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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 14. Januar 2014, 09:58:48
Und als Service:

ZitatWann liegt ein eigener Hausstand vor?

Hier ist eine Wohnung i. S. d. § 10 Abs. 3 BUKG gemeint. Danach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Außerdem gehören Wasserversorgung, Ausguss und Toilette dazu.
Sie müssen die Verfügungsgewalt über solch eine Wohnung haben, z. B. bei einer Wohngemeinschaft mit als Hauptmieterin oder Hauptmieter im Mietvertrag stehen. Bei einem Untermietverhältnis mit Mitbenutzung von Küche oder Bad liegt jedoch kein eigener Hausstand vor.
Autor F_K
 - 14. Januar 2014, 09:27:01
.. offensichtlich wird die Küche / das Bad GEMEINSAM genutzt (Nutzungsanteile sind da unwichtig),
damit wäre dieser Untermietvertrag nicht anerkennungsfähig.
Autor twinz
 - 14. Januar 2014, 08:56:16
Vielen Dank Andi,

Habe mich heute meinem Spieß anvertraut und er prüft es zusammen mit meinem
Pers zusammen.

Er sagte die ersten 3 Monaten nach meiner Versetzung hätte ich Anspruch egal ob anerkannt oder nicht .
War im letzten Jahr im Einsatz , daher müsste ich theoretisch 4 Monate zurück zahlen .

Möchte einfach das es geklärt ist und aus der Sache raus bin .


Diese Kriterien kann ich erfühlen , besitze in der Wohnung zwei Zimmer und benutze hauptsächlich
das Bad und die Küche , da er nur einmal die Woche zuhause ist.

Reicht dies aus ?
Muss das im unter-Mietvertrag explizit enthalten sein ?

Vielen dank ..

Gruß Twinz
Autor Andi
 - 14. Januar 2014, 00:55:12
Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
Bin dann nach einem monat im selben ort umgezogen aber als untermieter.

Der Status "Untermieter" allein lässt keine Aussage darüber zu, ob dir Trennungsgeld zusteht oder nicht. relevant für die Frage ist, ob du nach wie vor die Bedingungen eines eigenen Hausstandes erfüllst (z.B. eigenes Bad und eigene Küche).

Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
Nicht anerkannt!!

Wenn die neue untergemietete Wohnung anerkennungsfähig ist braucht da nicht weiter anerkannt werden, da du bereits einen anerkannten Hausstand hattest. In diesem Fall meldest du nur die neue Adresse mit Mietvertrag als Nachweis der Anerkennungsfähigkeit und die neue Wohnung nimmt damit die Stellung des alten anerkannten Hausstandes ein. Nach deiner schriftlichen Meldung der Änderung deiner Adresse wird diese also nur in SAP eingepflegt und damit hat es sich. Da muss nichts mehr beantragt werden. Wenn dein ReFü das nicht weiß hat er ein massives Wissensdefizit!
Ist die neue Wohnung nicht anerkennungsfähig erlischt aber selbstverständlich jeglicher Anspruch auf Trennungsgeld, da die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
nun meine frage , bin ich noch trennungsgeld berechtigt?

Wenn du wirklich  einen Hausstand hast und nicht nur beispielsweise ein Zimmer: Ja, du bist nach wie vor Trennungsgeldberechtigt.

Zitat von: twinz am 13. Januar 2014, 19:44:08
Habe ich unwissend gelder bekommen die mir nicht zu standen?

Wenn du unberechtigt Gelder erhalten hast, weil du keinen Hausstand mehr hast: Ja, du hast unberechtigt Gelder beantragt und erhalten. Die müsstest du dann natürlich auch in vollem Umfang zurückzahlen (wenn man nicht mit Entreicherung argumentieren kann).
Wenn dem so ist stehen dann aber wahrscheinlich noch Stichworte wie Betrug oder Schädigung des Vermögens des Dienstherrn im Raum. Dann dürfte sich aber auch ein ReFü der hier geschlampt hat sehr warm anziehen.

Gruß Andi
Autor twinz
 - 13. Januar 2014, 19:44:08
Hallo Lameraden,

habe ein großes Problem..

undzwar bin ich Trennungsgeld empfanger nach §6

Meine damalige Kaserne wurde aufgelöst , bin versetzt wurden und ich hatte eine anerkannte Wohnung bin daher Trennungsgeld berechtigt.

Bin dann nach einem monat im selben ort umgezogen aber als untermieter.
Nicht anerkannt!!

Habe denn noch trennungsgeld bekommen , mein Refü meinte es seih kein problem , erzählte mir aber auch nicht das ich die neue anerkennen soll etc.

nun meine frage , bin ich noch trennungsgeld berechtigt?

Habe ich unwissend gelder bekommen die mir nicht zu standen?

bin verzweifelt ...


LG