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Autor DerFragende
 - 16. Januar 2014, 18:29:15
Ist doch total egal, wie Einheiten sind..:D wichtig is das Ergebniss für mich..;)

Autor Andi
 - 16. Januar 2014, 17:20:29
Zitat von: dunstig am 16. Januar 2014, 16:58:55
Auch mathematisch kann das ganze durchaus Sinn machen.

Absolut. ;) Nur steht das so nicht in meiner Vorlage. ;D
Autor F_K
 - 16. Januar 2014, 17:09:49
... Dunstig hat meinen Einwand verstanden, ich hatte zusätzlich die Einheit vereinfacht cm / qm = m.
Autor dunstig
 - 16. Januar 2014, 16:58:55
ZitatDie Berechnung ist so also völlig korrekt:
68,00m² WF x 0,625m³ UV = 42,5m³ UG
da Umzugsvolumen in M³ pro m² Wohnfläche angegeben wird und Umzugsgut natürlich auch in m³.

Mathematisch darf man das ganze aber natürlich nicht betrachten, nur bürokratisch. ;D

Auch mathematisch kann das ganze durchaus Sinn machen. Du schreibst ja selber, dass das Umzugsvolumen in m³ pro m² angegeben wird (mathematisch bedeutet "pro" das selbe wie "geteilt durch"). Du vergisst lediglich, das ganze in deiner Formel auch anzuwenden, die demnach mit korrekten Einheiten wie folgt aussehen müsste:

68m² WF x 0,625 (m³/m²) UV = 42,5m³ UG

Somit kommt man dann auch korrekterweise auf der rechten Seite der Gleichung auf m³ und nicht auf m^5  ;)
Autor Andi
 - 16. Januar 2014, 16:30:47
Zitat von: F_K am 16. Januar 2014, 16:18:10
Der "Faktor" zur Umrechnung von Wohnfläche (in qm) auf Umzugsgut (in cubicmeter) hat die Einheit meter (nicht meter hoch 3).
(zumindest wenn Du die Formel so umstellst, dass hinten cm Umzugsgut "rauskommen"). Ja, ich weiss, eine Kleinigkeit ... war ja auch nur eine Randbemerkung.

Ne, das ist an sich auch keine Umrechnung. Es zählen da nur die reinen Zahlen, was dahinter steht hat für die reine Berechnung keine Relevanz und bezeichnet nur den Wert um den es geht näher.

Beim Umzugsvolumen wird von 0,625 Kubikmeter (m³) je m² Wohnfläche der bisherigen Wohnung ausgegangen, deswegen steht am Anfang der Rechnung ein "m²", es kommt aber ein "m³" heraus.

Die Berechnung ist so also völlig korrekt:
68,00m² WF x 0,625m³ UV = 42,5m³ UG
da Umzugsvolumen in M³ pro m² Wohnfläche angegeben wird und Umzugsgut natürlich auch in m³.

Mathematisch darf man das ganze aber natürlich nicht betrachten, nur bürokratisch. ;D

Gruß Andi
Autor F_K
 - 16. Januar 2014, 16:18:10
Lieber Andi,

meine Hauptaussage war ja "annähernd perferkt".

Der "Faktor" zur Umrechnung von Wohnfläche (in qm) auf Umzugsgut (in cubicmeter) hat die Einheit meter (nicht meter hoch 3).
(zumindest wenn Du die Formel so umstellst, dass hinten cm Umzugsgut "rauskommen"). Ja, ich weiss, eine Kleinigkeit ... war ja auch nur eine Randbemerkung.

Das "Plus" ist aber mit viel Arbeit verbunden - ist halt die Frage, für welchen "Stundensatz" man arbeiten möchte und zeitlich kann.
Autor Andi
 - 16. Januar 2014, 16:12:31
Ich gestehe mir war langweilig und  ich habe einfach meine letzte Umzugskostenrechnung rausgekramt und habe die Rechnungen mit deinen Werten neu angestellt. ;)
Wenn sich da irgendwelche Richtwerte verändert haben, dann sind sie wegen der Anpassung an dieTeuerungsrate eher höher geworden. Aber an sich wird das vermutlich 1:1 stimmen, wenn deine Werte so exakt stimmen.

@F_K: Ich stehe gerade auf dem Schlauch: Einheitenfehler?  :-\

@Funker: Wie sich das Errechnet habe ich ja geschrieben.  ::) Das ist die Pauschalberechnung. Die andere Möglichkeit ist, dass man nicht pauschalvergüten lässt, sondern nach dem Umzug 1:1 alle Kosten abrechnet. Wenn man pauschaliert abrechnet bekommt derjenige, der selbst und nicht mit Spedition umzieht im Normalfall aber ein nettes Plus heraus und die Verwaltung kann den Vorgang innerhalb einer Stunde abschließend bearbeiten.

Gruß Andi
Autor DerFragende
 - 16. Januar 2014, 14:13:55
Nochmals danke an euch, aber ich denke auch dass das mit küche und allem auf die 40³ gut hinkommt.. und klamotten usw..
und es ging mir ja auch um einen richtwert mit dem was ich so gehört habe und dem was ich dann ca bekommen werde...;)

Aber dass ich dann gleich so eine Ausfürhliche Rechnung bekomme, war dann naturlich super toll und ein großes Dankeschön an Andi...:) finde ich echt super toll..:)

Autor F_K
 - 16. Januar 2014, 12:46:34
ZitatUmzugsvolumen: 0,625m³ (UV)/je m² Wohnfläche bisherige Wohnung (WF)

Berechnung:
68,00m² WF x 0,625m³ UV = 42,5m³ UG

@ Funker07:

Lesen kannst Du aber schon, oder?

Andi hat seinen Rechengang doch annähernd perfekt dokumentiert (den kleinen Einheitenfehler lassen wir mal außen vor ..).

Im übrigen wird das Umzugsgut "in den Schränken" ja außerhalb verpackt, und die Schränke, Sitzmöbel, Pflanzen usw. müssen auch in den Umzugswagen passen - die Rechnung mit dem Wert sollte die Realität schon sehr gut abbilden.

Ein "großer" Umzugswagen ist schon stimmig.
Autor funker07
 - 16. Januar 2014, 12:37:29
Zitat von: Andi am 15. Januar 2014, 16:47:09
Zusammensetzung Pauschbetrag:
-Vor- und Nacharbeiten: 50,00€/m³ Umzugsgut (UG)

42,5m³ UG x 50,00€ = 2125,00€
Wie kommst du auf 43,5m³ Umzugsgut?
Ich interpretiere das als die Summe der Volumen von Schränken (aufgebaut?), Sofas usw.
Da erscheint mir >40m³ bei der Wohnfläche etwas viel.
Oder errechnet sich das ganz anders?
Autor DerFragende
 - 16. Januar 2014, 12:16:57
Danke für diese detalierte Information...:)
Das hat mir sehr weitergeholfen..
Autor Andi
 - 15. Januar 2014, 16:47:09
Zunächst einmal nimm dir das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und lies es dir durch. Kurzes Gesetz, viel Inhalt.

Zitat von: DerFragende am 15. Januar 2014, 12:29:27
Jetzt würde ich bitten, ob es hier jemanden gibt, der mir ca. sagen kann was ich von der Bundeswehr bekomme, wenn ich den Umzug "pauschal" abrechne. So zu sagen ich zieh am Wochenende selbst um ohne Umzugsunternehmen usw.

Die Umzugskostenvergütung umfaßt in deinem Fall wohl Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG), Reisekosten (§ 7 BUKG), Mietentschädigung (§ 8 BUKG), andere Auslagen (§ 9 BUKG) und Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG).

Ich gehe jetzt mal auf Beförderungsauslagen, Reisekosten und Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen ein.

Zitat von: DerFragende am 15. Januar 2014, 12:29:27
Denn ich finde nirgends irgendwelche berechnungssätze, die ich im groben nutzen könnte.

Die bvekommst du von mir, ganz umsonst. Ist zwar alles im Netz, aber ich habe heute meinen netten Tag (ich gehe davon aus, dass du ledig und einzige umziehende Person bist). ;)

Zitat von: DerFragende am 15. Januar 2014, 12:29:27
Jetzt ist meine frage ich habe derzeit eine 68qm große Wohnung und mein neuer Dienstort ist knapp 110km von meinem jetztigen Dienstort ich werde mir auch in diesem KM bereich eine Wohnung suchen.


Beförderungsauslagen nach § 6 BUKG:

Zusammensetzung Pauschbetrag:
-Vor- und Nacharbeiten: 50,00€/m³ Umzugsgut (UG)
-Transportkosten (TK): 0,05€/Entfernungskilometer (EK) und m³ Umzugsgut
Umzugsvolumen: 0,625m³ (UV)/je m² Wohnfläche bisherige Wohnung (WF)

Berechnung:
68,00m² WF x 0,625m³ UV = 42,5m³ UG
42,5m³ UG x 50,00€ = 2125,00€
42,5m³ UG x 0,05€ TK x 110km EK = 233,75€

2125,00€ + 233,75€ = 2358,75€ Beförderungsauslagen nach § 6 BUKG


Reisekosten nach § 7 BUKG:

Je nachdem wie lange die Umzugsreise dauert bekommst du pro Tag 24,00€ Tagegeld und für jeden km 0,20€ (also in diesem Fall 22,00€ Wegstreckenentschädigung). Evtl gibt es dann noch Übernachtungsgeld und sonstige Fahrtkosten erstattet.

Für die Reise zur Suche oder Besichtungung einer Wohnung, als auch die Umzugsvorbereitungsreise bekommst du 0,20€/km oder ein 2. Klasse Ticket für die Bahn erstattet, je nachdem was für die Bundeswehr günstiger ist.


Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG):

Ich gehe mal davon aus, dass du besoldungsmäßig in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 zu finden bist. Damit bekommst du 20,2% des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13 als Pauschvergütung. Da du ledig bist wird das ganze noch mal um 50% gekürzt, was dann 490,90€ wären.


Beförderungspauschvergütung und Pauschvergütung für Umzugsauslagen würden also zusammen schon mal 2849,65€ ergeben.
Ich denke jetzt hast du eine Hausnummer.

Gruß Andi

PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Ansprechpartner hierfür ist der zuständige Sachbearbeiter für Umzugangelegenheiten im BwDLZ.
Autor F_K
 - 15. Januar 2014, 13:07:21
Abhängig von Entfernung und Menge / Gewicht / Volumen des Umzugsgutes:

Zitat- Inanspruchnahme eines Pauschalbetrages -
Alternativ zur Abrechnung auf der Grundlage des Rahmenvertrages können Sie sich für die
Inanspruchnahme eines Pauschalbetrages entscheiden. Die Höhe dieses Betrages ist abhängig
vom Umzugsvolumen und der Entfernung von der bisherigen zur neuen Wohnung. Er ist so
bemessen, dass er im Regelfall die Beauftragung eines Spediteurs zulässt. Sollten Sie ein verbindliches
unter dem Pauschalbetrag liegendes Angebot eines Spediteurs erhalten und mit diesem
Ihren Umzug durchführen, wird Ihnen die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen
und der Pauschale steuerfrei belassen.

Aus der Umzugsfibel - dort sind auch Ansprechpartner genannt.
Autor DerFragende
 - 15. Januar 2014, 12:29:27
Erst mal einen wunderschönen guten Tag.

Ich hätte eine frage, die mich schon ein weilchen beschäftigt. Denn ich habe vor einigerzeit meine Versetztung erhalten, dass ich aus Dienstlichen Grund versetzt werde. Und die Umzugskosten erstattet bekomme.

Jetzt ist meine frage ich habe derzeit eine 68qm große Wohnung und mein neuer Dienstort ist knapp 110km von meinem jetztigen Dienstort ich werde mir auch in diesem KM bereich eine Wohnung suchen.

Jetzt würde ich bitten, ob es hier jemanden gibt, der mir ca. sagen kann was ich von der Bundeswehr bekomme, wenn ich den Umzug "pauschal" abrechne. So zu sagen ich zieh am Wochenende selbst um ohne Umzugsunternehmen usw.

Denn ich finde nirgends irgendwelche berechnungssätze, die ich im groben nutzen könnte.

Würde mich auf eine antwort freuen