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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 04. März 2014, 12:58:40
...garstiger, fetter Hobbit... ;D
Autor schlammtreiber
 - 04. März 2014, 12:35:26
Die Fußsohlen waren davon ausgenommen.
Autor Ralf
 - 04. März 2014, 12:23:50
Zitat von: schlammtreiber am 04. März 2014, 11:17:50
...
Anekdote dazu: während der AGA musste ich mich (auf Befehl) zwei mal täglich rasieren - am Morgen und in der Mittagspause.
Auch im Gesicht?  ;D
Autor Swobby
 - 04. März 2014, 11:19:36
Ja, Ralf ich habe das ja auch so aufgefasst!

Also ist es definitiv kein klares NEIN! und kein klares JA! ;)


Aber ich bin da ja auch niemand der da so auf den Drei-Tage-Bart abfährt. Klar gibt es auch mal Phasen wo ich mich nicht rasiere, Urlaub/ Wochenende =) Aber unter der Woche steht das täglich auf dem Programm, da es ja auch mein aktueller AG verlangt.

HAHAHA F_K den Befehl kenne ich auch noch aus meiner AGA zeit ;) Bin mal gespannt wie das diesmal wird. Ob da der Ausbilder in der GA auch mittags ankommt und meint SU rasur verbessern  ;D
Autor schlammtreiber
 - 04. März 2014, 11:17:50
Zitat von: F_K am 04. März 2014, 10:59:51
Bartwuchs ist unterschiedlich stark. Es gibt Menschen, die sehen trotz vorbildlicher Rasur am Morgen abends schon wieder "unrasiert" aus, andere müssen sich nur alle paar Tage rasieren.

Anekdote dazu: während der AGA musste ich mich (auf Befehl) zwei mal täglich rasieren - am Morgen und in der Mittagspause.
Autor Ralf
 - 04. März 2014, 11:14:59
Und genau aus diesen Gründen wird es den DVs überlassen zu bewerten, ob man sich im Rahmen des Erlasses befindet.
So schwer ist das doch nicht.
Autor Swobby
 - 04. März 2014, 11:03:04
F_K dann wäre ich in deinen Augen eine absolute Ausnahme...ich habe sehr dicke Barthaare und über das Wochenende könnte ich mehr durchaus ein Bart wachsen lassen der auch die Struktur, laut deiner Definition eines Bartes hat. Also spricht es sind dann "Haare"
Autor F_K
 - 04. März 2014, 10:59:51
@ Swobby:

.. siehste! Die Aussage des Y Magazins ist "nichts wert".

Meine Ansicht als DV:

- Bartwuchs ist unterschiedlich stark. Es gibt Menschen, die sehen trotz vorbildlicher Rasur am Morgen abends schon wieder "unrasiert" aus, andere müssen sich nur alle paar Tage rasieren.

- Wenn das Barthaar wächst, ist es erst ein "Bartstoppel", erst wenn es länger wird, schmiegt es sich an der Haut an und wird ein "richtiges" Haar.

- Erst dann hat ein Bart eine gute Hautabdeckung und ist auch erst dann gut konturierbar.

- Wenn der Dienstherr einen so kurzen Bart gewollt hätte, hätte er ein Wachsen "übers Wochenende" erlaubt, er spricht aber von Urlaub (also regelmäßig von einem längeren Zeitraum).

Ergo: (meine Interpretation):

- Der Bart kann sehr kurz sein, er muss aber als solcher erkennbar und gepflegt sein.
- üblicherweise werden diese Kriterien nicht innerhalb weniger Tage erreicht.
Autor Swobby
 - 04. März 2014, 10:40:10
So ich habe mal eine Anfrage zu dem Thema an das Y-Magazin gesendet ;) Ich will denen ja auch mal die Möglichkeit geben sich dazu zu äußern ;)

Die Anfrage belief sich speziell auf diese DREI-TAGE-BART aussage in ihrem aktuellen Heft!

ZitatSehr geehrte Y-Magazin Redaktion,

In der letzten bzw der aktuellen Ausgabe ist der neue Haar- und
Barterlass etwas genauer dargestellt. In ihren Ausführungen ist davon
die Rede das ein "gepflegter Drei-Tage-Bart" genehmigt sei.
Ich bin zum 1.10. Wiedereinsteller und habe mich nun doch schon etwas
stärker mit dem Thema beschäftigt und auch in einigen Bundeswehrforen
ist das ein starkes Diskussionsthema. Viele Offiziere darunter auch
einige Feldjäger teilen diese Ansicht nicht. Da es nicht explizit in der
Dienstvorschrift steht. Wie genau ist da nun die Sachlage? Ich mein man
kann sich schlecht als Soldat auf die Aussagen eines Redakteur berufen,
wenn im Gegenzug eine ZDv steht.
Gibt es zu diesem Statement der Y. eine Quelle? Oder ist das einfach das
ermessen des Disziplinarvorgesetzen?

Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen kameradschaftlichen Grüßen

Swobby

Hier mal die Antwort aus der Redaktion!

ZitatSehr geehrter Herr Swobby,

Sie haben grundsätzlich recht, dass die Auslegung der Vorschrift Sache des Disziplinarvorgesetzten ist. Im Fall des Drei-Tage-Bartes ist dies auch der Fall. Er ist nach Meinung des BMVg  grundsätzlich erlaubt, wenn er Konturen aufweist und gepflegt aussieht- was wiederum der Interpretation des Chefs unterliegt. Darüber hinaus ist es weiterhin verboten, sich den Bart im Dienst wachsen zu lassen. Soldaten können sich nicht auf den Erlass berufen, wenn sie einfach die Rasur am Morgen vergessen haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen



R. R.
Ressortleiter 360°

Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation
Zentralredaktion

Namen wurden von mir geändert!
Autor itschie
 - 03. März 2014, 20:36:02
Rucksack und Dienstanzug sind optisch ein graus, aber manchmal umungänglich z. B. bei versetzung mit der Bahn, weil Kampftragetasche und Seesack ja meist voraus geschickt werden über die Mat-Gruppe. Was den Rest betrifft bezüglich Reisetasche / Koffer, ich denke da sollte es klar sein, das man nicht unbedingt mit den pinken Koffer der Freundin reisen sollte. Dezent ist natürlich auch eine Auslegungssache und würde es nicht zwingend von der Farbe abhängig machen, weil auch ein roter Koffer muss einen nicht zwingend ins Auge fallen, aber ich denke bei schwarz und dunkelblau macht man defenitiv nix verkehrt.

Zum Bart und Haarerlass, ja ist halt ein spiel mit den Feuer immer, am besten immer Absprechen bei Veränderungen mit den Chef, da ist man auf der sicheren Seite. Sollte es bei Dienstantritt nicht passen, wird man Sie wohl drauf aufmerksam machen und Ihnen dann am We die Möglichkeit geben das abzustellen! So einfach ist es eigenlich!!!
Autor F_K
 - 03. März 2014, 13:18:45
Zitataber ziemlich unpraktisch (finde ich zumindest).

.. und Deine Empfindungen sind (Gott sei Dank) keine Basis für Vorschriften und Befehle.

... und wer etwas drüber nachdenkt, könnte zum Schluss kommen, dass der Dienstherr eben nicht in das Vermögen seiner Soldaten eingreifen will, und deshalb diese Regelung getroffen hat.
Autor justin_k
 - 03. März 2014, 13:10:39

Zitat von: Swobby am 03. März 2014, 09:48:48
Private Reisen mit Dienstanzug werden nur mit Privater Tasche in dezenten Farben genehmigt.
Das hat unser Chef auch so erklärt. Er meinte, dass die Kombination Dienstanzug + flecktarn auf dem Rücken kein so gutes Erscheinungsbild abgibt.

Irgendwie ist aber komisch, warum es auf Dienstreisen dann trotzdem ok ist. Außerdem finden doch sowieso die meisten Wochenendfahrten in flecktarn statt (wenn überhaupt in Uniform) und die meisten Fahrten im Dienstanzug sind bei uns dienstlich. Diese Neuregelung greift also nicht besonders oft, ist dann aber ziemlich unpraktisch (finde ich zumindest).
Autor miguhamburg1
 - 03. März 2014, 13:10:00
Es wird keine "Ausführungsbestimmungen" zur neuen ZDv geben, warum auch? Die Vorschrift führt explizit aus.
Autor F_K
 - 03. März 2014, 12:22:31
@ Rajesh:

Dazu hätte ich gerne eine Quelle - die Vorschrift ist über Jahre entwickelt (und mitgezeichnet) worden, da wird es keine Ausführungsbestimmungen geben - die Vorgaben sind klar.

Jeder der meint, es gäbe da einen Spielraum, lese bei Wiki nach, was einen "Drei Tage Bart" auszeichnet - und wie da die Abgrenzung geben "schlechte Rasur" sein soll - ich nenne mal den Begriff "Bartstoppeln".

.. zwischenzeitlich habe ich das Thema mal mit aktiven Kameraden diskutiert, u. a. einem BtlKdr, die Ansichten dazu waren relativ klar und eindeutig - Prima, alles klar, GENAUSO setzen wir das auch um und "fertig".
Autor KlausP
 - 03. März 2014, 12:14:48
Zitatdie Ausführungsbestimmungen zum "neuen Haar- und Barterlass" befinden sich zur Zeit noch in der Mitzeichnung.

Ausführungsbestimmungen. Aha. Hatte der alte Erlass eigentlich welche?  ::)