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Zusammenfassung

Autor StUffz_BwK_87
 - 09. Januar 2014, 16:34:43
Gut dann werde ich das nötige Morgen in die Wege leiten!

vielen dank bis hierhin...
hoffe ja das es was bringt :/
Autor wolverine
 - 09. Januar 2014, 16:28:22
Sie sollten sich bei Anträgen die Schriftform angewöhnen. Und bei Zusicherungen der anderen Seite ist sie unerlässlich (vgl. § 38 VwVfG).

Mal ganz blöd gesagt: Ich lasse mich doch in so einer Frage nicht von einem Sachbearbeiter am Telefon abspeisen. Ich stelle einen (begründeten) Antrag und dann erwarte ich zeitnah eine Ablehnung (hier ist die Begründung Pflicht!). Dagegen gehe ich dann vor.

Und noch einmal: es gibt keinen anderen Weg als über Bescheide! Alternative: Lassen Sie das mit dem BFD.
Autor StUffz_BwK_87
 - 09. Januar 2014, 16:19:36
selbst der bfd ist nicht in der Lage noch eine Wohnung zu finden (Anruf gestern nachmittag!)

ja Andi das wäre auch meine Hoffnung gewesen aber wie gesagt sie WohnungsSituation sieht das einfach aktuell nicht vor..

F_K , genau an dem Punkt befinde ich mich...
in meinen Augen kommt nur noch das pendeln in Frage...
Autor F_K
 - 09. Januar 2014, 15:56:37
In Ergänzung zu Andis Bemerkung:

Wenn tatsächlich, nachweisbar, keine Wohnung zu bekommen ist, dann kommt rechtlich und tatsächlich ja nur Pendeln in Betracht. Dies sieht das TGV ja auch so.
Autor Andi
 - 09. Januar 2014, 15:51:18
Hast du deine Übergangsbeihilfe denn auch schon verplant? Denn da dürfte in 6-8 Wochen ja noch ein warmer finanzieller Regen kommen, der evtl. für Kaution und Maklerprovision zu nutzen ist. Kaution kann man übrigens auch als eine Kreditform für einen monatlichen Betrag von 3. Seite zahlen lassen.

Gruß Andi
Autor StUffz_BwK_87
 - 09. Januar 2014, 15:41:25
wie darf mich mir das vorstellen, anrufen und sagen ich möchte den bescheid bis nächste Woche bei mir auf dem Tisch haben?!

geht das so einfach? xD
Autor F_K
 - 09. Januar 2014, 14:55:45
ZitatAlso zuerst mal eine Frist für den Bescheid setzen
Autor StUffz_BwK_87
 - 09. Januar 2014, 14:51:13
ich habe schon über einem Jahr versucht eine Wohnung zu bekommen (Puffer war da ja noch da)... glaub Ende 2012 hab ich angefangen....
Stundenwohnheime, privat, übern markler (was ja bezahlt worden wäre) und Freunde/verwandte gefragt...
und immer die selben Absagen oder Gründe...
zuteuer, überfüllt oder zu kurzer mietzeitraum...

schlimm der wohnungsmarkt. xD


das mag schon sein das die Zeit überschritten wird, nur es kann mir doch keiner vorschreiben was ich mir zumuten würde..?!

und was soll ich bis dato machen? ich bezweilfe das die Klage, wenn ich da überHaupt eine Chance hätte, binnen zwei Wochen abgehackt ist. mal ganz davon gesehen, dass ich nach wie vor nix schriftliches habe.
Autor F_K
 - 09. Januar 2014, 14:32:03
@ wolverine und Stuffz:

Ich denke, die SACHLICHE Bewertung ist klar: Sowohl nach BfD Methode, als auch die tatsächliche Reisezeit liegt oberhalb von 3 Stunden.

Insoweit bleibt nur die Argumentation, die wolve hier dargelegt hat - und dann ggf. die Klage.

Also zuerst mal eine Frist für den Bescheid setzen - wobei die Suche nach der Wohnung wohl nicht mehr ernsthaft ist, oder?
Autor StUffz_BwK_87
 - 09. Januar 2014, 14:27:47
schriftlich bekommen habe ich nichts, lediglich telefonisch. dort hat mir der Bearbeiter gesagt, dass er auf Grund der Kosten und zumutbarkeit mir das nicht gewähren kann.
er hat mich dann an seinen vorgesetzten verwiesen, der mir eine ähnliche Antwort gab.
er würde es aber nochmal prüfen.

nur da es eben wie gesagt schon in knapp vier Wochen anfängt, muss ich mir anders Rat suchen und nicht auf bescheide warten :/

alle hängen sich an der zumutbarkeit auf.. wie du/sie schon sagen.. es ist doch meine freiwillige Entscheidung, ob ich mir das antun will.

und eine Rechnung, wie der bfd die Kosten hochgerechnet hat, habe ich nicht. könnte nur mit den Zahlen jonglieren, die mein Berater mir gab.
Autor wolverine
 - 09. Januar 2014, 13:57:33
Hat eigentlich der BFD einmal seine Rechnung offengelegt? Ansonsten, was soll man da raten? Sie haben einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Bei Widerspruch/ Beschwerde wären Sie schon einmal bei einem Vorgesetzten. Sollte der nach Prüfung zum gleichen Ergebnis kommen, bleibt nur die Klage. Was denn sonst? Zauberstab?

Ich würde auch einmal argumentieren, dass "Zumutbarkeit" bedeutet, dass der Dienstherr einer hieraus nicht zwangsweiße verweisen darf; freiwillig auf mich nehmen darf ich das sehr wohl. (Wortlaut; Sinn und Zweck...).
Autor StUffz_BwK_87
 - 09. Januar 2014, 13:50:05
okay wenn (was total sinnfrei ist xD) ich die öffentlichen nutze, zum Hbf zwei Stationen (Fahrzeit 4min)
zur schule mit öffentlichen Ca 20min (mit Fahrrad laut google 10min).

das ist mir klar mit den drei Stunden, es ist ja so das ich diese Zeit nutzten kann im ICE... lernen etc.
auch das mit dem trennungstagegeld ist mir bekannt, wäre mit diesen Kosten trotzdem noch unter dem maximal Satz für eine Wohnung ;)
wie gesagt ich habe alles bis ins detail gerechnet..

für eine Klage keine Zeit!

randbemerkung:
es ereignete sich etwas in meinem Leben, was hier nicht hingehört, was diesen puffer verpuffen ließ :D (wie ich schon am Anfang beschrieben habe ;)

p.s. danke für die sehr kompetente antwort, hoffe wir finden dennoch eine Lösung :(
Autor F_K
 - 09. Januar 2014, 13:38:13
Lieber StUffz,

die Fahrtstrecken (ohne ÖPNV) werden zu Fuß zurückgelegt, also 2 km = 24 Minuten, damit bist Du dann deutlich über 3 Stunden - die Zumutbarkeit ist damit nicht mehr gegeben.
Wenn Du ÖPNV nutzt, wird es vermutlich ähnlich aussehen.

Außerdem wird dann Trennungstagegeld fällig, dass wirkt sich auch auf Deine "Wirtschaftlichkeitsrechnung" aus.

Ich sehe nur die (kleine) Möglichkeit, den Bearbeiter vom "Fahrradfahren" zu überzeugen (obwohl Du dann auch über 3 Stunden bist) - wenn das nicht gelingt, bleibt nur der Klageweg (mit vermutlich eher geringen Chancen).

Randbemerkung: Da sind wir wieder bei den 2 bis 3 Monatsgehältern "Puffer", wobei die Kaution / Provision ja eigentlich eine vorher planbare Ausgabe gewesen sind.
Autor StUffz_BwK_87
 - 09. Januar 2014, 13:30:42
okay dann nehmen wir nen puffer von zehn Minuten  :)

und zum Bahnhof sind das ähm keine zwei km
zur schule.... 15 min mit dem fahrrad...
Autor F_K
 - 09. Januar 2014, 13:24:37
Lieber Klimamann,

das Dokument gibt es nach wie vor - Grundlage bildet aber die von mir genannte TGV - nun ist also der TE "dran", die Zeiten zu bestimmen - überschlägig wird das wohl nichts, wenn er nicht direkt am HBF wohnt und die Bildungsstätte nicht auch direkt am HBF ist.

Lieber TE:

Wie WEIT ist die Strecke Wohnung - HBF, wie weit Ausbildungstätte HBF, Wartezeiten als "Puffer" fallen übrigens nie ganz weg.