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Autor jdsonic
 - 20. Januar 2014, 19:52:25
Vielen Dank tommie das hat mir geholfen.

Autor funker07
 - 20. Januar 2014, 19:24:07
Anmeldefrei heißt, du musst das nicht aus steuerlichen Gründen anmelden.
Der Dienstherr hat aber noch weitere Interessen.
Schwieirg wirds, wenn deine Tätigkeit so umfangreich ist, dass du dich nicht mehr erholen kannst und damit deine dienstliche Leistung nachlässt oder bei Sachen in Richtung Söldner usw.
Autor Tommie
 - 20. Januar 2014, 19:14:45
Ein Blick ins gesetz dient gelegentlich auch der Rechtsfindung ;) ! In diesem Falle empfiehlt der (sachkundige) Kamerad den § 20 des Soldatengesetzes:

http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__20.html

Und wenn Sie dann noch Fragen haben, kontaktieren Sie vertrauensvoll Ihren Disziplinarvorgesetzten ;) !
Autor wolverine
 - 20. Januar 2014, 19:00:41
Trotzdem könnten auch ohne Gewinne  Interessenkonflikte mit dem Dienst bestehen. Wenn dem nicht so ist, wird ja höchstwahrscheinlich genehmigt werden.
Wo besteht denn Ihr Problem es genehmigen zu lassen?
Autor jdsonic
 - 20. Januar 2014, 18:41:30
Es gibt doch Anmeldefreie Tätigkeiten? Wie ich gelesen habe.
So unter 100€, und da in der Firma nicht gearbeitet wird sondern nur Werbung publiziert wird zählt es doch auch darunter oder nicht.
Autor F_K
 - 20. Januar 2014, 15:31:02
Du must MELDEN und ggf. GENEHMIGEN lassen - so schwer zu verstehen?

Siehe z. B. http://www.beamten-magazin.de/information/nebentaetigkeitsrecht
Autor jdsonic
 - 20. Januar 2014, 15:26:20
aber nur wenn eine finanzieller vorteil oder geldwerte vorteil besteht oder?
da es ja nur um werbung geht und es aus eigener tasche gezahlt wird.
leider kann man keine werbung machen ohne ein gewerbe anzumelden.
Autor F_K
 - 20. Januar 2014, 15:00:05
Als SaZ ist jede Beschäftigung zu GENEHMIGEN, nicht nur zur Melden.
Autor jdsonic
 - 20. Januar 2014, 14:56:32
also die frage muss das bei der Bw angemeldet werden?

lg jdsonic
Autor jdsonic
 - 20. Januar 2014, 14:53:38
Hallo wertes Forum,

habe hier mal eine interessante Frage. Wenn man SaZ ist und Aufgrund vom DZE ein Gewerbe anmeldet. Muss hierzu der Dienstherr bescheid wissen? Obwohl laut ZDV erst anmeldepflichtig ab einem Einkommen ist.

Quasi ist es eine Firma im Aufbau die zur Zeit nur Werbung macht um den bekanntheitsgrad nach der Dienstzeit zu haben. Ohne Aufträge anzunehmen und ohne es während der Dienstzeit zu machen.

Es wird damit kein Gewinn erwirtschaftet sondern nur Minus.