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Zusammenfassung

Autor FrankP
 - 31. Dezember 2013, 10:59:47
Zitat von: Ralf am 31. Dezember 2013, 10:38:15
Ziemlich clever  ::)
ZitatIch hatte das vor ein paar Monaten weggelegt weil ich nicht wusste was zu machen ist und habe es vergesse.
Manchmal frag ich mich, wie einige Leute überhaupt ihr Leben geregelt bekommen. "

Na ja..

Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen. - Georg Christoph Lichtenberg
Autor WOLVEzudemRINE
 - 31. Dezember 2013, 10:50:30
Hat jetzt aber nichts mit dem Sold zu tun?
Autor Ralf
 - 31. Dezember 2013, 10:44:35
Für die Bundeswehr hat es keinen Sinn, nur für dich, falls du FWDL wirst und unter die Voraussetzungen des USG fällst.
Autor F_K
 - 31. Dezember 2013, 10:43:54
.... Deinen Unterhält zu sichern?
Autor WOLVEzudemRINE
 - 31. Dezember 2013, 10:42:39
Ich bin halt neu in dem selbständigen leben^^
Was hat es dann für einen Sinn?
Autor F_K
 - 31. Dezember 2013, 10:39:38
Welches Dienstverhältnis, eigene Wohnung?
Autor Ralf
 - 31. Dezember 2013, 10:38:15
Ziemlich clever  ::)
ZitatIch hatte das vor ein paar Monaten weggelegt weil ich nicht wusste was zu machen ist und habe es vergesse.
Manchmal frag ich mich, wie einige Leute überhaupt ihr Leben geregelt bekommen. "

Also zur Frage: Pragmatische Antwort: Nö, brauchst du nicht, die Bundeswehr hat davon keinen Nutzen.
Autor WOLVEzudemRINE
 - 31. Dezember 2013, 10:22:33
Hallo zusammen,
Ich habe am Donnerstag Dienstantritt, und ich habe noch nichts wegen der unterhaltssicherungsbehörde gemacht.
Ich hatte das vor ein paar Monaten weggelegt weil ich nicht wusste was zu machen ist und habe es vergesse.
Auf dem zettel steht Bescheinigung zur Vorlage bei der unterhaltssicherungsbehörde. Im Internet steht man muss es spätestens 3 Wochen vor Dienstantritt beantragt haben.
Was soll ich jetzt machen? Brauch ich das überhaupt?