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Autor Muegge75
 - 16. Dezember 2013, 13:23:11
So weit ich weiß gelten da wohl für den Fall einer Bewerbung um eine Beorderung die gleichen Rahmenbedingungen wie für Wiedereinsteller.

Zumindest wird da explizit auf dem Bewerbungsbogen zum Thema Vorstrafen abgefragt und man teilte mir dergleichen auch als Auskunft mit, bzw. hatte im Telefongespräch auch auf den Umstand hingewiesen.

Also mit Vorstrafe unter 1 Jahr = Sperre von X-Jahren und falls drüber = Ende der Aktion.
Autor wolverine
 - 16. Dezember 2013, 13:18:46
Wahrscheinlich nicht.
Autor Funkelblitz
 - 16. Dezember 2013, 13:17:08
Hi!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Kleinigkeit war und ist das leider wirklich nicht – ein kleiner, schnell gemachter Fehler mit unerwartet großen Konsequenzen – aber so ist das eben.

Wenn man so etwas macht, muss man es auch so hinnehmen.

Mit einer Einstellung rechne ich, logisch gedacht, sowieso eher nicht. Natürlich wäre die Freude darüber sollte es zu einer Einstellung kommen rießig.

Ich denke ich werde mich mal bewerben und dann sehen wir weiter.

Hat es evtl. einen Vorteil wenn die mir zugeteilte Bewährungshilfe zusätzlich Kontakt mit dem zuständigen Berater aufnimmt?
Autor wolverine
 - 16. Dezember 2013, 13:14:26
Ein direktes Einstellungshindernis sind Verurteilungen zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr (auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt sind). In Ihrem Fall wird der Rechtsberater prüfen und bei der Urteilshöhe wird es höchstwahrscheinlich eine deutliche Einstellungssperre von drei bis fünf Jahren geben.

In der Reserve können Sie versuchen sich beordern zu lassen. Als OGefr ohne weitere nutzbare Qualifikationen werden die Chancen überschaubar sein. Aber Versuch macht kluch
Autor Lidius
 - 16. Dezember 2013, 13:13:38
Absoluter Ausschluß liegt ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr vor (ob Bewährung oder nicht ist egal). Du kannst dich bewerben, das ganze wird dann zum Rechtsberater gehen, der sich die Strafakte anschaut und dann entscheidet ob die Bewerbung weiter bearbeitet wird. Rechne aber nicht mit einer Einstellung, sonder eher mit einer daraufhin erteilten Bewerbungssperre für einen längeren Zeitraum. Gerade weil die Verurteilung ja noch sehr frisch ist und von der Strafhöhe her ist das ja auch keine Kleinigkeit.

Wie das mit der Reserve aussieht kann ich dir nicht sagen.
Autor Funkelblitz
 - 16. Dezember 2013, 13:07:02
Hallo,

im Januar 2011 bin ich aus der BW ausgeschieden als OG.

Nun möchte ich gerne als Widereinsteller zur BW zurück.

Ich habe seit dem ausscheiden durchgehend gearbeitet.

Leider wurde ich im Juli 2013 zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten + 1.000€ Geldauflage verurteilt.

Grund hierfür war Geldfälschung(Inverkehrbringen v. Falschgeld) und versuchter Betrug.

Stellt diese Tatsache ein definitives Einstellungshindernis dar?

Desweiteren, falls es mit einer Einstellung nicht mehr klappen sollte, stehen die Chancen als Reservist besser, beordert zu werden?

Wenn ja, wie läuft die Beorderung ab? Sowohl zeitlich als auch dienstlich (Dienstgrad etc.)

Mir ist natürlich bewusst dass die Vorstrafe ein deutliches Hindernis darstellt und wäre nicht überrascht, wenn ich nun zu hören bekomme dass es so überhaupt nichts mehr wird – also keine bange.

Vielen Dank schon vorab für die Antworten.