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Autor veni_vidi_vici
 - 05. Januar 2014, 18:53:46
Super, vielen Dank!  :)
Autor ulli76
 - 05. Januar 2014, 18:51:18
Ja, du solltest dir eine Bescheinigung vom behandelnden Chirurgen geben lassen.
Brille ist auch kein Problem. DAS kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Autor veni_vidi_vici
 - 05. Januar 2014, 18:43:50
Achso, schade.
Die Anlage würde mich dennoch interessieren, da ich zusätzlich Kurzsichtig bin (es müsste noch in der in der ZDv46-1 angegebenen Schranke liegen).
Falls du zufällig über die von dir erwähne Tabelle stolperst, kannst du die ausschließenden Gesundheitsziffern ja evtl posten (falls das nicht zu viel Aufwand ist). Ansonsten muss ich mich wohl einfach überraschen lassen^^

Ich war vor ca. 4 Monaten zur Enduntersuchung bei meinem Chirurgen und er war außerordentlich zufrieden und sagte, es sei alles toll verheilt und ich könne uneingeschränkt alles tun und lassen, was ich auch vorher tat.
Soll ich mir evtl von ihm so eine Art Bescheinigung schreiben lassen, in der er mir und ggf dem Musterungsarzt den gut verlaufenen Heilungsprozess und die Tatsache, dass ich durch die OP nicht eingeschränkt bin bestätigt? Klar kann der Musterungsarzt auch selbst draufschauen, aber evtl kann er das nicht ganz so gut beurteilen, wie ein weltweit anerkannter plastischer Chirurg. (Ohne jemandem nahetreten zu wollen. Immerhin gibt´s ja nicht umsonst Fachärzte)
Autor ulli76
 - 05. Januar 2014, 18:27:57
Das ist in der Anlage 8 zu finden und die gibt es (noch) nicht im Netz.
Also wenn alles gut verheilt ist, würdest du die III 76 bekommen und die ist kein Ausschluss für alle SanOffz-Verwendungen.
Autor veni_vidi_vici
 - 05. Januar 2014, 18:16:56
Ist es das, was ihr meint?

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/06-Kap-3a.pdf

Ich weiß nur nicht, was jetzt das entsprechende Kürzel für einen Sanitätsoffizier ist.
Autor ulli76
 - 05. Januar 2014, 16:55:04
@Ralf: Ist eine Tabelle von 3 Seiten oder so. Nach Truppengattungen sortiert, oben die Truppengattungen und links die Gesundheitsnummern, unter den Truppengattungen dann die Gradation, die zum Ausschluss führt. Evtl. hab ich aber nur die unvollständige Liste ohne die SanOffze.
Autor BSG1966
 - 05. Januar 2014, 15:20:17
Bewerben ist grundsätzlich aber schonmal kein Fehler.
Autor veni_vidi_vici
 - 05. Januar 2014, 15:12:17
Richtig, deshalb bin ich dem Beispiel gegenüber auch etwas skeptisch.  :-\
Autor BSG1966
 - 05. Januar 2014, 15:06:59
Es war zu dem Zeitpunkt möglich. Wenn zeitgleich mit Ihrer Bewerbung noch 300 weitere Bewerbungen mit 1,0-1,5 reinflattern, könnts schwierig werden.
Autor veni_vidi_vici
 - 05. Januar 2014, 15:04:13
Ja, das weiß ich ja. Mit dem Beispiel wollte ich nur aufzeigen, dass es auch möglich ist mit einem Abitur schlechter als 1,x nach Köln eingeladen zu werden um überhaupt erst einmal die Chance zu bekommen, sich dort zu beweisen.

Ja, werde da morgen direkt anrufen und einen Termin mit einem Wehrdienstberater vereinbaren.  Danke.  :)

Gruß
Autor Ralf
 - 05. Januar 2014, 15:03:52
Zitat von: ulli76 am 05. Januar 2014, 13:27:49
Kommt auf die OP an. Und ehrlich gesagt, hab ich das mit den ausschließenden GZ für SanOA noch nicht herausgefunden. Es gibt eine ziemlich neue Anlage zur ZDv 46/1 wo die Ausschlüsse für die Offiziere drin sind, so weit ich weiss, gibt es aber keine Spalte für SanOA- kann morgen aber mal nachschauen.
Wenn du die Anlage 8 meinst Ulli, da sind auch SanOffze auch nach Fachrichtungen aufgeführt.
Autor BSG1966
 - 05. Januar 2014, 14:40:04
Zur 2,4-Sofortzusage - die Eignung zum SanOffz wird ja nun nicht NUR an Schule und Gesundheit festgemacht. Bewerben und überraschen lassen. Ob Sie geeignet sind (bzw. für geeignet gehalten werden) für die entsprechende Laufbahn, erfahren Sie spätestens in Köln.
Autor veni_vidi_vici
 - 05. Januar 2014, 14:08:19
Vielen Dank für die schnellen Antworten!  :)
Autor ulli76
 - 05. Januar 2014, 14:03:40
Die Brustkorrektur sollte nicht das Problem sein, wenn alles gut verheilt ist.
Autor veni_vidi_vici
 - 05. Januar 2014, 13:57:35
Die OP war eine Brustkorrektur, weshalb ich zwei submuskuläre Implantate habe, die für mich persönlich absolut keine Einschränkungen bedeuten. In der ZDv 46-1 steht auch was über Implantate drinnen (GNr 76): "Reiz- und Reaktionslos eingeheilte körperformende Implantate ohne Kapselfibrose (z.B. Brustimplantate), die das Tragen der erforderlichen militärischen Bekleidung und Ausrüstung nicht einschränken"
Dafür bekäme man also eine Gradation III. Das bedeutet doch T2, wenn es stimmt, was hier geschrieben wird, oder?

Laut meines Chirurgen kann ich alles ohne Einschränkungen machen. Ich selbst bin auch einigermaßen sportlich, gehe oft laufen und kann auch Liegestützen machen. Zudem sind die bei Weitem nicht so groß, dass ich irgendwelche Probleme mit der Bekleidung oder Ausrüstung bekäme.^^

Es wäre sehr nett, wenn du diese neue Anlage mal verlinken könntest oder so - würde mich wirklich interessieren.

Ich weiß leider auch nicht genau, wie hoch der Bundeswehr-NC ist, aber ich habe gestern hier im Forum gelesen, dass im vergangen November jemand mit einer DN von 2,4 eine Einladung nach Köln und sogar eine Sofortzusage bekommen hat. Macht zwar etwas Mut, aber ich weiß ja nicht genau woran sich die zuständigen Leute orientiert haben in dem Fall und ob andere Bewerber mit ggf besserer DN aus mir unbekannten Gründen evtl nicht eingeladen worden sind.

Wird im Zweifelsfall was die gesundheitliche Eignung anbelangt, eigentlich so eine Art Vormusterung gemacht? Denn es wäre ja ziemlich ärgerlich, wenn ich zum AC eingeladen werde, die ganzen Tests bestehe und an der medizinisch-körperlichen Eignung scheitere, obgleich ich relativ sportlich bin und den Sporttest auch sicher gut meistern würde. :(