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Autor dunstig
 - 31. Dezember 2013, 22:52:59
Darüberhinaus sind die Zeiten, die in der Soldatenlaufbahnverordnung genannt werden, Mindestdienstzeiten. Demnach kann man nach der entsprechenden Dienstzeit befördert werden, hat hierauf jedoch keinen Anspruch. Dementsprechen könnten Sie nach weiteren 3 Monaten zum OG befördert werden. Ob dies jedoch auch geschieht , kann ich Ihnen nicht sagen.
Autor BulleMölders
 - 31. Dezember 2013, 22:11:28
Wenn Sie als Gefreiter abgegangen sind, werden sie auch mindestens als Gefreiter wieder eingestellt. Es sei denn sie werden in der Laufbahn der Unteroffiziere des Fachdienstes aufgrund einer verwertbaren Berufsausbildung mit höherem Dienstgrad eingestellt.
Autor DerSchlauberger
 - 31. Dezember 2013, 20:07:33
Nabend,


ich habe eine frage bezüglich zu der beförderung wenn man wiedereinsteller ist und zwar:


Ich musste meinen Wehrdienst früher als geplant beenden aufgrund, eines privaten Vorfalls und bin damals als Gefreiter abgegangen. Nun bemühe ich mich um eine Einstellung als Saz und wollte wissen, ob ich wieder als Gefreiter da anfange und ob ich nach 3 Monaten OG werden würde oder doch nach 6 Monaten.


mfg