Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 07. Januar 2014, 07:35:29
Zitat von: -_- am 07. Januar 2014, 07:29:35
Den Resturlaub der mir aus der Betriebszeit zustehen würde übernimmt dann die BW?
Warum sollte sie?
Sie bekommen bei der Bundeswehr nur für den Zeitraum Urlaub zu dem Sie auch der BW zugehörig sind. In dem Fall Zeit anteilig 9/12 des Ihnen zustehenden Jahresurlaubs.
Nich genommen Urlaubstage aus dem Zeitraum davor muss Ihnen Ihr alter Arbeitgeber vergüten.
Autor -_-
 - 07. Januar 2014, 07:29:35
Guten Morgen,

danke für die Antworten, Entschuldigung für mein deutsch, da war ich in Gedanken beim Schreiben schon weiter.

Ok, dann denke ich wird mein AG einfach die Probezeit nicht verlängern weil er keinen Grund angeben muss oder mich ohne Grund kündigen. Zwei Fragen wären noch offen, trotzdem muss ich ihm das Schreiben über die Übung spätestens 4 Wochen vor Antritt geben, also 28 Werktage?

Den Resturlaub der mir aus der Betriebszeit zustehen würde übernimmt dann die BW?

Mit den besten Grüßen
Autor F_K
 - 06. Januar 2014, 22:00:45
.... Nicht deswegen - aber natürlich aus anderen Gründen - in der Probezeit ist die Position nicht sonderlich stark.
Autor KlausP
 - 06. Januar 2014, 21:58:36
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrem Arbeitgeber den Bescheid vorlegen, greift der Kündigungsschutz. Das heisst, dass er Ihnen nicht wegen Ihrer Eignungsübung kündigen darf.
Autor -_-
 - 06. Januar 2014, 20:22:38
Guten Abend baldige Kameraden,

am 01.04 beginnt meine Eignungsübung, 4 Wochen vorher muss ich meinem aktuellem Arbeitgeber die Mitteilung geben. Da ich zu dieser Zeit noch in der Probezeit bin wird mich meine Chef zu 99% kündigen.
Meine Frage ist, greift der Kündigungsschutz generell nur bei unbefristeter Anstellung oder auch schon während der Probezeit? Die Tatsache dass man die Mitteilung 4 Wochen vorher vorlegen muss dient doch sicherlich auch dazu dass nach erfolgreicher Übung das Arbeitsverhältniss aufgehoben, nun sind ja in der Probezeit nur 2 Wochen Kündigungsfrist.

Danke schon einmal für eure Mühe

Mit den besten Grüßen