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Autor InstUffzSEAKlima
 - 08. Januar 2014, 23:09:00
Das Märchenbuch hole ich jetzt nicht nochmal raus, nutzen Sie bitte daher sie Forensuche und bemühen Sie nötigenfalls externe Fallschilderungen von Soldaten, die diesbezüglich Probleme bekamen.

Meine zukünftigen Ausführungen werde ich mit den vorschriftsgemäßen Quellenangaben versehen, damit Sie nicht immerzu Rückfragen anstellen brauchen.
Autor Andi
 - 08. Januar 2014, 22:58:27
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 13:33:24
Es gab schon genug Probleme, wenn Soldaten im Urlaub damit auf der eigentlich eingetragenen Strecke unterwegs waren, aber eben zu rein privaten Zwecken.

Mit wem bitte? Oder erzählst du hier etwa (ganz ausnahmsweise natürlich nur) wieder urbane Legenden weiter?
Autor KlausP
 - 08. Januar 2014, 17:25:49
Zitat von: BSG1966 am 08. Januar 2014, 13:13:33
1. Zu meiner Zeit waren das 25% Rabatt.
2. Ist die Frage, wo die Großeltern wohnen. Wenn er aus Hamburg kommt und in München stationiert ist, wird ihm keiner doof fragen, warm er die Karte in Leipzig zeigt. Wenn er jedoch von Augsburg nach München fahrberechtigt ist, könnte der Besuch der Großeltern in Hamburg Probleme machen.

Deshalb schrieb ich ja "Ich glaube von 50%"  ;)
Autor F_K
 - 08. Januar 2014, 14:50:07
ZitatWenn er jedoch von Augsburg nach München fahrberechtigt ist, könnte der Besuch der Großeltern in Hamburg Probleme machen.

Nette Formulierung.

Hat er in diesem Beispiel keine (weitere, gültige) Fahrkarte, stellt das Zeigen der "DB Karte" wohl einen versuchten Betrug da, der dann üblicherweise als "Schwarzfahren" zu Anzeige / Anklage kommt. Ggf. folgen zusätzlich noch disziplinare Maßnahmen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 08. Januar 2014, 13:33:24
Die Karten dürfen nur auf direkten Fahrten vom/zum Dienst genutzt werden. Es gab schon genug Probleme, wenn Soldaten im Urlaub damit auf der eigentlich eingetragenen Strecke unterwegs waren, aber eben zu rein privaten Zwecken. Fahrten unter der Woche und ohne Reisegepäck führ(t)en immer regelmäßig zu genaueren Prüfungen, weil einfach zuviel Mßbrauch mit diesen Karten gemacht wurde.
Autor BSG1966
 - 08. Januar 2014, 13:13:33
1. Zu meiner Zeit waren das 25% Rabatt.
2. Ist die Frage, wo die Großeltern wohnen. Wenn er aus Hamburg kommt und in München stationiert ist, wird ihm keiner doof fragen, warm er die Karte in Leipzig zeigt. Wenn er jedoch von Augsburg nach München fahrberechtigt ist, könnte der Besuch der Großeltern in Hamburg Probleme machen.
Autor KlausP
 - 08. Januar 2014, 11:47:18
Er kann die Bahn damit kostenlos zwischen seinem Dienst- und seinem Wohnort benutzen, für alle anderen Fahrten gibt es eine Ermäßugung (ich glaube von 50%), der genaue Wert steht auf dem "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" (so heisst das Ding für FWDL richtig).
Autor esox121
 - 08. Januar 2014, 11:36:33
mein sohn macht zZ. seine AGA

welche "fahrten" kann er mit der DB karte unternehmen?

es geht mir nicht darum,das er querr durch DE fahren moechte,sondern lediglich darum ,ob er mit der DB karte ,auch zu meinen eltern,sprich seinen groß eltern,fahren kann (freies wochenende-als beispiel)

oder ist das auf den "gemeldeten wohnsitz" beschreankt ? wenn ja,waere ein "2t wohnsitz" bei meinen ellies,als grund annehmbar ,um die DB karte zu nutzen?

vielen dank im vorraus ;)