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Zusammenfassung

Autor Papperlapap
 - 07. Januar 2014, 21:38:18
Ich hab mich mit einem 3,2er Abi beworben und bin eingeladen worden. Allerdings muss ich hinzufügen, dass ich schon 5 Semester studiere und GWD geleistet habe. In sofern habe ich einen Vorteil.

Ich denke, dass ihre Bewerbung davon abhängig ist, wie viele "bessere" Zeugnisse gleichzeitig eintrudeln. Dazu kommen noch ihre Zusatzqualifikationen, die ja ggf. auch gewertet werden können. Wenn Sie sich sozial betätigt haben oder weiß der Geier.

Von daher: Kopf hoch, aber ich vermute, dass es mit diesem Jahr etwas knapp werden könnte, da ja die Frist Ende Februar endet.
Autor Discus101
 - 07. Januar 2014, 16:57:21
Kursmäßig konnte ich 260 Punkte erreichen, also liege ich bei 50 %. Und mit meinem neuen Zeugnis deutlich drüber. Es bringt nichts weiter auf meine Noten einzugehen, da ich denke, dass ein Offiziersanwärter auch andere Qualifikationen als ein 1, Abitur besitzen sollte. Ich bedanke mich dennoch für die vielen Antworten. Jetzt heißt es abwarten.
Autor Discus101
 - 07. Januar 2014, 16:54:09
Kursmäßig hatte ich die Chance auf 260, also liege ich bei 50 %
Autor F_K
 - 07. Januar 2014, 16:51:16
@ Discuss101:

Die "Punke" und Abiturbedingungen sind ja von Bundesland zu Bundesland und von Jahr zu Jahr verschieden.

"Damals bei mir" konnte man in den beiden ersten Jahren 300 Punkte "sammeln", 129 wäre da nicht mal die Hälfte.

Dies mag in Deinem Bundesland / Jahr anders sein - 50% der möglichen Leistung wird in vielen Notenschemen eben als mangelhaft bezeichnet.
Autor Discus101
 - 07. Januar 2014, 16:46:39
129 liegen nicht im mangelhaften Bereich sondern eher im 3er bis 4er. Ich denke, dass es wichtig ist eine deutliche Leistungssteigerung nach dem wiederholen der 13 zu erkennen.
Autor F_K
 - 07. Januar 2014, 16:44:20
Och Migu,

Und ihr Post hilft dem TE weiter?

Wir können festhalten, dass das ACFüKrBw die wirklich schlechten "Abiturschnitte" überhaupt nicht einlädt, und sich damit die "Bw Studieneignung" für diese Abiturschnitte überhaupt nicht bestimmen läst.
Autor miguhamburg1
 - 07. Januar 2014, 16:40:02
F_K, nun versuchen Sie doch nicht, Ihre vorschnellen Tatsachenbehauptungen nachträglich zu relativieren. Sie behaupteten einen allgemein gültigen Zusammenhang, der so allgemein nicht besteht. Warum dieser nicht besteht, zeigte ich ansatzweise auf. Insofern ist auch eine tiefere Befassung mit den Zensuren des fragenstellers nicht geeignet, Ihre Behauptung als allgemeingültig darzustellen und insofern nicht relevant. Im Übrigen ist es auch für das Bewerbungsverfahren am ACFüKrBw vollkommen unerheblich, wie Sie die erreichten Abiturnoten bewerten ...
Autor F_K
 - 07. Januar 2014, 16:39:32
Lieber Discus101,

ich wünsche Dir auf Deinem Lebensweg weiterhin viel Erfolg - von Faulheit (so wie Du) habe ich nicht gesprochen.

Ich habe Dir auch die Studieneignung nicht abgesprochen - derzeit hast Du eine der möglichen formalen Voraussetzungen (Abitur) allerdings nicht - und im ersten Versuch wurde Dir diese Studieneignung abgesprochen.

Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, das unter Umständen ggf. nicht mal eine Einladung nach Köln erfolgt - auf diese Möglichkeit solltest Du vorbereitet sein.

ZitatAlso in den ersten beiden Halbjahren habe ich 129 Punkte gesammelt. Mir ist durchaus bewusst, dass das nicht wirklich gut ist !

Alles "Wording" - in Notenstufen umgesetzt ist es offiziell eine mangelhafte Leistung - ich würde es "hundsmiserabel" nennen. (no offense intented).

Wenn Du die Noten deutlichst steigerst, ist eine Einladung aber wohl noch möglich ...
Autor Discus101
 - 07. Januar 2014, 16:28:26
Also in den ersten beiden Halbjahren habe ich 129 Punkte gesammelt. Mir ist durchaus bewusst, dass das nicht wirklich gut ist ! Nun ist meine Noten aber deutlich besser geworden ! Mehr als hoffen, dass ich eingeladen werde und mich darauf vorbereiten kann ich also zurzeit nicht tun.

Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass jemand der Schuljahr wiederholt hat, vlt besser nicht studieren sollte. Im Gegenteil ! Eine Ehrenrunde kann einem die Augen öffnen und Ehrgeiz wecken. Faulheit ist ja nicht mit Intelligenz in Verbindung zu setzen.
Autor F_K
 - 07. Januar 2014, 16:20:15
Lieber Miguhamburg:

Zitatein ganz hervorragendes Zeugnis erhalten

Das war Ihre Ausdrucksweise - ein "ganz hervorragendes" Abiturzeugnis ist wohl besser als 1,5 im Schnitt - ich bezweifle sehr stark, das solche Abiturnoten von ehemaligen "Durchfallern" erreicht werden (können).

Es soll sich doch der TE äußern, wieviele Punkte er in den ersten zwei Halbjahren gesammelt hat, bzw. wieviele Punkte bereits jetzt "fehlen" - damit liese sich dann mathematisch bestimmen, welche Note noch theoretisch möglich ist.
Da wir vermutlich davon ausgehen können, dass der TE weiterhin "Punkte verlieren" wird, wird die tatsächliche Note noch deutlich darunter liegen.

Wie schon oft von mir dargestellt, sehe ich ein "befriedigendes" Abitur nunmal nicht als "gut", sondern als "schlecht", weil es "ungenügende / mangelhafte / ausreichende" Abiturschnitte nicht gibt - diese Kandidaten bestehen nicht.

Also, Kern meines Ratschlages: Der TE soll Plan B und C haben, und halt Plan A (OA) weiter verfolgen.
Autor miguhamburg1
 - 07. Januar 2014, 16:12:38
Sie sprachen allerdings nicht von "Einser-Abiturien" wie jetzt, sondern vielmehr generell von Studieneignung und schlechten Abiturnoten. Bitte nicht ausweichen.
Autor F_K
 - 07. Januar 2014, 16:08:07
Och Migu:

In aller Regel fallen "Einserkanditaten" nicht durchs Abitur - sondern eher weniger leistungsfähige Schüler.

Da beim Abitur viele "Punkte" schon im ersten Jahr "geholt" werden, "fehlen" dann bei einer Wiederholung schon viele Punkte - ein "Einserabitur" wird es also durch eine Wiederholung nicht.

Your mileage may vary - aber eine Regel kann man da schon ableiten. Von "Faulheit" habe ich überhaupt nicht geredet, noch bin ich auf sonstige Gründe / Ursachen für diese Fehlleistung eingegangen.

Insoweit halte ich meinen Ratschlag weiterhin für richtig.
Autor miguhamburg1
 - 07. Januar 2014, 16:00:52
Ihre Regeln, F_K in allen Ehren: Dieser Kausalzusammenhang, den Sie als Allgemein darstellen, existiert so nicht. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe möglicher Gründe dafür, dass ein Schüler eine Jahrgangsstufe gerade mal oder gar nicht "schafft" - und zwar nicht aufgrund eigener Faulheit. Und es gibt nicht wenige Schüler, die nach einer solchen Ehrenrunde ein ganz hervorragendes Zeugnis erhalten (sogar solche, die wegen Faulheit nicht versetzt wurden!). Also, ohne weiter Klärung des Sachverhaltes sollten Sie mit derartigen "Schnellschüssen" zurückhaltender sein.

Aus meiner Sicht ist es JEDEM Bewerber anzuraten, mindestens einen Berufswahlplan B zu haben, da Absagen im Auswahlverfahren aus den verschiedensten Gründen entstehen können!
Autor F_K
 - 07. Januar 2014, 15:55:30
.. mir sei ein Hinweis erlaubt:

In aller Regel "erzeugt" eine Ehrenrunde (bzw. die Leistungen vorher) eine eher schlechte Abiturnote, und wirkt sich auch nicht positiv auf eine mögliche Studieneignung aus.

Es sollte also in jedem Fall ein Plan B vorgehalten werden - sowie ein Plan C.
Autor Discus101
 - 07. Januar 2014, 14:54:58
Vielen Dank für die schnellen Antworten !