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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 09. Januar 2014, 20:03:56
... Um die Frage zu beantworten:
BFD Leistungen mussten damals während der Dienstzeit beantragt werden. Das Antragsrecht erlischt als Zivilist.
Zitat von: wolverine am 09. Januar 2014, 20:47:36Hör bloß auf: ja!
Und danach wird der Text dann von der Gleichstellungsbeauftragten gegendert....
Zitat von: FoxtrotUniform am 09. Januar 2014, 18:40:38... der Klassiker HFw vs. HptFw kommt ja in jedem dritten Beitrag...Genau deswegen ist ein steter Hinweis hilfreich, solche Fehler auf breiter Basis bekannt zu machen.
Zitat von: miguhamburg1 am 08. Januar 2014, 21:25:21
Da ich ja Anlass für Ihren Adrenalinschub war: wie Sie zu Ihrem ehemaligen Dienstherrn stehen, ist mir schnurzegal. Sie haben, was Ihren sicher nicht aberkannten Reservedienstgrad anbelangt, doppelt daneben gelegen. Das ist keine Belehrung, sondern schlicht sachlich richtige Feststellung, die man in einem Spezialforum wie diesem erwarten darf.
Inwiefern Sie sich den Vorwurf einer Rechtsverletzung schuldig machen, indem Sie Reservedienst in einer ausländischen Armee ableisten, mögen Sie selbst im Gesetz feststellen.
Da auch BFD-Angelegenheiten Einzelfallentscheidungen sind, die der zuständige BFD-Berater nach Gesetz und pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, hilft Ihnen eine allgemeine Antwort hier herzlich wenig weiter. Denn auch wenn grundsätzlich ein Förderungsanspruch bestünde, würde längst nicht alles Denkbare genehmigungsfähig sein. Insofern müssen Sie sich wohl oder übel mit Ihrem BFD-Berater in Verbindung setzen, wenn Sie finanzielle Berufsförderung erhalten möchten. Ob Sie das nun anstrengend oder Korinthenkackerei empfinden, ist für uns hier ebenfalls vollkommen belanglos.