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ZitatWann liegt ein eigener Hausstand vor?
Hier ist eine Wohnung i. S. d. § 10 Abs. 3 BUKG gemeint. Danach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Außerdem gehören Wasserversorgung, Ausguss und Toilette dazu.
Sie müssen die Verfügungsgewalt über solch eine Wohnung haben, z. B. bei einer Wohngemeinschaft mit als Hauptmieterin oder Hauptmieter im Mietvertrag stehen. Bei einem Untermietverhältnis mit Mitbenutzung von Küche oder Bad liegt jedoch kein eigener Hausstand vor.
Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
Bin dann nach einem monat im selben ort umgezogen aber als untermieter.
Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
Nicht anerkannt!!
Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
nun meine frage , bin ich noch trennungsgeld berechtigt?
Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
Habe ich unwissend gelder bekommen die mir nicht zu standen?