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Autor Mr.KMI
 - 18. Januar 2014, 12:03:36
Ich möchte Ihnen das auch ins Herzen legen..

Trink nicht mehr soviel Alkohol und konzentriere dich darauf, wenigstens den Hauptschulabschluss mit gutem Benehmen und guten Leistungen zu bestehen!

Das wäre ein Beweis dafür, dass du dich verändert hast.
Autor Jonas096
 - 17. Januar 2014, 21:56:00
Ohne Schulabschluss ist es verdammt schwer einen Fuß im Leben zu fassen. Versuchen sie erstmal ihr Leben auf die Reihe zu bekommen.

Gruß
Autor F_K
 - 17. Januar 2014, 09:46:26
Lieber Kevin,

es ist immer ratsam, zumindest den Hauptschulabschluß zu haben - dies solltest Du als erstes angehen - ggf. geht dies ja in Verbindung mit einer Ausbildung.
Danach sollte eine Bewerbung in der Bw auch problemlos sein.
Autor Andi
 - 17. Januar 2014, 01:49:23
Zitat von: KevinHof am 16. Januar 2014, 21:33:13
Ja ich habe die allgemeine Schulpflicht erfüllt.

Glaube ich nicht! Bayern ist nämlich wie Niedersachsen eines der wenigen Länder in dem 12 Jahre Schulpflicht bestehen (siehe http://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/tabid-70/85_read-4683/]hier[/url]: Die Schulpflicht "dauert in der Regel zwölf Jahre und gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und einer anschließenden Berufsschulpflicht von weiteren drei Jahren, falls keine weiterführende Vollzeitschule besucht wird."

Und diese 12 Jahre Schulpflicht führen grundsätzlich dazu das es fast keine Chance gibt nicht wenigstens einen Hauptschulabschluss oder eine Berufsausbildung abzuschließen.

Gruß Andi
Autor Pericranium
 - 17. Januar 2014, 01:00:11
Kann er nicht, weil es Quatsch ist.
Man muss lediglich die volle Schulpflicht erfüllt haben.
Autor dunstig
 - 17. Januar 2014, 00:29:36
Der Hauptschulabschluss als Voraussetzung für die Laufbahn der Mannschaften? Diese steile Behauptung können Sie doch sicher auch mit einer Quelle belegen?
Autor nyde
 - 17. Januar 2014, 00:07:50
Finde leider die Edit Funktion nicht...
Du schreibst du hast keinen Schulabschluss, doch wird selbst in der Mannschaftslaufbahn der Hauptschulabschluss vorrausgesetzt.
Mach erstmal nen Schulabschluss, den wirst du nach der BW auch brauchen.
Autor nyde
 - 17. Januar 2014, 00:04:08
Tut mir Leid, aber wenn Sie dich einstellen falle ich vom Glauben ab...klingt für mich nach letze Chance Bundeswehr?!
Autor Papperlapap
 - 16. Januar 2014, 23:10:17
Jetzt ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber wieso denkst du, dass du bei der Bundeswehr klar kommst, wenn es offensichtlich im echten Leben nicht klappt?
Autor KevinHof
 - 16. Januar 2014, 21:33:13
Ja ich habe die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
Werden Sachen wie Schlechtes Elternhaus, Heimaufenthalt und Schulwechsel von Duisburg nach Bayern auch berücksichtigt?
Autor KevinHof
 - 16. Januar 2014, 21:24:53
Genau genommen sind  8 Monate vergangen nach meinem arresr, kann ja nichts dafür das der gerichtstermin dauernd verschoben wurde wegen Unterbesetzung des Gerichts und erst im november 2013 war. Die letzte Tat, die ich nichtmal begangen habe aber keine richtigen beweise hatte  war ja vor meinem Arrest.


Edit:
Doppelpost gelöscht
Autor Pericranium
 - 16. Januar 2014, 21:14:00
Haben Sie denn überhaupt die allg. Schulpflicht erfüllt?
Autor ulli76
 - 16. Januar 2014, 21:11:29
Ja ne ist klar. Beweis erstmal, dass die Strafe wirklich eine Wirkung auf dich hatte.
War ja bisher auch nicht so. Und bisher sind noch nicht einmal 3 Monate vergangen.

Vergiss es. Kein Rechtsberater wird das absegnen.

Würdest du jemandem wie dir vertrauen, dich an Waffen ausbilden und dir dein Leben anvertrauen?
Autor KevinHof
 - 16. Januar 2014, 21:09:03
Die letzte Verurteilung war im November 2013 und die tat davon war auch vor meinem Arrest und der Arrest hat aus mir einen Besseren Menschen gemacht. Ist ein Jugenarret nicht dafür da um wach zu werden?
Autor Firli
 - 16. Januar 2014, 21:03:12
Halb so wild? Körperverletzung bei einem Polizisten?

Überhaupt 3 Gewalttaten. Sorry aber ich sehe da keine charakterliche  Eignung für den Soldatenberuf. Nun glauben wir mal aber an das Gute im Menschen und das Sie einsichtig waren,sich geändert haben etc.

In dem Fall beherzigen Sie bitte das was Andi schrieb.