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Autor KlausP
 - 20. Januar 2014, 11:55:24
Zitat von: Flinsches am 20. Januar 2014, 10:52:56
Da in Füssen meines Wissens nach keine AGA mehr durchgeführt wird handelt es sich wahrscheinlich um einen Wiedereinsteller, oder?

Wenn Sie den Eröffnungsbeitrag des TE richtig gelesen und verstanden hätten wüssten Sie um den Nonsens, den Sie hier so ablassen. Und warum sollte in Füssen keine GA mehr durchgeführt werden?
Autor Flinsches
 - 20. Januar 2014, 10:52:56
Da in Füssen meines Wissens nach keine AGA mehr durchgeführt wird handelt es sich wahrscheinlich um einen Wiedereinsteller, oder?
Autor F_K
 - 20. Januar 2014, 10:52:33
@ Daniel:

1.) Soldat werden.
2.) Dann "melden" - vorher bringt es nichts.
3.) Ggf. vorher fragen, ob an den Wochenenden Dienst ist (der wird dann auch für Dich sein).

4.) dann ggf. "Wochenenden tauschen" oder um Betreuung kümmern.

(Dem Arbeitsamt ist nur zu melden, wenn man arbeitslos / suchend ist - und der AG bist ja Du bzw. Dein  Handelspartner, dem ist schon zu melden).
Autor DanielS86
 - 20. Januar 2014, 10:48:04
In den Unterlagen steht ja drin das ich wegen der 4-monatigen Eignungsübung dies dem AG bzw. dem Arbeitsamt melden müsste. Wäre ja möglich das man in den 4 Monaten ausscheidet.

Ok dann sollte ich mich also am besten jetzt schon mit den Vorgesetzen in Füssen in Verbindung setzen oder? Bzw. auch schon mit dem in meiner späteren Stammeinheit oder?
Autor F_K
 - 20. Januar 2014, 10:42:00
Frage:

- Wieso bist Du ab 1.4. "arbeitssuchend"? (Du scheinst Dich ja ab dem Termin verpflichted zu haben).
- Wenn dem so ist, erhälst Du ab dem 1. 4. unendgeldliche Truppenärztliche Versorgung, benötigst also keine Krankenversicherung.

- Ob eine Anwartschaft sinnvoll ist, hängst sehr vom Einzelfall ab.

- So eine Vereinbarung (Besuchsrecht) erzeugt keinen Anspruch, an diesen Wochenenden keinen Dienst zu haben - es sollte möglichst früh den Vorgesetzten gemeldet werden, damit darauf im Rahmen der Möglichkeiten eingegangen werden kann.
Autor DanielS86
 - 20. Januar 2014, 10:35:14
Hallo liebes Forum,

es ist soweit! Ich darf zum 1.4 in Füssen antreten und komme danach nach Strub also PersUffz.

Jetzt stellen Sich mir aber noch einige Fragen. Zum einen bin ich aktuell noch Handelsvertreter und Privat Krankenversichert. Habe den Vertrag aber zum 31.3 gekündigt. Wäre also REIN THEORETISCH zum 1.4 Arbeitssuchend...
Leider konnte mir bis jetzt keiner sagen wie ich des weiter machen soll. Arbeitssuchend melden? PKV umwandeln in eine Anwartschaft?

Das andere was mir auf der Seele brennt, ich bin getrennt und habe eine 14 Monate alte Tochter die ich jedes 1. und 3. WE im Monat sehe. Darüber gibt's es (leider gottes) auch eine gerichtliche Vereinbarung.
Werden solche Vereinbarungen bei der GA bzw. in der ganzen Dienstzeit berücksichtig?

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG