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Autor F_K
 - 24. Dezember 2013, 21:30:44
Nein, wer kündigt bekommt keine Belohnung.

.... Und das ist gut so.
Autor Alexander1512
 - 24. Dezember 2013, 12:44:18
Nach 6 Monaten gibt es kein Entlassungsgeld? Dann würde also quasi Mitte Juli das letzte mal Geld kommen (Zuschlag vom Juni)? Blicke noch nicht 100% durch.
Danke übrigens für alle Antworten und Frohe Weihnachten euch allen ;-)
Autor F_K
 - 24. Dezember 2013, 11:56:23
.... Dann aber kein Entlassungsgeld.
Autor Alexander1512
 - 24. Dezember 2013, 11:28:36
Ich wusste natürlich zum damaligen Zeitpunkt noch nicht dass ich nur vor habe 7 Monate zu bleiben.Leider hat sich die familiäre Situation zum sehr negativen verändert,meine Pläne der Offizierslaufbahn haben sich zerschlagen da ich nicht auf Dauer von Zuhause weg kann...Einfach nach 6 Monaten Ende Juni aufzuhören wäre aber problemlos möglich,oder?
Autor Firli
 - 24. Dezember 2013, 11:11:31
FWDL 7 wäre von doch eine Möglichkeit gewesen. Außer Sie wussten zu dem Zeitpunkt der Unterschrift noch nichts von der Ausbildung am 1.8.14.

Naja alles wichtige hat ja Klaus bereits erklärt. Ist natürlich doof das jetzt die Feiertage anstehen...
Autor Ralf
 - 24. Dezember 2013, 11:10:07
Damit kommst du recht spät.
Es ist nicht gesagt, dass man nach Dienstantritt deine Dienstzeit auf 7 Monate verkürzt, denn das ist nicht vorgesehen. Du müsstest dann 12 Monate bleiben.
Du hättest vorher deine Dienstzeit auf 7 Monate festlegen lassen sollen. Denn ggf. hätte man dir dann eine andere Stelle geben müssen. Ist auch nicht die feine Art, denn deine Einheit rechnet mit dir und hat einen "Job" zu erledigen.

Zu der monetären Frage: das wurde hier schon öfters gefragt. Benutze mal die Suchfunktion.
Autor KlausP
 - 24. Dezember 2013, 11:08:48
ZitatIm Februar gibts ja erstmal weniger,da die Zuschläge erst im Folgemonat gezahlt werden.
#

Nein. im Januar. Zum 15.01. bekommen Sie Ihren Wehrsold für Monat januar, den Wehrdienstzuschlag für Januar bekommen Sie erst mit dem Februar-Wehrsold zum 15.02.

ZitatHeisst das,ich bekäme (falls ich Ende Juli aussteige) , im August mein Entlassungsgeld von ca. 76 Euro pro Monat und im September nochmal einen nachgezahlten Zuschlag?

Nein, das bekämen Sie alles zu Ihrer Entlassung.

ZitatIch bin gemeldet für eine Dauer von 12 Monaten,da ich aber höchstwahrscheinlich zum 1.8. eine Ausbildung antrete,würde ich gerne nur 7 Monate davon ableisten.

Dann müssen Sie einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen. Dem kann stattgegeben werden, muss es aber nicht zwingend! Tut mir leid, aber ich finde es ziemlich schäbig, einen Verpflichtung für 12 Monate zu unterschreiben, obwohl Sie wissen, dass Ihre Ausbildung zum 01.08. beginnt.
Autor Alexander1512
 - 24. Dezember 2013, 10:58:57
Hallo Leute,
ich trete am 2.1.2014 meinen freiwilligen Wehrdienst an.Nun habe ich da noch einige Fragen und es wäre klasse wenn jemand Antworten parat hätte.
Ich bin gemeldet für eine Dauer von 12 Monaten,da ich aber höchstwahrscheinlich zum 1.8. eine Ausbildung antrete,würde ich gerne nur 7 Monate davon ableisten.Bis zum 6.Monat kann man sich ja problemlos abmelden ohne Grund,wie sähe es in meinem Fall aus?
Und dann wäre da noch die gehaltsfrage.Im Februar gibts ja erstmal weniger,da die Zuschläge erst im Folgemonat gezahlt werden.Heisst das,ich bekäme (falls ich Ende Juli aussteige) , im August mein Entlassungsgeld von ca. 76 Euro pro Monat und im September nochmal einen nachgezahlten Zuschlag?
Bitte stempelt mich nicht als geldgeilen Sack ab,aber ich muss meine gesamten Ĺöhne für eine eigene Wohnung sparen und daher muss ich etwas voraus planen...