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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Tommie am 15. Dezember 2013, 19:47:21Die Vorlage für die "Anforderung zu Wehrdienstleistungen" findet sich in der Anlage 3 zur ZDv 20/3 und dort steht ein Feld im Bereich1, das mit "Einverständnis des Arbeitgebers / der Dienstbehörde" überschrieben ist. Und dort ist entweder "ist beigefügt" oder aber "entfällt" anzukreuzen!
Zitat"Die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberseite/der Dienstbehörde ist von dem Übungstruppenteil/der Übungsdienststelle einzuholen und der Anforderung zu Wehrdienstleistungen beizufügen für Wehrübungen und Übungen
- von mehr als drei Monaten Dauer oder
- soweit sie nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer sechs Wochen im Kalenderjahr überschreiten oder
- zur Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung, wenn für diese selbst die Zustimmung erforderlich ist."