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Zitat von: schlammtreiber am 04. März 2014, 11:17:50Auch im Gesicht?
...
Anekdote dazu: während der AGA musste ich mich (auf Befehl) zwei mal täglich rasieren - am Morgen und in der Mittagspause.
Zitat von: F_K am 04. März 2014, 10:59:51
Bartwuchs ist unterschiedlich stark. Es gibt Menschen, die sehen trotz vorbildlicher Rasur am Morgen abends schon wieder "unrasiert" aus, andere müssen sich nur alle paar Tage rasieren.
ZitatSehr geehrte Y-Magazin Redaktion,
In der letzten bzw der aktuellen Ausgabe ist der neue Haar- und
Barterlass etwas genauer dargestellt. In ihren Ausführungen ist davon
die Rede das ein "gepflegter Drei-Tage-Bart" genehmigt sei.
Ich bin zum 1.10. Wiedereinsteller und habe mich nun doch schon etwas
stärker mit dem Thema beschäftigt und auch in einigen Bundeswehrforen
ist das ein starkes Diskussionsthema. Viele Offiziere darunter auch
einige Feldjäger teilen diese Ansicht nicht. Da es nicht explizit in der
Dienstvorschrift steht. Wie genau ist da nun die Sachlage? Ich mein man
kann sich schlecht als Soldat auf die Aussagen eines Redakteur berufen,
wenn im Gegenzug eine ZDv steht.
Gibt es zu diesem Statement der Y. eine Quelle? Oder ist das einfach das
ermessen des Disziplinarvorgesetzen?
Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen kameradschaftlichen Grüßen
Swobby
ZitatSehr geehrter Herr Swobby,
Sie haben grundsätzlich recht, dass die Auslegung der Vorschrift Sache des Disziplinarvorgesetzten ist. Im Fall des Drei-Tage-Bartes ist dies auch der Fall. Er ist nach Meinung des BMVg grundsätzlich erlaubt, wenn er Konturen aufweist und gepflegt aussieht- was wiederum der Interpretation des Chefs unterliegt. Darüber hinaus ist es weiterhin verboten, sich den Bart im Dienst wachsen zu lassen. Soldaten können sich nicht auf den Erlass berufen, wenn sie einfach die Rasur am Morgen vergessen haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.
Ressortleiter 360°
Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation
Zentralredaktion
Zitataber ziemlich unpraktisch (finde ich zumindest).
Zitat von: Swobby am 03. März 2014, 09:48:48Das hat unser Chef auch so erklärt. Er meinte, dass die Kombination Dienstanzug + flecktarn auf dem Rücken kein so gutes Erscheinungsbild abgibt.
Private Reisen mit Dienstanzug werden nur mit Privater Tasche in dezenten Farben genehmigt.
Zitatdie Ausführungsbestimmungen zum "neuen Haar- und Barterlass" befinden sich zur Zeit noch in der Mitzeichnung.