Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 31. Dezember 2013, 22:08:58
Zitat von: Nooky am 31. Dezember 2013, 17:55:23
Trotzdem wird er mit 6 abgerechnet wenn die Nummer nicht abgegeben wird :P
Dafür hätte ich dann doch gern mal die Rechtliche Grundlage.
Autor Nooky
 - 31. Dezember 2013, 17:55:23
Zitat von: BulleMölders am 31. Dezember 2013, 17:21:55
Zitat von: Ju am 31. Dezember 2013, 16:20:03
Wenn er beides nicht hat und somit nichts vorlegen kann, wird er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. So stehts bei mir im Brief.
Das war früher mal, da die Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale mittlerweile aus der ELStAM-Datenbank online abrufen ist eine Versteuerung nach Klasse VI nicht mehr nötig. Das wurde früher gemacht, weil der Arbeitgeber nicht wusste ob noch weitere Arbeitsverhältnisse vorhanden waren, deshalb mussten die Arbeitgeber bei nichtvorlage der Lohnsteuerkarte nach Klasse VI abrechnen.
Das ist bei der ELStAM anders. Wenn eine Arbeitgeber bereits für einen Zeitraum die Daten abgerufen hat, bekommt ein weiter Arbeitgeber für den Zeitraum automatisch als Steuerklasse die VI mitgeteilt.

Trotzdem wird er mit 6 abgerechnet wenn die Nummer nicht abgegeben wird :P
Autor BulleMölders
 - 31. Dezember 2013, 17:21:55
Zitat von: Ju am 31. Dezember 2013, 16:20:03
Wenn er beides nicht hat und somit nichts vorlegen kann, wird er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. So stehts bei mir im Brief.
Das war früher mal, da die Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale mittlerweile aus der ELStAM-Datenbank online abrufen ist eine Versteuerung nach Klasse VI nicht mehr nötig. Das wurde früher gemacht, weil der Arbeitgeber nicht wusste ob noch weitere Arbeitsverhältnisse vorhanden waren, deshalb mussten die Arbeitgeber bei nichtvorlage der Lohnsteuerkarte nach Klasse VI abrechnen.
Das ist bei der ELStAM anders. Wenn eine Arbeitgeber bereits für einen Zeitraum die Daten abgerufen hat, bekommt ein weiter Arbeitgeber für den Zeitraum automatisch als Steuerklasse die VI mitgeteilt.
Autor wolverine
 - 31. Dezember 2013, 16:22:09
Dann wird er sicher schnell Initiative zeigen. :D
Autor Ju
 - 31. Dezember 2013, 16:20:03
Wenn er beides nicht hat und somit nichts vorlegen kann, wird er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. So stehts bei mir im Brief.
Autor Lidius
 - 31. Dezember 2013, 11:21:41
Da er erst 18 ist, wird es wahrscheinlich beides nicht geben.
Autor greeN2010
 - 31. Dezember 2013, 11:12:31
ansonsten den ehemaligen Arbeitgeber fragen :>
Autor KlausP
 - 31. Dezember 2013, 11:11:27
Zitat von: greeN2010 am 31. Dezember 2013, 10:12:20
Die Lohnsteuerkarte von 2010 reicht auch aus

Ich wette, dass er die auch nicht hat.
Autor greeN2010
 - 31. Dezember 2013, 10:12:20
Die Lohnsteuerkarte von 2010 reicht auch aus
Autor BulleMölders
 - 31. Dezember 2013, 07:51:29
Die Steueridenzifikationsnummer brauchen Sie nicht beantragen, die hat jeder Deutsche Staatsbürger im Jahr 2010 automatisch schriftlich mitgeteilt bekommen. Sollten Sie diese nicht mehr wissen, dann dürfte es für die Bundeswehrverwaltung kein Problem sein diese über eine Abfrage in der ELStAM-Datenbank heraus zu finden.
Autor Usman
 - 31. Dezember 2013, 06:48:21

ich hab ma eine frage

ich hab am 2.1.2014 mein dienstantritt und habe leider meine steueridentifikationnummer nicht beantragt hab es leider zu lange aufgeschoben .
Und wollte fragen ist das eine problem wenn ich zum dienstantritt die nummer nicht aufzeigen kann?
Und könnte es deswegen ein problem mit meinen sold geben?


Danke schonmal im vorraus