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Autor ulli76
 - 15. Dezember 2013, 19:18:08
Des Rätsels Lösung ist doch ganz einfach: Der Fw-Lg ist ein Grundlagenlehrgang und außerdem gibt es dort Noten- ergo dienstliche Ausrüstung, damit sich keiner beschweren kann, dass er dadurch einen Nachteil hat (mal davon abgesehen, dass es dort durch die Kdr der SanAk offenbar so befohlen ist.
Bei Lehrgängen wie nSAK und der ZA EAKK ist es durchaus üblich, privat beschaffte Ausrüstung zu nutzen. Das hängt damit zusammen, dass man dort gezielt auf den Einsatz vorbereitet wird.
Bei meinem letzten nSAK- Lehrgang war es so, dass am Anfang Koppel für alle befohlen war, aber ab dem Tag, wo wir die Überwurfwesten getragen haben, auch zivile Westen erlaubt waren. Ein Problem war da aber auch, dass es nicht genug und nicht genug passende Westen gab.
Autor Tommie
 - 15. Dezember 2013, 19:00:06
Mädelz ;) ! Nicht streiten um des Kaisers Bart, denn der hat sich jeden Morgen rasiert ;D !

Zitat von: Tommie am 15. Dezember 2013, 18:46:04Alles schön und gut, aber Frau Generalstabsarzt hat befohlen, dass all das nicht stattfindet, daher ist hier ... "Lied aus!" :D
Autor KlausP
 - 15. Dezember 2013, 18:57:37
Wenn schon zitieren, dann richtig:

ZitatJa jetzt klar, aber genauso wäre ich der Befehl: Ich erlaube nicht-dienstlich gelieferte Ausrütsung zu tragen, ebenfalls beschwerdesicher

Das kann aber ein Hörsaaleiter nicht befehlen, gestatten oder wie auch immer, weil

Zitat...  im übrigen ist ein HsLtr kein DV, sondern vielmehr mit der Stufe ZgFhr vergleichbar ...

Darüber müssen Sie mich im Übrigen nicht aufklären, das ist mir nach 35 Dienstjahren durchaus bekannt.
Autor DeltaEcho
 - 15. Dezember 2013, 18:53:04
@ KlausP

ZitatIch erlaube nicht-dienstlich gelieferte Ausrütsung zu tragen
Diese Aussage würde dem Soldaten ein Wahlmöglichkeit begründen, er könnte sich aussuchen was er trägt. Also entweder dientlich oder nicht-dienstlich. Aus diesem Satz geht jedoch nicht hervor, dass nicht-dienstliche Ausrüstung zu tragen befohlen wird.
Noch zwei kleine Anmerkungen:
1. Das dies nur der DV festlegt, ist mir durchaus bekannt, im übrigen ist ein HsLtr kein DV, sondern vielmehr mit der Stufe ZgFhr vergleichbar ;)
2. Lesen, verstehen, posten
(3. Spare ich mir mal um böses Blut im Forum zu vermeiden )
Autor KlausP
 - 15. Dezember 2013, 18:50:32
ZitatObwohl selbst das auf vielen Lehrgängen miterlerweile gang und gäbe ist.

Da hätte ich gerne mal Beispiele. Möglichst mit Tenor des Beschwerdebescheides, muss aber nicht, wenn Sie sich nicht beschwert haben. ::) In der ZDv 37/10 steht ja nicht umsonst zig-fach der Satz "Das Tragen des ... darf nicht befohlen werden."
Autor Tommie
 - 15. Dezember 2013, 18:46:04
Alles schön und gut, aber Frau Generalstabsarzt hat befohlen, dass all das nicht stattfindet, daher ist hier ... "Lied aus!" :D
Autor KlausP
 - 15. Dezember 2013, 18:43:37
Zitat von: DeltaEcho am 15. Dezember 2013, 17:45:40
Ja jetzt klar, aber genauso wäre ich der Befehl: Ich erlaube nicht-dienstlich gelieferte Ausrütsung zu tragen, ebenfalls beschwerdesicher ;)

Wenn Sie Disziplinarvorgesetzter sind, können Sie das gestatten, aber das Tragen nicht befehlen - ein himmelweiter Unterschied.
Autor DeltaEcho
 - 15. Dezember 2013, 18:42:45
Zitateinen Nachteil zu haben glaubt
Dieser Nachweis dürfte aber extrem schwer zu erbringen zu sein, sogar fast unmöglich sein. Gerade in der Füherausbildung kommt es vielmehr auf die persönlichen Fähigkeiten an, z.B. Befehlsgebung. Hierbei kann kein Ausrüstungsgegenstand helfen ;)

Gerade mit der Begründung: "weil er keine privat beschaffte Ausrüstung zur Verfügung hatte,"
Er hätte ja die Mögichkeit gehabt sich welche zu kaufen, natürlich auf freiwilliger Basis, Ärger kannn es nur geben, wenn der Befehl ergeht sich etwas bestimmtes zu kaufen.
Obwohl selbst das auf vielen Lehrgängen miterlerweile gang und gäbe ist.
Autor Tommie
 - 15. Dezember 2013, 18:38:41
Ach ja, ich vergaß zu erwähnen: Und aus genau diesem Grunde existiert der Befehl zur Benutzung dienstlich gelieferter Ausrüstung an der SanAkBw von der aktuellen Kommandeurin (oder heißt das "Kommandeuse" ;) ?) neu unterschreiben! Und nachdem diese Frau "eine goldene Gartenhecke und zwei Sterne" auf jeder Schulterklappe trägt, also quasi eine "Frau Oberstleutnant von der Marine" ist, dürfte sich der diesbezügliche Diskussionsbedarf in sehr engen Grenzen bewegen ;) !
Autor Tommie
 - 15. Dezember 2013, 18:35:28
Und das wage ich definitiv zu bezweifeln ;) ! Wenn sich der erste Soldat beschwert, dass er aufgrund der Tatsache, dass er die dienstlich gelieferte Ausrüstung benutzt hat, weil er keine privat beschaffte Ausrüstung zur Verfügung hatte, einen Nachteil zu haben glaubt, ist es vorbei mit der Herrlichkeit ;) !
Autor DeltaEcho
 - 15. Dezember 2013, 17:45:40
Ja jetzt klar, aber genauso wäre ich der Befehl: Ich erlaube nicht-dienstlich gelieferte Ausrütsung zu tragen, ebenfalls beschwerdesicher ;)
Autor 1180-459
 - 15. Dezember 2013, 17:19:45
Ich denk, da sind wir uns alle einig. Wenn's den Befehl dazu gibt, ist dem natürlich Folge zu leisten. Aber das war ja auch nicht Thema meiner Frage. Da diese nun wohl abschließend  :-X geklärt ist, kann dieser Thread auch zu . . .

Upps, an alles Leser:

Schönen dritten Advent!!!!!
Autor Tommie
 - 15. Dezember 2013, 17:04:03
Ja, kann ich ;) :

Wenn sich der HS-Ltr hin stellt und befiehlt, dass in seinem Hörsaal jeder Teilnehmer den Lehrgang mit dem dienstlich gelieferten Ausstattungssoll absolviert, dann kann man sich dagegen nicht beschweren, weil dieser Befehl absolut rechtmäßig ist und gegen kein Gesetz dieses Staates verstößt! Somit ist ein solcher Befehl "beschwerdesicher", weil jede dagegen gerichtete Beschwerde mit der Begründung, dass gar kein Beschwer vorliegt, zurück gewiesen werden würde!

Klar jetzt ;) ?
Autor DeltaEcho
 - 15. Dezember 2013, 16:55:28
ZitatDas reicht für eine Befehlsgebung, die beschwerdesicher ist!

Kannst du das mal ein bisschen konkretisieren Tommie?
Autor Tommie
 - 15. Dezember 2013, 16:40:21
Natürlich nicht, aber es ist der kleinste gemeinsame Nenner, den alle Soldaten als Ausstattungssoll besitzen ;) ! Das reicht für eine Befehlsgebung, die beschwerdesicher ist!