dieses dem AG mitteilen - also einen "Antrag" auf Freistellung stellen (der nicht abgelehnt werden kann, aber die Infopflicht besteht halt).
Autor Muegge75
 - 13. Dezember 2013, 09:13:57
Zitat von: F_K am 13. Dezember 2013, 09:05:53
@ Nakamoto:

Bitte LESE was Wolverine richtig schreibt.

"Frei nehmen" ist etwas anderes als Anspruch auf Krankengeld und unbezahlte Freistellung.

Insbesondere, weil es dann nur 70% des Geldes gibt (über den Daumen).

(unabhängig davon, dass die nur gesetzlich Versicherte betrifft, bei PKV gibt es diese Leistung nicht).

oh, da war ich wohl zu langsam oder zu kompliziert  ;D
Autor Muegge75
 - 13. Dezember 2013, 09:10:57
@Nakamoto

Das ist so nicht ganz korrekt. Es gilt in Deutschland folgende Regelung:
Bei gesetzlich Versicherten hat jeder Elternteil Anspruch auf 10 Tage Kinderkrangeld bei einem Kind (70% des Bruttoeinkommens max. jedoch 90% des Nettoverdienstes) pro Jahr. Insoweit richtig ist, dass bei Alleinerziehenden die Tage addiert werden (d.h. dann 20 Tage Anspruch). Bei privat versicherten (Achtung biede Elternteile!) entfällt dieser Anspruch gänzlich. Richtig sind aber die weiteren Tage mit zunehmender Zahl der Kinder; soll heißen bei maximal 50 Tagen im Jahr (25 pro Elternteil ist Schluss). Dieser Anspruch ergibt sich aus § 45 SGB V. Bei den privaten ist entscheidend wo das Kind mitversichert ist, sollte nur ein Elternteil/Ehegatte privat versichert sein. Daraus ergeben sich dann ableitende Ansprüche nach § 616 BGB (Achtung nicht das SGB!). Bei Selbstständigen ist die Sache noch etwas komplizierter.

Damit besteht dann KEIN Anspruch auf Sonderurlaub, sondern lediglich auf Krankengeld bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz wegen einer Erkrankung des Kindes, auf die man dann einen gesetzliche Anspruch hat für die maximal Dauer hat. Das heißt man wird krankgeschrieben und muss keinen (Sonder-)Urlaub einreichen.

Grundsätzlich hat aber jeder Arbeitgeber eine soziale Verantwortung und Fürsorgerpflicht die, im Falle eines nicht expliziten Ausschlusses im Arbeits- oder Tarifvertrag, die 100%ige Lohnfortzahlung im Erkrangsfalle des Kindes regelt. Dieser Anspruch ergibt aich auch aus §616 BGB. Demnach der AG dann allerdings verpflichtet ist 5 Tage Sonderurlaub im Jahr zu gewähren.

Alles sehr theoretisch, sollte die Sache aber hoffenttlich etwas weniger nedulös dargestellt haben.




Autor F_K
 - 13. Dezember 2013, 09:05:53
@ Nakamoto:

Bitte LESE was Wolverine richtig schreibt.

"Frei nehmen" ist etwas anderes als Anspruch auf Krankengeld und unbezahlte Freistellung.

Insbesondere, weil es dann nur 70% des Geldes gibt (über den Daumen).

(unabhängig davon, dass die nur gesetzlich Versicherte betrifft, bei PKV gibt es diese Leistung nicht).
Autor Nakamoto
 - 13. Dezember 2013, 08:53:38
@wolverine

Jeder Elternteil darf für die Betreuung ihres kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage.
Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.




Gesendet von meinem iPad
Autor Andi
 - 13. Dezember 2013, 08:52:51
Ja, logisch. Danke dir. Wird Zeit das Wochenende wird. ;)
Autor Ralf
 - 13. Dezember 2013, 08:46:42
Verwechselst du nicht gerade Satz mit Absatz?
Der Satz 1 des 3. Absatzes enthält ja 8 Aufzählungen.
Autor Andi
 - 13. Dezember 2013, 08:38:03
Für Soldaten gilt:

§ 12 Sonderurlaubsverordnung
Urlaub aus persönlichen Anlässen
"(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
[...]
7. schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes für jedes Kind bis zu vier Arbeitstage im Urlaubsjahr,
[...]"

@wolve: Bin ich zu blöd zum Lesen und Verstehen oder müsste im gesamten letzten Absatz des Paragraphen nicht statt "Satz 1" der "Satz 3" gemeint sein? Der Satz 1 dieses Paragraphen enthält ja gar nicht so viele Nummern, wie der letzte Absatz einen glauben lassen will. Und nur bei Satz 3 macht das ganze Sinn. ??? :o

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 13. Dezember 2013, 07:41:19
Und auch im Zivilen ist es falsch. Man hat dann Anspruch auf Krankengeld zur Versorgung des Kindes. Steht aber im zitierten Paragrafen.
Autor ulli76
 - 13. Dezember 2013, 05:49:13
@Nakamoto: Bei der Bundeswehr wird man nicht krank geschrieben, wenn das Kind krank ist. Dafür gibt es Sonderurlaub. Aber so weit waren wir ja schon seit einigen Beiträgen.
Autor Nakamoto
 - 12. Dezember 2013, 23:16:04
Kenne es im zivilen das man pro Krankes Kind eine bestimmte Anzahl an Krankentagen hat. Wie das bei der Bundeswehr ist weiß ich aber nicht.


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Autor Axor256
 - 12. Dezember 2013, 21:51:09
werde es auch machen wollte mich nur vorinformieren bei erfahrenen soldaten.
Autor KlausP
 - 12. Dezember 2013, 21:48:03
Okay, dann habe ich das falsch interpretiert.