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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 30. Dezember 2013, 22:17:35
Für die Dinge, die einen selbst belasten, kann man sich halt auch mal Hilfe vor Ort suchen. Obs jetzt gleich der Psychologe sein muss, sei jetzt mal dahingestellt, manchmal ist der Militärseelsorger auch n fähiger Mensch und kann einem da bissl Unterstützung leisten.
Autor ulli76
 - 30. Dezember 2013, 20:04:50
Ich hab die letzten Beiträge mal entsorgt (Sorry, Andi, deiner ist damit auch weg, da er keinen Zusammenhang mehr hatte).
Der TE hat eine Frage gestellt und eine realistische Einschätzung bekommen. Was er daraus macht, ist jetzt ihm überlassen.

Die Härte gegen den TE war in meinen Augen unnötig und ungerechtfertigt.
Autor ulli76
 - 30. Dezember 2013, 18:39:44
Ok- evtl. ist ja ne Stelle am Wunschstandort frei und der TE wird nicht so dringend am eigenen Standort gebraucht.
Oder ein anderer Kamerad hat bereits einen Versetzungsantrag gestellt, der zu den Wünschen des TE passt.

Ist ja nicht verboten einen Antrag zu stellen.
Autor FoxtrotUniform
 - 30. Dezember 2013, 18:36:22
Versuch doch, dass deine Schwester eine Weile zu dir kommt. Vielleicht gibt es um die Ecke ja eine günstige Unterkunft, falls du - was ich zwischen den Zeilen lese - in der Kaserne untergebracht bist.
Die empfohlenen Gespräche solltest du trotzdem führen, wobei auch ich keinen offensichtlichen Versetzungsgrund "persönliche Härte" erkennen kann.
Autor wolverine
 - 30. Dezember 2013, 18:26:33
Reden Sie zuallererst mit Ihren Vorgesetzten. Wenn es Ihnen hilft auch mit dem Pfarrer und Sozialdienst.

Ich vermag die Bedeutung wirklich nicht zu erkennen auf die Distanz. Irgendwo hat fast jeder einen in der Familie oder im Bekanntenkreis. Wenn man jede Krise dieser Leute zum zwingenden Versetzungsgrund stilisieren würde, könnte man Personalplanung in Gänze lassen beim Bund. Das Gleiche gilt für die persönliche Trennung von der Verlobten.

Hört sich evtl. böser an als es gemeint ist, aber "da muss man einfach durch"!

Aber evtl. steht der Versetzung ja auch dienstlich nichts entgegen oder Ihr Chef schätzt den Sachverhalt anders ein als ich. Darum direkt mit ihm über die Probleme sprechen und die entsprechenden Anträge stellen. Vielleicht sieht er sich ein völlig andere Möglichkeit als wir beide sie im Moment im Kopf haben.
Autor ulli76
 - 30. Dezember 2013, 18:22:58
Ich sehe da auf den ersten Blick auch keinen Härtefall.
Das mit dem Kind deiner Schwester ist zwar tragisch, aber das begründet keine Pflegebedürftigkeit. Zumal es da ja noch den Vater des Kindes geben sollte. Und deine Schwester hat die Möglichkeit, eine Psychotherapie zu machen, um das Ganze besser zu verkraften.
Ich weiss ja auch nicht, in wieweit du deiner Schwester da direkt beistehen willst.

Also du hast einen gutartigen! Hautkrebs (wobei sich das eigentlich widerspricht- entweder gutartig oder Krebs- aber sei es drum). Das muss zwar jetzt regemäßig kontrolliert werden, aber das ist ja 1. kein Problem und 2. war das Ding ja gutartig. Wenn es wiederkommt, wird es eben wieder entfernt. Auch nichts, was einen Härtefall über eine eigene Krankheit darstellen würde. und wie soll deine Schwester dir dabei beistehen, wenn sie selber psychisch labil ist.

Die Tatsache, dass deine Verlobte sich getrennt hat, stellt auch keinen Härtefall dar. Du kannst dir mit deinem Gehalt ja ne eigene Wohnung nehmen. Auch, dass die Mieten am Standort hoch sind, sind kein Grund.

Ein Gespräch mit dem Pastor ist sicher nicht verkehrt. Aber nicht mit dem Ziel der Versetzung, sondern, dass du mit deinen privaten Problemen besser klar kommst.
Autor unbekannt11
 - 30. Dezember 2013, 18:17:55
Natürlich gibt es eine Familie.
Nur wie auch schon oben geschrieben, bin ich die wichtigste Bezugsperson.

Und ja sie war auch vorher schon psychisch labil hat sich aber seit 1-2 Jahren wieder gefangen. Fakt ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalles extrem hoch ist.

Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
Nochmals zu den eigentlichen anderen Fragen :
Ist ein Gespräch vor dem Versetzungsantrag mit dem Pfarrer und Sozialberater förderlich oder nicht ?
Die Trennung vom Partner und gleichzeitig finanzielle Probleme in Verbindung mit der Sache wegen meiner Schwester haben keinerlei Bedeutung oder ? (unabhängig ob es jetzt ein Härtefall wäre oder nicht)
Autor F_K
 - 30. Dezember 2013, 18:13:44
Nur mal als Frage - eine labile Person bekommt ein Kind, aber es gibt keinen Vater?

Die Familie ist nur die Schwester?
Autor KlausP
 - 30. Dezember 2013, 18:11:53
Stellen Sie einen Antrag (aber erst, wenn Sie mit Ihrem Diszipliarvorgesetzten gesprochen haben!!) und warten Sie das Ergebnis ab. Ohne die genauen Familienverhältnisse zu kennen, gehe ich auch davon aus, dass Sie nicht unter die Härtefallregelung fallen. Aus eigener Erfahrung wünsche ich Ihnen auch nicht, dass Sie zum Härtefall werden.
Autor wolverine
 - 30. Dezember 2013, 18:10:01
Dann war Ihre Schwester auch schon vorher psychisch labil.

Ich kann und werde hier nicht Ihren Sachverhalt entscheiden. Ich begründe nur warum Sie bisher nichts geliefert haben, was als Härtefall definiert ist. Sie können selbstverständlich einen Versetzungsantrag stellen. Das ist Ihr Recht und der muss auch beschieden werden. Nur begründen Sie bisher nichts, das ein entgegenstehendes dienstliches Interesse entkräftet.
Autor unbekannt11
 - 30. Dezember 2013, 18:05:49
Es handelt sich nicht um eine Fehlgeburt . Desweiteren kann ich nachweisen, dass meine Schwester seit Jahren psychisch labil ist .
Das mit dem Abitur verstehe ich, sollte auch nur noch hinzugefügt werden als zusammenhängendes Problem .

Aber was ist mit der Fürsorgepflicht ? Der Bund hat doch im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, zu sorgen
Autor wolverine
 - 30. Dezember 2013, 17:58:07
Ja, VMBl 2009, S. 86 oder hier: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45746.msg459934#msg459934

Im Kern: Ihr Abitur ist reines Privatvergnügen und kann keine Versetzung begründen; wenn es wirklich nicht anders geht, wäre zuvor die BFD-Maßnahme abzubrechen. Auch die Fehlgeburt Ihrer Schwester mag tragisch sein, ist jedoch nur temporär und keine wirkliche Hilflosigkeit und Pflegebedürftigkeit. Und ihr Hautkrebs wird auch nicht besser durch Versetzung; also kein kausaler Zusammenhang. Hier müsste beim Rezidiv eher über ein DU-Verfahren nachdenken.
Autor KlausP
 - 30. Dezember 2013, 17:55:04
Zitat von: unbekannt11 am 30. Dezember 2013, 17:50:49
gem. VMBl. ?

Gibt es das irgendwo nachzulesen ?

Ja, aber wohl nur im Intranet der Bundeswehr in der VMBl-Datenbank, ich glaube, unter "Vorschriften online".
Autor unbekannt11
 - 30. Dezember 2013, 17:50:49
gem. VMBl. ?

Gibt es das irgendwo nachzulesen ?
Autor wolverine
 - 30. Dezember 2013, 17:43:54
Mit den Angaben sehe ich keinen Härtefall gem. VMBl.