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Autor FoxtrotUniform
 - 16. Januar 2014, 19:14:47
Das tut sogar sehr weh, da es auf der (sehr guten) Website ja steht. Lange Rede, kurzer Sinn:

Zitat von: kohlenschaufler am 16. Januar 2014, 19:02:17
Meine Frage bezieht sich darauf, ob mir Übergangsgebührnisse zustehen, da mein Einkommen nach DZE höher oder ersmtal gleich ist.

Ja.
Autor kohlenschaufler
 - 16. Januar 2014, 19:02:17
Super Antwort für einen Mod   :D

Meine Frage bezieht sich darauf, ob mir Übergangsgebührnisse zustehen, da mein Einkommen nach DZE höher oder ersmtal gleich ist.
Autor Andi
 - 16. Januar 2014, 18:51:36
Das tut ehrlich gesagt ein wenig weh. ???
Autor kohlenschaufler
 - 16. Januar 2014, 18:49:48
Die Höhe meiner Übergangsbeihilfe weiss ich. Das ist  diese Abfindung.

Das klärt aber nicht meine gestellten Fragen oben.

Da die Übergangsgebührnisse wohl etwas anderes sind.
Autor Andi
 - 16. Januar 2014, 18:43:59
Siehe hier.
Autor kohlenschaufler
 - 16. Januar 2014, 18:31:25
Diensteintritt ist natürlich der  01.10.2007 nicht wie oben geschrieben der 01.07.2010
Autor kohlenschaufler
 - 16. Januar 2014, 18:27:54
Hallo :)

Kurz zu mir: Bin SaZ 8, Dienstgrad Stabsunteroffizier(A7/3) und gehe zum 03.02.2014, mit fünf Monaten Ermessensfreiheit, in den Vollzeit BFD. Regulär wäre es der 01.07.2014. Diensteintritt war der 01.07.2010.

Beginne zum 03.02.2014 die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten. Ich bin nun auf eine "Schülerstelle" versetzt worden, sodass mein Dienstposten nachbesetzt werden kann. Soll heisen: Keine Stellenzulage mehr. Bekomme ab Februar mein Grundgehalt unter Vorbehalt ausgezahlt. Denke das Gehalt der Justiz, die Anwärterbezüge, werden dann wohl irgendwie angerechnet,  dass kein doppeltes Einkommen entsteht. Habe einen Zettel bekommen, wo meine Ausbildungungsanstallt ausfüllen muss und Bundesverwaltungsamt zurücksenden muss. Da die Ausbildung zum 30.09.2015 endet,  geht das 1:1 mit meinem Dienstzeitende auf. DZE: 30.09.2015.
Mein Besoldungsgruppe nach der Ausbildung wird A7 sein. Die Erfahrungsstufe wird angerechnet.

Meine Frage ist jetzt folgende: Bekomme ich nach der Ausbildung (in der die Bundeswehr mein Lohn der Justiz auf das Grundgehalt der Bundeswehr "aufstockt") dann ganz normal, wie jeder andere Justizbeamte mein Geld von der Justiz, oder zieht Bundeswehr nach meinem DZE (was gleichzeitig Ausbdungsende ist) von meinem Lohn der Justiz wieder was ab? :o

Und kann mir mal einer das mit den Übergangsgebührnissen erklären?  Habe das so aufgefasst, dass ich nach meiner Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten noch Übergangsgebürnisse bis 30.06.2017 (Laut Zeitstrahl vom BFD ende ÜG 30.06.2017) bekomme. Das wäre das Defakto mein normaler Lohn der Justiz ( sagen wir mit Zulagen mal 2200 Netto) + die Übergangsgebürnisse von der Bundeswehr?

Belehrt mich bitte falsch ich falsch liege.

MkG