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Autor dunstig
 - 03. Januar 2014, 22:35:28
Zitat von: SK5 am 03. Januar 2014, 22:03:38
Danke für den Hinweis. ;)
aber eine Eignung hat man oder hat man nicht sowas verliert man ja in der regel nicht.
höchstens nur auf dem Papier

Dass Ihnen die Eignung abgesprochen werden könnte, weil es der Bundeswehr nicht gefällt, dass Sie ausgeschieden sind und es sich nun wieder anders überlegt haben, kommt Ihnen nicht in den Sinn?
Autor ulli76
 - 03. Januar 2014, 22:29:06
Die Eignung verfällt so oder so nach 3 Jahren. Und in deinem Fall gibt es zusätzlich auch noch wegen der Dienstzeitverkürzung neue Erkenntnisse.
Autor Rollo83
 - 03. Januar 2014, 22:10:41
Das meinen sie aber jetzt nicht ernst oder ?

Kennen sie den § 55.
Damit kann auch ein Feldwebel oder Offizier der ja auch mal die Eignung bekommen hat wegen Nichteignung entlassen werden.
Gründe gibt es viele. Meinen sie etwa das dieser Personenkreis trotzdem geeignet ist.
Ich kenne mehrere Soldaten auch höhere Dienstgradgruppen die nach ihrer Dienstzeit sicher nicht noch mal die gleiche Eignung bekommen würde.

Man kann sich so viele verschieden Verfehlungen leisten im Dienst, danach würd man nicht mal mehr eine Eignung bekommen um ein Mofa zu fahren.

Also merken sie selber, was sie geschrieben haben war Dünnschiss.

Sie brauchen nur einen schlechten Tag im Karrierecenter haben und dann wars das mit der Eignung.
Autor SK5
 - 03. Januar 2014, 22:03:38
Danke für den Hinweis. ;)
aber eine Eignung hat man oder hat man nicht sowas verliert man ja in der regel nicht.
höchstens nur auf dem Papier
Autor Rollo83
 - 03. Januar 2014, 21:59:09
Die Eignung noch bestehen sollte?
Sie werden komplett neu geprüft, hat Ulli doch geschrieben.
Autor SK5
 - 03. Januar 2014, 21:49:10
Ist mir klar wie die Ausbildung abläuft,dass war ja nicht meine frage.Es ging sich ja nur um die frage ob ein wiedereintritt grundsätzlich möglich ist oder nicht.
Für mich kommt in Zukunft auf nurnoch Die Fw Laufbahn in frage oder die eines Offz in der grünen Abteilung. alles andere werde ich dann dankend ablehnen wenn die Eignung noch bestehen sollte
Autor ulli76
 - 03. Januar 2014, 21:40:29
Als Fallschirmjägerfeldwebelanwärter wirst du eh erstmal 3 Jahre in Pfullendorf verbringen. Und ich es gibt keinerlei Garantie, dass du danach auf so einer für einen Falli doch eher exotischen Stelle in einer AGA-Kp in Torgelow landest. Falls es die in der Form dann überhaupt noch gibt.

Deine Feldwebeleignung wird dann übrigens auch nicht mehr gültig sein und ob du nach der Dienstzeitverkürzung nochmal eine bekommst, ist schon fraglich.
Autor SK5
 - 03. Januar 2014, 21:35:34
wahnsinn! oh man hätte ich nicht gedacht. 2012 hatte die Kompanie quasi schon alles gepackt gehabt und hat auf den Marschbefehl gewartet in den Osten aufzubrechen.
Verrückte Sache. Ich hoffe das das bis 2016-2017 diese endlich beendet ist.
Autor KlausP
 - 03. Januar 2014, 21:31:53
Zitat von: SK5 am 03. Januar 2014, 21:26:35
7./281 AgA Kompanie aus Gerolstein
waren ein zusammen schluss von Fallis/Jäger und Grenadiere, ein bunt gemischter haufen. ich selber habe meine Grundausbildung in Seedorf gemacht. mein KpChef der war zB Heeres Aufklärer. und Jetzt sollen Sie wohl alle Jäger sein in Torgelow?!

Es ist beabsichtigt, dass das Panzerbataillon 413 in das Jägerbataillon 413 umgegliedert wird. Wann das passiert - keine Ahnung. Noch ist es nicht so.
Autor SK5
 - 03. Januar 2014, 21:26:35
7./281 AgA Kompanie aus Gerolstein
waren ein zusammen schluss von Fallis/Jäger und Grenadiere, ein bunt gemischter haufen. ich selber habe meine Grundausbildung in Seedorf gemacht. mein KpChef der war zB Heeres Aufklärer. und Jetzt sollen Sie wohl alle Jäger sein in Torgelow?!
Autor KlausP
 - 03. Januar 2014, 21:19:03
Zitatda meine stammeinheit durch die umstrukturierung nach Torgelow versetzt wurden ist

Welche Einheit war das denn? Mich macht nämlich in diesem Zusammenhang Ihre folgende Aussage stutzig:

Zitat... gerne wieder zu den Fallis ...
Autor SK5
 - 03. Januar 2014, 21:10:29
Ich möchte gerne nach meiner ausbildung in Zwei bis Drei Jahren gerne wieder zu den Fallis. Aber mind. in die Feldwebel Laufbahn die Eignung hab ich früher schon bestätigt bekommen im ZNwG. mir ist es sehr wichtig das ich wieder in die kämpfende Truppe komme, alles andere kommt für mich nicht in Frage.
Autor ulli76
 - 03. Januar 2014, 21:02:25
Ähm- die ganze Bundeswehr ist mitten in der Umstrukturierung.

So ganz versteh ich das aber ehrlich gesagt nicht: Du hast dich ursprünglich mal für 4 Jahre verpflichtet. Da muss doch klar gewesen sein, dass das mit einer großen Karriere nichts zu tun hat. Eine Dienstzeitverlängerung ist immer etwas Glückssache und daran hat sich auch nichts geändert.

Was genau willst du jetzt überhaupt bei der Bundeswehr machen? Das hört sich alles recht planlos und unflexibel an. Nur weil du dich nach so einer Aktion wieder bewirbst, heisst das doch noch lange nicht, dass du deine Wunschstelle bekommst.

Autor SK5
 - 03. Januar 2014, 20:52:09
Nein so ist es nicht. Mein Dienstzeugnis ist Top. Die Diziplinarmaßnahme war was kleines.
Das interessse von mir und meinem Spieß war groß mich langfristig zubinden, nur leider gab es keine planstelle in meiner TSKdie mir zusprach und da meine stammeinheit durch die umstrukturierung nach Torgelow versetzt wurden ist, habe ich die reißleine gezogen. und mein Spieß hat mir den Tipp gegeben mich nocheinmal Zivil zubewerben da die Planstellen nur für Neueinsteiger oder Wiedereinsteller geplant waren. Ich weiß natürlich nicht ob die Umstruktierung noch immer in der durchführung ist.
Autor wolverine
 - 03. Januar 2014, 16:17:49
Wurde die Dienstzeit auf  Ihren Antrag verkürzt oder wurde wegen Nichteignung nach dem Diszi entlassen? In beiden Fällen ist natürlich fraglich ob man Sie noch einmal haben möchte. Selbst im ersten Fall schien ja kein sonderlich großes Interesse daran zu bestehen,  dass Sie Ihre eingegangene Verpflichtung erfüllen.