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Autor user95
 - 04. Januar 2014, 18:56:26
Ok ich werds dann nochmal versuchen.
Danke für jeden eurer Antworten :)
Autor mailman
 - 04. Januar 2014, 18:03:51
Verstehst du es immer noch nicht?

ZitatFür den Abruf werden Name, Geburtsdatum, Wohnort und die IdNr. benötigt.

Das reicht aus, und ich denke unser Bulle weiß wovon er da redet ;)
Autor user95
 - 04. Januar 2014, 17:31:12
Mit wem ich soll ich jetzt also darüber sprechen? Ich hab irgendwie nicht so das Gefühl dass ich denen das erklären kann.
Meine Mutter kann mir das nicht nachschicken weil ohne Personalausweis gibt das Finanzamt bestimmt keine Daten heraus.
Autor BulleMölders
 - 04. Januar 2014, 17:01:26
Es hat sich wohl noch nicht wirklich weit rum gesprochen, das die Arbeitgeber mittlerweile dazu verpflichtet sind, die Lohnsteuerabzugsdaten (das sind die Daten die früher auf der Steuerkarte standen) elektronisch aus der ELStAM Datenbank abzurufen. Für den Abruf werden Name, Geburtsdatum, Wohnort und die IdNr. benötigt.
Es werden papierene Bescheinigungen von den Finanzämtern nur noch in ausnahmen ausgestellt. Dazu muss der jeweilige Arbeitgeber als Härtefall eingestuft sein und in der ELStAM Datenbank vermerkt sein.
Das die Bundeswehr als Arbeitgeber unter diese Härtefallregel fällt, wage ich mal zu bezweifeln.
Diese Regelungen gelten für Zeiträume ab 01.01.2014
Deshalb ist alles was in der Vergangenheit war vollkommen irrelevant.
Autor KlausP
 - 04. Januar 2014, 16:17:01
Zitat von: DerHeino am 04. Januar 2014, 16:14:24
also ich hatte in der Grundausbildung auch dieses Blatt mit der Id Nr beim Rechnungsführer abgegeben. Später als wir Unterricht bei denen hatten, kam die rechnungsführerin zu mir und meinte dass die ID Nr nicht ausreicht. Daraufhin hab ich meine Eltern gebeten beim finanzamt ein Dokument zu beantragen wo die Lohnsteurklasse und etc. draufstehen. Habe dieses Dokument abgegeben und die sache war geregelt.


mfg

Und wann war das?
Autor DerHeino
 - 04. Januar 2014, 16:14:24
also ich hatte in der Grundausbildung auch dieses Blatt mit der Id Nr beim Rechnungsführer abgegeben. Später als wir Unterricht bei denen hatten, kam die rechnungsführerin zu mir und meinte dass die ID Nr nicht ausreicht. Daraufhin hab ich meine Eltern gebeten beim finanzamt ein Dokument zu beantragen wo die Lohnsteurklasse und etc. draufstehen. Habe dieses Dokument abgegeben und die sache war geregelt.


mfg
Autor user95
 - 04. Januar 2014, 12:43:22
Also meint ihr dass die IdNr reicht um meine Steuerdaten zu erfassen?
Wenn ja wäre das natürlich super
Autor KlausP
 - 04. Januar 2014, 12:03:59
ZitatIrgend ein Soldat der dafür zuständig ist hat die Blätter eingesammelt

Ja, ist klar. Vermutlich der Gefreite aus dem GeZi, der gerade aus der AGA gelommen ist ...  ::)
Autor ulli76
 - 04. Januar 2014, 11:58:39
Auch das Problem der Steuerklasse 6 wurde in einem der anderen Threads erörtert.
Autor user95
 - 04. Januar 2014, 11:56:09
Tut mir leid Leute aber genau das ist halt das Problem ich habe nichts außer diese eine Nummer und die reicht nicht.
Irgend ein Soldat der dafür zuständig ist hat die Blätter eingesammelt und meinte diese Identifikationsnummer reicht nicht da man ja die Steuerklasse etc wissen muss.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Autor KlausP
 - 04. Januar 2014, 11:36:03
Zitat von: user95 am 04. Januar 2014, 11:30:29
Warum hat man mir denn dann gesagt, dass diese Nummer nicht ausreicht?
...

Wer hat das denn gesagt? Dann sollte sich derjenige mal informieren.
Autor mailman
 - 04. Januar 2014, 11:33:58
Die Lohnsteuerkarte gibt es ja nicht mehr, mann muss also die letzte (meine war die von 2010) hernehmen. Sollte man keine haben braucht man wohl eine Zeitmaschine.

Tragisch sowas.
Autor Ralf
 - 04. Januar 2014, 11:32:34
Zitat von: user95 am 04. Januar 2014, 11:30:29
Warum hat man mir denn dann gesagt, dass diese Nummer nicht ausreicht?
Das solltest du sie fragen, wir wissen das nicht.
Autor user95
 - 04. Januar 2014, 11:30:29
Warum hat man mir denn dann gesagt, dass diese Nummer nicht ausreicht?
Und die Person aus dem anderen Thread hat noch Steuerabrechnungen, wo wahrscheinlich weitere Daten stehen.
Autor mailman
 - 04. Januar 2014, 11:27:33
In der Zeit in der Sie diese freche Antwort geschrieben hätten, hätten Sie locker die Links durchlesen können:

Frage in Link 3
ZitatNun ist meine Frage ob die Nummer und die Abrechnung ausreichend ist und wenn nicht,was ich nun am besten tun sollte. Kann ich die Karte gegebenenfalls auch nachreichen?


Antwort (von Lidius)

ZitatDie Nummer reicht.