ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatGrundsätzlich gilt aber das sich aus Umzügen oder der Dienstantritt bei der BW kein Recht auf außerordentlich Kündigung herleiten lässt.
Siehe hier die entsprechenden Urteile:
LG Gießen v. 15.02.2012, Az. 1 S 338/11, teilweise abgeleitet vom DSL-Urteil vom BGH v. 11.11.2010, Az. III ZR 57/10
Zitatda ich vorab mal gesagt bekommen habe das man den Vertrag kündigen kann wenn man zum Bund geht.
Zitat von: riennevaplus am 16. Januar 2014, 22:24:20
Klar wir sind bei der Bundeswehr