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ZitatUnterm Strich, versicherte Beemelmans, würde die gefundene Regelung für die meisten Kurzdiener zu gar keinen oder nur zu minimalen Steuerzahlungen führen – bei einem FWDL im 20. Dienstmonat von knapp 30 Euro. Zwischen 60 und 70 Prozent aller FWDL hätten sich ohnehin nur für maximal ein Jahr verpflichtet, erhielten damit geringere Bezüge und zahlten dementsprechend noch weniger Steuern. Allerdings spielt dabei auch eine Rolle, wann ein solcher Kurzdiener antritt: Beginnt sein Dienst im Sommer und war er vorher Schüler, wird das Halbjahreseinkommen als FWDL zu Grunde gelegt und führt zu weniger Steuern, ebenso, wenn der Dienst mitten im Jahr endet und der Ex-Soldat danach ein Studium aufnimmt. Ein Soldat auf Zeit, der sich zum Beispiel auf zwei Jahre verpflichtet, zahlt dagegen von Anfang an Steuern wie ein Arbeitnehmer, ohne Steuerfreiheit für den Wehrsold – obwohl er nur einen Monat länger im Dienst ist als ein FWDL, der die 23 Monate ausschöpft.