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Autor Andi
 - 03. Januar 2014, 19:30:56
Zitat von: Tommie am 03. Januar 2014, 18:16:44
Das tue ich doch gar nicht ;) !

Doch, mit deiner allseits bekannten "ich habe zwar keine Ahnung, weil ich immer nur meine Sicht der Dinge gelten lasse und alle anderen nur Trottel sind, aber ich schreibe trotzdem mal einen sinnbefreiten Beitrag"-Art.

Zitat von: Tommie am 03. Januar 2014, 18:16:44
Aber der TE muss vorher entweder Beamter oder aber Hartz-IV-Empfänger gewesen sein, denn nur die bekommen ihre Bezüge zum Monatsanfang! Wenn er "normal" gearbeitet oder aber Arbeitslosengeld bezogen hätte, wäre sein letzter Zahltag erst ein paar Tage zurückliegend gewesen!

Und es soll Menschen geben, die im Gegensatz zu dir vielleicht auf einer Schule waren, bereits eine eigene Wohung haben und dann direkt den FWDL antreten. Das hast du bei deiner Gottausbildung vielleicht nicht mitbekommen.

Andi
Autor Tommie
 - 03. Januar 2014, 18:16:44
Das tue ich doch gar nicht ;) ! Aber der TE muss vorher entweder Beamter oder aber Hartz-IV-Empfänger gewesen sein, denn nur die bekommen ihre Bezüge zum Monatsanfang! Wenn er "normal" gearbeitet oder aber Arbeitslosengeld bezogen hätte, wäre sein letzter Zahltag erst ein paar Tage zurückliegend gewesen!
Autor Niederbayer
 - 03. Januar 2014, 18:13:00
Jetzt macht ihn halt nicht gleich wieder nieder.
Autor Tommie
 - 03. Januar 2014, 18:10:33
Natürlich hast Du vollkommen recht, F_K! Aber Dein Vorschlag wird bei der Generation, bei der am Ende des Geldes noch die eindeutige Mehrheit des Monats übrig ist, vermutlich auf wenig Gegenliebe treffen ;) ! Und so "tolle Erfindungen" wie das Unterhaltssicherungsgesetz ist wahrscheinlich auch spurlos an ihm vorüber gegangen, also was erwartest Du von einer solchen "Leuchte" ;D !
Autor F_K
 - 03. Januar 2014, 17:53:06
.. und ich wiederhole gerne meinen ratschlag:

Immer 2 bis 3 Monatsgehälter reserve halten - damit Diskussionen mit Gläubigern nicht notwendig werden.
Autor Büdi
 - 03. Januar 2014, 17:45:45
Miete wird doch sowieso zu Monatsbeginn gezahlt insofern sollte das doch kein Problem sein.
Autor KlausP
 - 03. Januar 2014, 16:59:46
Zitat von: ulli76 am 03. Januar 2014, 16:50:53
Man könnte natürlich auch mit dem Vermieter sprechen, dass man einen neuen Job hat und sich das mit der Gehaltszahlung erstmal regeln muss und ob man dieses eine Mal die Miete etwas später zahlen kann.

Als FWDL hat man in diesem Fall natürlich Leistungen nach dem USG bei seiner zuständigen Unterhaltssicherungsbehörden beantragt, die zumindest einen Teil der Mietkosten übernehmen kann.
Autor ulli76
 - 03. Januar 2014, 16:50:53
Man könnte natürlich auch mit dem Vermieter sprechen, dass man einen neuen Job hat und sich das mit der Gehaltszahlung erstmal regeln muss und ob man dieses eine Mal die Miete etwas später zahlen kann.
Autor Fm 1994
 - 03. Januar 2014, 15:07:28
Kann sich jedoch am Anfang etwas verzögern. Bis die ganzen Bankdaten ins System aufgenommen wurden, etc.

Ich habs aber auch pünktlich bekommen :)
Autor Interessierte
 - 03. Januar 2014, 09:00:33
Hat das bei dir jetzt auch so geklappt? :)
Autor KlausP
 - 03. Januar 2014, 08:51:11
FWDL bekommen ihren Wehrsold (und kein Gehalt) immer zum 15. des laufenden Monats.
Autor Alexander1512
 - 03. Januar 2014, 08:47:01
Hallo Leute,
kurze und dringende Frage,weil bald die Miete fällig ist.Wann bekommt ein FWDler Gehalt? Ich hatte mal gelesen,schon am 15.1. kommt das erste Gehalt,ist das korrekt oder wann sollte man damit rechen?