ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: besuch ?! am 21. Dezember 2013, 10:37:25
danke für die schnelle antwort dann weiß ich fürs nächste mal bescheid
Zitat von: besuch ?! am 21. Dezember 2013, 10:30:04
...( ja ich wäre immer bei ihr das sie net unbeafsichtig durch die kaserne irren würde )...
Zitat... oder hätte ich das vorher beim spieß absegnen lassen müssen ...
Zitat... man ja in der regel besuch in der kaserne empfangen könnte ...
Zitat309. Die Soldaten dürfen private Besuche innerhalb der Unterkünfte empfangen. Die
Besuchszeit endet eine halbe Stunde vor Beginn der Nachtruhe. Der Vorgesetzte, der für
die betroffene Unterkunft zuständig ist, entscheidet über Ausnahmen und regelt das Nähere
Zitat310. Gästen von Bundeswehrangehörigen oder von Einheiten der Bundeswehr kann
die Erlaubnis zur Übernachtung in der Gemeinschaftsunterkunft erteilt werden. Hierfür
gelten die Voraussetzungen der Wohnerlaubnis für Nichtangehörige der Bundeswehr
gemäß ZDv 70/1 ,,Die Liegenschaften der Bundeswehr" (Anhang Teil A, Anlage 2,
Buchstaben E und F).